Der Sohn meines Mandanten soll ein Mofa besessen haben, das schneller als 25 km/h gewesen sein soll. Nach der falschen Belehrung durch den Polizeibeamten (siehe unten) nahm man sich des Mofas an, baute eine Geschwindigkeitsmessanlage auf und fuhr mit 40 km/h durchs Ziel.
Nachdem auf meinen Antrag hin ein Gutachten eingeholt worden war, u.a. zu der Frage, dass das Mofa keine höhere Geschwindigkeit zu erreichen in der Lage ist als 25 km/h und sich dies bestätigte, zeigten sich einige Sollbruchstellen. So ganz sicher war sich der Sachverständige ob der langen Standzeit des Mofas nicht, ob nicht etwa der Vergaser verstopft war und das Mofa deshalb nicht mehr als 25 km/h auf den Tacho bekam. Auch konnte er nicht sagen, ob das Mofa zum damaligen Zeitpunkt nicht frisiert war. Ganz sicher war er sich aber, dass die Stelle, an der die Messung seinerzeit durchgeführt worden war, ein Gefälle aufwies, das die Geschwindigkeit des Mofas beeinflusst hatte.
Falsche Belehrung, Eltern des Minderjährigen von der Vernehmung nicht informiert, falsche Messung - die Ermittlungen verliefen insgesamt auf schiefen Ebenen.
In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Freitag, 31. Oktober 2008
Aufmüpfiger Zeuge
Manchmal fragt man sich, was Zeugen, die vor Gericht aussagen müssen, für eine Vorstellung von einem Strafprozess haben. So geschehen gestern beim Amtsgericht H. Der Zeuge war über 60 und der Auffassung, er könne sich aussuchen, auf welche Fragen einer Frau (noch dazu einer jüngeren) er antwortet und auf welche nicht. Offenbar hatte ich irgendwann den Punkt getroffen, an dem ihm meine Fragen unangenehm wurden, was ihn dazu veranlasste, zu sagen:"Dazu möchte ich mich nicht äussern." Ich habe es erst leise und dann etwas eindringlicher versucht, ihm klarzumachen, dass das hier keine Fernsehsendung ist, in der die Verteidiger sowas durchgehen lassen. Das Gericht war von dem angeschlagenen Tonfall zwar wenig begeistert, aber der Zeuge hat schließlich doch verstanden, was von ihm erwartet wurde. Die Antworten waren dann zu meiner Freude auch so wie ich sei erwartet hatte.
Mittwoch, 29. Oktober 2008
Falsche Belehrung durch Polizeibeamten
Der Sohn meines Mandanten soll mit einem Mofa gefahren sein, das schneller als 25 km/h gewesen sein soll. Nachdem das Verfahren gegen den Sohn eingestellt worden war, war nun der Vater dran wegen Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Der Sohn (damals noch als Beschuldigter in eigener Sache) wiederum hatte Aussage bei der Polizei gemacht, die es trotz seiner Minderjährigkeit nicht für nötig befand, die Eltern davon zu informieren, dass der Sohn als Beschuldigter vernommen werden sollte. Einleitend stellte ich die Gretchenfrage an den Vernehmungsbeamten, wie er zuvor belehrt hatte und erhielt zur Antwort: "Ich habe ihm gesagt, er müsse nichts sagen. Wenn er aber was sagt, müsse das die Wahrheit sein."
Falsch, falsch, falsch!!! Ich habe der Verwertung der Aussage widersprochen.
Für alle Nichtjuristen: als Beschuldigter MUSS man keine Angaben machen und selbst wenn man Angaben macht, dann KÖNNEN diese zwar der Wahrheit entsprechen, sie MÜSSEN es jedoch nicht. Anders bei Zeugen: ein Zeuge MUSS vollständig und wahr aussagen.
Für mitlesende Polizeibeamte, die sich bei der Belehrung von Beschuldigten über deren Rechte nicht ganz im Klaren sind, eine kleine Eselsbrücke: der Beschuldigte darf lügen, beim Zeugen wäre dies zu rügen.
Der Sohn (damals noch als Beschuldigter in eigener Sache) wiederum hatte Aussage bei der Polizei gemacht, die es trotz seiner Minderjährigkeit nicht für nötig befand, die Eltern davon zu informieren, dass der Sohn als Beschuldigter vernommen werden sollte. Einleitend stellte ich die Gretchenfrage an den Vernehmungsbeamten, wie er zuvor belehrt hatte und erhielt zur Antwort: "Ich habe ihm gesagt, er müsse nichts sagen. Wenn er aber was sagt, müsse das die Wahrheit sein."
Falsch, falsch, falsch!!! Ich habe der Verwertung der Aussage widersprochen.
