Donnerstag, 13. Dezember 2012

Aktionsbüro Mittelrhein - Der Schöffe und die Nikoläuse

Lange habe ich hier nicht berichtet über den Aktionsbüro-Mittelrhein-Prozess bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz. Gemeinsam mit meiner Kollegin Katja Kosian und unserem Mandanten sitze ich immer noch ganz hinten, ganz links und schon aufgrund der Sitzposition geht das Ein oder Andere an uns vorbei wie beispielsweise verbale Schlagabtausche zwischen anderen Verteidigern und dem Oberstaatsanwalt, der leider nur allzu oft vergisst, sein Mikrofon einzuschalten.

Ebenfalls nicht mitbekommen hatte ich, dass am Nikolaustag ein Schöffe vor Beginn der Hauptverhandlung den beiden Vertretern der Staatsanwaltschaft, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwesend waren, je einen Schokoladennikolaus an den Platz gestellt hat.

Hierauf wurde von einem Angeklagten ein Ablehnungsgesuch, vulgo: Befangenheitsantrag, gegen den betreffenden Schöffen vorgebracht, dem sich weitere Angeklagte - darunter auch unser Mandant - angeschlossen haben.

Den Nichtjuristen unter den Lesern sei zum Sinn und Zweck von Befangenheitsgesuchen Folgendes erläutert:
Ein Angeklagter in einem Strafprozess muss sich darauf verlassen können, dass die Richter, (und hierzu zählen die Schöffen, die das gleiche Stimmrecht haben wie die Berufsrichter) ihm unvoreingenommen gegenübertreten. Ein Richter tut also gut daran, seiner Neutralität auch nach außen hin Ausdruck zu verleihen und Handlungen oder Bemerkungen zu unterlassen, die einen Angeklagten hieran zweifeln lassen.

Bevor Sie nun lachen und meinen, es sei doch Unsinn, die Besorgnis der Befangenheit aus zwei Schokonikoläusen herzuleiten, überlegen Sie bitte kurz, wem Sie vergangene Woche einen Nikolaus geschenkt haben. Ihrer Frau, Ihren Kindern - sicher bis wahrscheinlich. Ihrer Sekretärin - vielleicht, wenn Sie ein netter Chef sind und eine nette Sekretärin haben. Ihrem Nachbarn - eher unwahrscheinlich. Ihrem Vorgesetzten - noch unwahrscheinlicher, da anbiedernd. Versetzen Sie sich nun in die Lage eines Angeklagten und überlegen Sie, wie es auf Sie wirkt, wenn der Richter dem Staatsanwalt, der Anklage gegen Sie erhoben hat, einen Nikolaus verehrt.

Über den "Nikolaus-Antrag" wird in der kommenden Woche entschieden werden.

Dienstag, 20. November 2012

Erfolgreicher Grundschüler

Jeder Angeklagte hat das Recht, zu schweigen. Wenn er möchte, kann er auch Angaben zu den ihm vorgeworfenen Taten machen. Inwiefern das Gericht ihm diese abnimmt, bleibt regelmäßig abzuwarten.

Im Rahmen des Rechts, Angaben zu machen, steht es einem Angeklagten auch frei, sich zu seiner Person zu äussern und seinen Lebenslauf zu schildern.

Bisweilen verursachen Angaben von Angeklagten bei den sonstigen Prozessbeteiligten gewisse Heiterkeitsbekundungen.

Unlängst äusserte der Mandant eines Kollegen, er habe "die Grundschule erfolgreich abgeschlossen". Man sollte meinen, dass dies nicht weiter erwähnenswert ist, es sei denn, dies ist der einzige Schulabschluss, den man jenseits des 20. Lebensjahres vorzuweisen hat. So war es auch.

Witzig auch die Ausführungen eines meiner Mandanten, der angab, 7 Kinder zu haben und in diesem Zusammenhang nicht ohne Stolz verkündete- "alle selbstgemacht". Auf Nachfrage, ob er denn auch verheiratet sei, ließ er ein "und wie!" verlauten. Der Vorsitzende hatte darauf mit einer Mischung aus Verständnis und Betroffenheit genickt und ich frage mich seither, ob es wohl unterschiedliche Härtegrade dieses Familienstandes gibt.











Sonntag, 18. November 2012

Ein Dank an den Kollegen

Manchmal muss man Danke sagen.
Heute möchte ich einem Kollegen Danke sagen, der viel für meinen Mandanten getan hat. Ob aus Menschenfreundlichkeit oder aus bloßer Unwissenheit, sei hier mal dahingestellt. Das Ergebnis zählt.

