Freitag, 23. August 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Prosaischer Antrag und lyrische Erwiderung

"Da kann ich mir keinen Reim drauf machen", war unter vielen Verteidigern im Aktionsbüro-Mittelrhein-Verfahren die Reaktion auf den Antrag des Verteidigers eines Angeklagten. Der Verteidiger hatte beantragt, das Verfahren gegen seinen Mandanten, der umfassend ausgesagt hatte, nach § 45 JGG einzustellen. Da diese Vorschrift im Vorverfahren gilt (wir aber zum Zeitpunkt der Antragstellung ziemlich genau ein Jahr hauptverhandelten), ist es in der Tat schwierig, sich auf den Antrag einen Reim zu machen. Vielleicht zielte er eher darauf ab, die persönliche Situation des Angeklagten zu beleuchten. So wurde unter anderem dargestellt, dass man im Winter bei "Eis und Schnee" über die Autobahn nach Koblenz anreise. Nun befindet sich mein Mandant nicht (mehr) in Haft, aber würde ich einen der noch Inhaftierten verteidigen, wäre mir spätestens an dieser Stelle ein imaginärer Kragen geplatzt, da ich davon überzeugt bin, dass die noch inhaftierten Angeklagten auch widrigste Witterungsbedingungen gerne in Kauf nehmen würden, wenn sie die Zeit außerhalb der Hauptverhandlung bei ihren Familien verbringen dürften. Soweit meine prosaische Stellungnahme zum Geschehen.

Mein Kollege Dr. Björn Clemens, dessen Mandant sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat zu dessen Situation einerseits und in Erwiderung auf den Antrag andererseits in lyrischer Form erwidert und zwar wie folgt:


Was ich im Saale letztens hörte
Ein wenig mich doch leis empörte
Dem muß ich was entgegenstellen
Ich hoff, der Vize wird nicht bellen

 
Mit Schmeichel kann ich nicht entzücken

Die Tränendrüse auch nicht drücken

Mich in den grauen Staub nicht werfen

Und auch den Rechtskampf nicht entschärfen

 

Erwartend, dass Herr D. nicht weine,

Versuch ich mich wie Heinrich Heine

Denn des Gerichtes jüngstes Treiben

lässt sich nur mit Humor beschreiben

 

In einem Jahr konnt man erleben

Des hohen Rechtes wahres Streben

Doch steht nicht viel in den Bilanzen

Seht her im Großen und im Ganzen:

 

Wo Koblenz liegt im deutschen Lande

Gehts gegen kriminelle Bande

Mit Pomp und Mediengetöse

Bekämpft der Staatsanwalt das Böse

 

Wir traten häufig auf der Stelle

Die Zeugen kaum besonders helle

Der Hauptverdacht blieb ungekläret

Was offenkundig keinen störet

 

Und als das erste Jahr zu Ende

Da ruft ein Anwalt nach der Wende

Dort in der großen Staatsschutzkammer

Beklagt er seinen Katzenjammer

 

Betrübter Stimmung gibt er kund

Sein Schützling leide wie ein Hund

Er stehe krankhaft unter Streß

Drum müß er raus aus dem Prozeß

 

Die Lösung hat er schnell parat

Denn für des Jünglings Femetat

Man die gerechte Prämie kennt

Verfahrensteil wird abgetrennt

 

Zu rechter Zeit hinausgestiegen

Die Strafen lasset andre kriegen

Hat er doch wie gewünscht gesungen

In Unsrem Ohr hats schal geklungen

 

Denn ob er noch so furchtbar leidet

Zusammenhalt und Ehre meidet

Laßt mich ganz laut und deutlich sagen

Die Haft ist auch nicht leicht zu tragen

 

Die Tage meines Schützlings schwinden 

Bedrückend hinter Stahlgebinden

Er hat dies Jahr nicht nur gesessen

Inzwischen kämpfen wir ums Essen  

 
Darum verlang ich vom Gericht

Bewilligt jenen Antrag nicht

Bei Gott ist anderes zu tun

Und was das ist, das sag ich nun:

 

Mit diesem solln sie sich befassen

Die Sieben aus dem Knast entlassen

Allmählich ist es überzogen

Mit falschem Maß wird hier gewogen

 
Damit die Männer hinter Mauern

Nicht länger ohne Urteil kauern

Die Haft darf keine Stund mehr dauern

Sonst wird Justitia erschauern

 

Das, was ich also ernsthaft sprach

Erkennt der Name Volk als Schmach

Nach einem Jahrs ists langsam Zeit

Wir fordern ein Gerechtigkeit!