Für alle Nichtjuristen: als Beschuldigter MUSS man keine Angaben machen und selbst wenn man Angaben macht, dann KÖNNEN diese zwar der Wahrheit entsprechen, sie MÜSSEN es jedoch nicht. Anders bei Zeugen: ein Zeuge MUSS vollständig und wahr aussagen.
Für mitlesende Polizeibeamte, die sich bei der Belehrung von Beschuldigten über deren Rechte nicht ganz im Klaren sind, eine kleine Eselsbrücke: der Beschuldigte darf lügen, beim Zeugen wäre dies zu rügen.
Dienstag, 28. Oktober 2008
Terminsladung - es geht auch anders
Kein umständliches Hickhack, keine seitenlangen Anträge auf Terminsaufhebung, keine Vorlage von Ladungen zu Kollisionsterminen, keine Beschwerden gegen ablehnende Terminsaufhebungsentscheidungen - ein Anruf beim Vorsitzenden genügt und Probleme mit kollidierenden Terminen werden einvernehmlich behoben - erfreulicherweise gibt es sowas auch. 10. Strafkammer, Landgericht Koblenz. Gelebte Pragmatik.
Montag, 27. Oktober 2008
Konspiratives Zahlenwerk
Landgericht Koblenz, heute Mittag. Wieder wird ein Polizeibeamter vernommen. Diesmal ist es ein Kollege des Beamten, der eine Prostituierte am Jogginganzug wiedererkannte (vgl. Goldene Schuhe und blauer Jogginganzug). Dieser hatte einen der Angeklagten vernommen und ihm vorgehalten, er habe Zahlen verschlüsselt. Wenn er einem Mitangeklagten eine sms mit dem Inhalt geschickt habe, es seien "30" umgesetzt worden, habe das tatsächlich "300" bedeutet. Dies habe der Angeklagte in einer anderen sms, in der es geheissen habe, man solle immer eine "Null" dranhängen, dem Mitangeklagten so mitgeteilt.
Ahja. Der Schlüssel wird also mitgeteilt.
Die Frage eines Verteidigers, was denn der Beamte unter konspirativ verstehe, war vor diesem Hintergrund rein rhethorisch.
Ahja. Der Schlüssel wird also mitgeteilt.
Die Frage eines Verteidigers, was denn der Beamte unter konspirativ verstehe, war vor diesem Hintergrund rein rhethorisch.
Freitag, 24. Oktober 2008
Nachklapp: Misstrauische Amtsrichterin
Die Terminierung geht in die nächste Runde.
Eben erreicht mich ein Faxschreiben meines Mandanten, der zum vorgesehenen Termin auf einer Geschäftsreise in Bella Italia ist. In weiser Voraussicht hat er sämtliche Buchungsbestätigungen gleich mitgefaxt.
Ich lauere übrigens schon die ganze Zeit darauf, dass mich vom besagten Amtsgericht eine Terminsaufhebung "aus dienstlichen Gründen" erreicht; ich würde dies zum Anlass nehmen -unter Hinweis auf die offensichtlich dort gängige Praxis - einen Nachweis zur Glaubhaftmachung zu verlangen um dann ein Sprichwort zu testen: quod licet Jovi non licet bovi.
Eben erreicht mich ein Faxschreiben meines Mandanten, der zum vorgesehenen Termin auf einer Geschäftsreise in Bella Italia ist. In weiser Voraussicht hat er sämtliche Buchungsbestätigungen gleich mitgefaxt.
Ich lauere übrigens schon die ganze Zeit darauf, dass mich vom besagten Amtsgericht eine Terminsaufhebung "aus dienstlichen Gründen" erreicht; ich würde dies zum Anlass nehmen -unter Hinweis auf die offensichtlich dort gängige Praxis - einen Nachweis zur Glaubhaftmachung zu verlangen um dann ein Sprichwort zu testen: quod licet Jovi non licet bovi.
Donnerstag, 23. Oktober 2008
Ehefrauen, Ferraris, Versteigerungen
Hier ein interessanter Link zum Thema "Wie das Leben so spielt".
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230284482027&ru=http%3A%2F%2Fsearch.ebay.de%3A80%2Fsearch%2Fsearch.dll%3Ffrom%3DR40%26_trksid%3Dm37.l1313%26satitle%3D230284482027%26category0%3D%26fvi%3D1
Derartige Spiele findet man freilich nur als Zuschauer so richtig lustig.
Wenn doch mal die Gattin so günstig gewesen wäre wie der Schlüssel.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230284482027&ru=http%3A%2F%2Fsearch.ebay.de%3A80%2Fsearch%2Fsearch.dll%3Ffrom%3DR40%26_trksid%3Dm37.l1313%26satitle%3D230284482027%26category0%3D%26fvi%3D1
Derartige Spiele findet man freilich nur als Zuschauer so richtig lustig.
Wenn doch mal die Gattin so günstig gewesen wäre wie der Schlüssel.
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