Mein Mandant (ich hatte ihn ursprünglich in einer Strafsache vertreten, die - wie so oft - den familiären Nebenkriegsschauplatz in Form einer Scheidung nach sich zog) hatte die Scheidung eingereicht. Zwischen ihm und seiner Ehefrau war es zu unüberbrückbaren Differenzen gekommen. Da keine gemeinsamen Kinder die Ehe gekrönt hatten und kein Unterhalt geltend zu machen war, ging es nur noch um den Versorgungsausgleich. Ich hatte hin und hergeprüft, ob es nicht eine erfolgversprechende Möglichkeit gibt, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu beantragen und war auch nach Rücksprache mit der am gerichtsort ansässigen Kollegin, die den Termin für mich in Untervollmacht wahrnahm, leider zu dem Schluss gekommen, dass leider keiner der Ausnahmetatbstände eingreift. Der Mandant war also, da er die höheren Rentenanwartschaften erworben hatte, seiner Ehefrau gegenüber ausgleichspflichtig in Höhe eines Betrages von etwa 20 € monatlich. Unterstellt man eine Rente ab dem 67. Lebensjahr und eine Lebenserwartung von 81 Jahren bei seiner Gattin, dann sind das 3.360 €, also gar nicht mal so wenig.

Dass er in den sauren Apfel des Versorgungsausgleichs zu beissen habe, hatte ich meinem Mandanten schon im Vorfeld zur Scheidung erklärt. Umso erfreuter war ich als mich der Terminsbericht meiner Kollegin vor Ort erreichte: der Kollege, der die Gegnerin vertrat, hatte erklärt, seine Mandantin verzichte auf den Versorgungsausgleich. Noch bevor die Sache hinsichtlich ihres offenkundigen Unsinns vertieft werden konnte (die Richterin soll schon irrtiert geschaut haben), willigte meine Kollegin ein und rasch wurde der Verzicht im Vergleichswege protokolliert. Besser hätte es für meinen Mandanten nicht laufen können.

Donnerstag, 15. November 2012

Telephonophobie

Sachen gibt´s.

Nachdem mir eine Ladung für einen Termin in einer Strafsache beim Amtsgericht M. auf den Schreibtisch flatterte, die recht kurzfristig stattfinden sollte, rief ich bei der Geschäftsstelle an um mich mit der zuständigen Richterin verbinden zu lassen.

Dort sagte man mir, Frau Richterin telefoniere grundsätzlich nicht. Mit Niemandem. Keine Ausnahme. Auch dann nicht, wenn ein Verteidiger wegen eines bevorstehenden Termins anrufe. Und nein, auch dann nicht, wenn Schriftverkehr alles verzögere. Sie telefoniere nie, nicht, keinesfalls, never ever und no way. Kapiert? Kapiert! Machen wir uns eben die Akten ein wenig voller. Sowohl meine Reno wie auch die Geschäftsstelle der Richterin wollen beschäftigt sein.

Ich habe die Dame von der Geschäftsstelle gefragt, ob Frau Richterin an Telefonophobie leide. Auch das vermochte die Dame mir nicht zu sagen und nachfragen wollte sie nicht. Als ich ihr die Frage stellte, wusste ich noch nicht, ob es eine derartige Angststörung überhaupt gibt. Inzwischen bin ich schlauer. Es gibt sie. Schauen Sie mal hier:

http://phobien.ndesign.de/

und staunen Sie, wovor man sich sonst noch so fürchten kann.

Donnerstag, 30. August 2012

Referendarin unerwünscht

Ich gehöre zu den Rechtsanwälten, die gerne Referendare ausbilden. Eine Tauchstation kann man bei mir nicht ableisten, weshalb ich nur Referendare ausbilde, die ernsthaft an Ausbildung interessiert sind. Folglich begleiten mich recht häufig Referendare zu Verhandlungsterminen und Besprechungsterminen. Meist wird es gerade von Richtern und Staatsanwälten sehr positiv wahrgenommen, wenn ein Referendar mit von der Partie ist. Selbst in Familiensachen, die meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden, wurde meinen Referendaren die Anwesenheit stets zu Ausbildungszwecken gestattet.

Seit gestern weiß ich, dass es auch anders geht. Ich hatte eine Ladung zu einem richterlichen Vernehmungstermin. Es stand die Vernehmung eines Zeugen auf dem Programm. Meine Referendarin begleitete mich zu diesem Termin.