 

 







Dienstag, 6. August 2013

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: homo homini lupus

Gestern verurteilte das Landgericht Koblenz eine Frau und Mutter von 3 Kindern wegen zweifachen Mordes an ihren Schwiegereltern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, so dass eine Haftentlassung nach Verbüßung von 15 Jahren nicht in Betracht käme, wenn das Urteil rechtskräftig würde.

Rechtskräftig ist ein Urteil dann, wenn kein Rechtsmittel mehr dagegen eingelegt werden kann. Gegen Urteile des Landgerichts findet die Revision zum Bundesgerichtshof statt und es ist davon auszugehen, dass die Verteidigung ihrer Mandantin dazu raten wird, Revision einzulegen.

Der Prozess wurde nicht nur in Internetforen, in denen es sich Leute zur Aufgabe gemacht haben, ungeklärte Kriminalfälle zu diskutieren und ein wenig Sherlock Holmes zu spielen, viel beachtet, sondern auch vor Ort. Der Grund dafür liegt möglicherweise darin, dass es sich um einen Indizienprozess handelte. Beweise im Sinne von Tatzeugen oder DNA-Spuren am Tatort, die auf die Täterschaft der Angeklagten hätten schließen lassen, gab es nicht. Beste Voraussetzungen also, dass sich das sog. gesunde Volksempfinden Raum und Stimme wie selten verschaffen konnte.

Ein Fernsehsender (wider Erwarten keiner der Sorte, die ihre Sendezeit mit Unterschichten-TV füllt) hatte sich die Mühe gemacht, eine Prozessbeobachterin der ersten Stunde zu begleiten und war sich nicht zu fein, das Festgehaltene auszustrahlen. Der Zuschauer wurde so gewahr, dass bereits ab 4 Uhr morgens vor dem Justizgebäude campiert wurde. Kennen Sie diese hässlichen, aufklappbaren Campingstühle aus wasserfestem Stoff, rechts und links mit Getränkehalterungen? Genau die waren im Einsatz. Die 5 Stunden bis zum Beginn der Hauptverhandlung wollen schließlich bequem verbracht werden. Was des Urlaubers Handtuch auf dem Liegestuhl, ist des Prozessbeobachters Faltcampingsessel.

Die Prozessbeobachterin zeigte sich "zufrieden" mit dem Urteil. Sie habe es erwartet und sei "froh und erleichtert", dass sie nun "den Stress nicht mehr" habe. Welchen Stress sie meint, führt sie nicht aus, was auch gar nicht nötig ist, denn auch ohne weitere Ausführungen kann festgestellt werden: das Sprichwort stimmt.

Freitag, 19. Juli 2013

Der Schlagernacht-Antrag

Manche Anträge muss man einfach stellen, selbst auf die Gefahr hin, dass sie für Gelächter sorgen. Heute habe ich im Verfahren "Aktionsbüro Mittelrhein" den Antrag gestellt, die Hauptverhandlung zeitig zu unterbrechen, damit mein Mandant rechtzeitig in Gelsenkirchen ist um dort der "Schlagernacht auf Schalke" beizuwohnen.

Hintergrund war, dass die Kammer kurz zuvor die Vernehmung eines Zeugen auf einen späteren Termin verschoben hatte, weil dieser vorgegeben hatte, das "Deichbrand-Festival" in Cuxhaven besuchen zu wollen.

Als daraufhin mein Mandant zu mir sagte, dann müsse die Kammer aus Gründen der Gleichbehandlung aber auch auf die Schlagernacht, für die er Karten habe, Rücksicht nehmen, glaubte ich zuerst an einen Scherz. Bei dieser Schlagernacht treten Leute auf wie Andrea Berg, Heino, Michael Holm und eine ganze Batterie Ballermann-Interpreten, angefangen bei Jürgen Drews bis hin zu einem Herrn, der unter dem Namen "Tim Toupet" firmiert und dessen Existenz mir bislang nicht geläufig war. Dergleichen Musik im Radio fällt für mich unter Höchststrafe und ich wechsle dann immer rasch den Sender. Und das will sich mein Mandant, der einige Jährchen jünger ist als ich, eine ganze Nacht lang anhören? Zum Beweis dieser Tatsache einerseits und zu meiner Erschütterung andererseits zückte er seine Eintrittskarte. Der will da tatsächlich hin.

Und irgendwie hat er in der Sache ja auch so unrecht nicht. Deichbrand gegen Schlagernacht. Tote Hosen gegen Andrea Berg. Rock gegen Schnulze. Was dem Einen sein Bier ist des Anderen Eierlikör. Prosit, Gemeinde.

Und so habe ich gestern Abend nach dem Anwaltsstammtisch beim Griechen, bei dem es diesen Ouzo gibt, der mir jedes Mal aufs Neue die Schuhe auszieht, meinen Antrag formuliert und heute Morgen zu Gehör gebracht. Beinahe hatte ich den Eindruck, die Kammer habe an der Ernsthaftigkeit des Antrags Zweifel gehegt, aber diese waren rasch zerstreut als der Vorsitzende zu erkennen gab, dass "die Jungs rechtzeitig zum Konzert kommen" würden.

  


Donnerstag, 11. Juli 2013

Zeugentypen - heute: der Klassenclown



In Strafprozessen erlebt man die unterschiedlichsten Typen an Zeugen. Ein besonders sympathischer Typ Zeuge ist der Klassenclown.

Der Klassenclown betritt offensiv kaugummikauend und blendend gelaunt den Saal und auf die Aufforderung des Vorsitzenden, den Kaugummi aus dem Mund zu nehmen, grinst er breit. Man erwartet, dass er sich anschickt, den Kaugummi unter den Zeugentisch zu kleben, weil weit und breit kein Abfalleimer zu sehen ist. Alleine der umsichtigen Art der Wachtmeister ist es zu verdanken, dass das Teil ordnungsgemäß entsorgt wird.

Am Zeugentisch angekommen überprüft er die Funktionstüchtigkeit des dort befindlichen Mikrofons, indem er dieses einschaltet und eine kleine Melodie hineinpfeift. Der Klassenclown ist eine wahre Frohnatur und man fragt sich, warum bei seinem Erscheinen im Saal nicht leise der Narrhallamarsch im Hintergrund ertönt.

Befragungen eines Klassenclowns sind ein Highlight. Schon bei der Frage, ob Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit einem oder mehreren Angeklagten besteht, erfährt man, dass ja alle Menschen irgendwie miteinander verwandt seien, wenn man zeitlich nur lange genug zurückgeht. Solche Bemerkungen sind freilich wenig geeignet, bei einem Richter die ganz große Begeisterung hervorzurufen, da die Definition von Verwandtschaft zwar juristisch ist, aber gerade nicht bis ins Jura zurückgeht.

Der Klassenclown hat die Lacher auf seiner Seite und er selbst lacht gern und viel. Seine Heiterkeit ist ansteckend und sein Unterhaltungswert kaum zu überbieten. Mit ihm ist es ein klein wenig wie früher in der Schule. Die Lehrer sind genervt, alle anderen werden besser unterhalten als bei „Wetten, dass…“, was seit der Aera Lanz zugegebenermaßen nicht mehr wirklich schwierig ist, aber trotzdem. Mit seiner unkonventionellen Art schliddert er haarscharf an der Verhängung von Ordnungsmitteln vorbei und gäbe es ein Klassenbuch – er stünde unangefochten in der Pole Position.

Fast ist man ein wenig traurig, wenn die Befragung zu Ende ist, denn alles, was danach kommt, kann nur langweiliger sein.

Dienstag, 4. Juni 2013

Kollege Vetter und der Langbinder

Der Kollege Vetter berichtet hier von der heutigen Hauptverhandlung im Aktionsbüro-Mittelrhein-Prozess, in der beanstandet worden war, dass er keine Krawatte trug. Vom Kollegen Hoenig weiß ich, dass er gar keine Krawatte besitzt und von einem ebenfalls heute mitverteidigenden Kollegen, der Richter beim Anwaltsgericht ist, habe ich erfahren, dass die Rechtsprechung dem Anwalt keinen Langbinder mehr vorschreibt. Trotzdem gibt es freilich die örtlichen Gepflogenheiten und die sind in Koblenz nun mal so, dass die meisten Anwälte Krawatten tragen.

Meist sind diese Krawatten weiß oder das, was irgendwann kurz nach der Anwaltszulassung mal weiß war und zwischenzeitlich eine gewisse Patina angesetzt hat, Selbige bestehend aus Staub, alternativ Frühstücksei oder Kaffeefleck. Ich persönlich mag farbige Krawatten lieber und mir wäre es nichtmal aufgefallen, wenn ein Kollege keine Krawatte um den Hals gehabt hätte. Ich finde es auch überhaupt nicht schlimm, wenn ein Schöffe, der ja direkt neben den Berufsrichtern sitzt, im karierten kurzärmligen Hemd einen recht legeren Eindruck macht und selbst wenn er aussähe wie der diensthabende Bademeister würde mich das nicht beeinträchtigen. 