Nachdem ich mich der Richterin, die ich bis dato noch nicht kannte (auswärtiges Gericht), vorgestellt hatte, bat ich darum, meiner Referendarin zu Ausbildungszwecken die Anwesenheit zu gestatten. Antwort der Richterin: "Das gestatte ich nicht." Auf meine Frage, warum sie dies nicht gestatte, erhielt ich die Antwort, von denen mir meine Eltern beigebracht haben, dass sie keine ist, nämlich: "Darum!"

Der weitere Verlauf des Termins gestaltete sich nicht gänzlich konfliktfrei, weil ich nach Meinung der Richterin ständig dazwischengeredet und immer das letzte Wort für mich beansprucht haben soll. Den Ärger der Richterin hierüber vermochte meine Referendarin übrigens durch die geschlossene Tür zu hören, vor die sie verbannt worden war und so war sie zumindest akustisch zeitweise im Termin zugegen.
  

Dienstag, 21. August 2012

Aktionsbüro Mittelrhein - Bericht von hinten links

Gestern begann beim Landgericht Koblenz das Strafverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer des Aktionsbüros Mittelrhein. Gemeinsam mit meiner Kollegin Katja Kosian und unserem Mandanten sitze ich ganz hinten links im Gerichtssaal, der mit 26 Angeklagten und 52 Verteidigern so eng besetzt ist, dass man sich winters ganz gut gegenseitig warmhalten könnte. Bei den momentanen Außentemperaturen, die im Inneren des Schwurgerichtssaals nur geringfügig tiefer sind, erweist sich dieser Umstand jedoch als wenig vorteilhaft und so schwitzt man nicht nur hinten links seine Robe durch.

Der Rheinzeitung konnte ich über den gestrigen Prozessauftakt entnehmen, dieser sei von "Gift und Galle" bestimmt gewesen. Ich kann dies so nicht bestätigen, was daran liegen mag, dass Strafverteidiger ein anderes Verständnis von Unstimmigkeiten haben als Journalisten oder schlicht daran, dass die Aussicht auf giftige Verteidiger und gallige Richter den Leser mehr ansprechen als die nüchterne Feststellung, dass zum Prozessauftakt Anträge seitens der Verteidigung gestellt wurden. Ich jedenfalls habe mich darüber gefreut, Kollegen zu treffen, die ich bislang entweder noch nicht persönlich kannte (Udo Vetter vom lawblog zum Beispiel) oder zum Teil seit dem Studium (!) nicht mehr gesehen hatte.

Die erwähnten Anträge des ersten Prozesstages bestanden neben solchen zur Frage der Besorgnis der Befangenheit, über die im morgigen Termin eine Entscheidung verkündet werden wird, in einem Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift sowie einer Besetzungsrüge bezogen auf einen Ergänzungsrichter. Die Kammer nahm die Anträge entgegen und auch dies geschah unaufgeregt.

Am heutigen Prozesstag wurde zunächst ein Beschluss der Kammer verkündet, mit dem der Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift zurückgewiesen wurde. Hierauf kündigten zwei Verteidiger unaufschiebbare Anträge an, kamen jedoch nicht dazu, diese zu stellen, weil zunächst die Anklageschrift verlesen wurde. Diese umfasst zwar über 900 Seiten, verlesen wird aber nur der sog. Anklagesatz, nicht hingegen das sog. Ergebnis der Ermittlungen, das den Löwenanteil der Anklageschrift darstellt. Trotzdem dauerte es 2 Stunden bis die beiden Staatsanwälte, die sich beim Verlesen abwechselten, die Anklage verlesen hatten.

Mittwoch, 15. August 2012

Das Kind im Verteidiger

In den vergangenen Wochen habe ich neben meiner eigentlichen Tätigkeit noch als Mit-Autorin eines Buches gearbeitet. Gegenstand des Buches sind auch Formulare, die ein Anwalt in der Hauptverhandlung als Muster nutzen kann. In den Beispielsfällen kommen natürlich immer Personen vor, die relativ schmucklos mit Großbuchstaben abgekürzt werden: Der Angeklagte A., der Verteidiger V., der Richter R. usw..

Ich fand es viel netter, den Personen richtige Namen zu verpassen: Staatsanwalt Böse, Richterin Harsch, Dolmetscherin Dr. Wichtig (schönen Gruß nach BS an dieser Stelle ;-) ), Angeklagter Paul Pech und Rechtsanwätin Besen, um nur ein paar Bespiele zu nennen.

So wie es momentan aussieht, wird es jedoch bei den Großbuchstaben bleiben, was der Sache natürlich keinen Abbruch tut, aber schade finde ich es doch.