Bei weiblichen Anwälten ist das Pendant zum weißen Langbinder übrigens ein weißer Seidenschal. Ich habe so ein Ding nie besessen. Mit einem weißen Schal um den Hals sehe ich aus wie ein Thrombosestrumpf, was Grund genug ist, sich dieser ebenfalls örtlichen Gepflogenheit nicht unterzuordnen. 
Gerügt wurde mein fehlender Seidenschal bislang übrigens nicht und ich glaube auch zu wissen, warum nicht - oder mögen Sie Thrombosestrümpfe?! ;-)






Freitag, 17. Mai 2013

Tatort - es kann nur Einen geben

An einigen Sitzungssaaltüren des Landgerichts Koblenz hängen Schilder mit der Aufschrift „Handy´s bitte ausschalten!“ Das Apostroph-S scheint außer mir, die ich der Meinung bin, dass man in Muttersprache formulieren sollte, vor allem dann, wenn man Fremdsprachen nicht beherrscht, kaum jemanden zu stören, aber darum geht es nicht.

Fakt ist, dass das Klingeln von Mobiltelefonen während Hauptverhandlungen störend ist, was nichts daran ändert, dass es wieder und wieder passiert, weil die Betreffenden entweder nicht lesen können oder das Gelesene umzusetzen außerstande sind.

Vorgestern war es mal wieder soweit. Während einer Zeugenvernehmung schallte aus dem Zuschauerraum eine wohlbekannte Melodie: Tatort. Wer um alles in der Welt lädt sich denn DEN Klingelton runter? Es konnte nur Einen geben: das tönende Mobiltelefon gehörte dem Polizeibeamten, der nach seiner Aussage im Zuschauerraum Platz genommen hatte.

Dienstag, 14. Mai 2013

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Der Spott endet wo das Verständnis beginnt

Der Spott endet wo das Verständnis beginnt (Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach)

Ich hatte unlängst das Vergnügen für einen geschätzten Kollegen von der grauen Küste in Untervollmacht einen Termin vor dem Oberlandesgericht Koblenz in einer Zivilsache wahrzunehmen. Der Senat war ein wenig in Verzug und so lauschte ich der vorher terminierten Verhandlung. Der Vorsitzende verwendete bei seiner Berichterstattung viele lateinische Begriffe und ich war an dieser Stelle heilfroh, dass ich u.a. dank eifrigen Studiums von Asterixheften zumindest das kleine Latinum geschafft habe.
Die Parteien auf Klägerseite hatten offenbar keine Asterixhefte gelesen und erfragten bei ihrem Anwalt die Übersetzungen.

Da sich die Verhandlung in die Länge zog, füllte sich der Saal langsam mit Kollegen, die auf den Stühlen, die am Ende des Raumes in einer Reihe standen, Platz nahmen.

Als ich an der Reihe war, begab ich mich zu meinem Platz rechts vom Richtertisch. Der Vorsitzende erstattete seinen Bericht, währenddessen ein eher blässlicher Kollege im dunklen Anzug den Saal betrat, hinten auf einem der Stühle neben einer Kollegin Platz nahm, die Beine keck übereinander schlug, so dass seine Hosenbeine etwas hochrutschten und den Blick freigaben auf - pinkfarbene Socken! Textmarkerpink! Gute Güte - welcher ambitionierte Verkäufer einer Wuppertaler Herrenboutique hat sich denn an dem Kollegen versündigt und ihm diesen geschmacklosen Ladenhüter aufgeschwatzt?

Die Kollegin, die neben dem Kollegen sitzt, starrte ebenfalls auf das grelle Beinkleid, wir tauschten einen amüsierten Blick, wohingegen der Senat (Vorsitzender und zwei Damen) keine Miene verzog.

Zurück im Büro berichtete ich der besten Reno von allen, die mich wissen ließ, dass diese Saison Knallfarben der letzte Schrei seien und selbige auch vor Männerbeinen nicht halt machten. Der Kollege, von dem ich dachte, er läge farblich schwer daneben, lag also voll im Trend. Ich bin ein wenig betroffen.

Ergebnis: Das Sprichwort stimmt.