Ich gehöre zu den Rechtsanwälten, die gerne Referendare ausbilden. Eine Tauchstation kann man bei mir nicht ableisten, weshalb ich nur Referendare ausbilde, die ernsthaft an Ausbildung interessiert sind. Folglich begleiten mich recht häufig Referendare zu Verhandlungsterminen und Besprechungsterminen. Meist wird es gerade von Richtern und Staatsanwälten sehr positiv wahrgenommen, wenn ein Referendar mit von der Partie ist. Selbst in Familiensachen, die meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden, wurde meinen Referendaren die Anwesenheit stets zu Ausbildungszwecken gestattet.
Seit gestern weiß ich, dass es auch anders geht. Ich hatte eine Ladung zu einem richterlichen Vernehmungstermin. Es stand die Vernehmung eines Zeugen auf dem Programm. Meine Referendarin begleitete mich zu diesem Termin.
Nachdem ich mich der Richterin, die ich bis dato noch nicht kannte (auswärtiges Gericht), vorgestellt hatte, bat ich darum, meiner Referendarin zu Ausbildungszwecken die Anwesenheit zu gestatten. Antwort der Richterin: "Das gestatte ich nicht." Auf meine Frage, warum sie dies nicht gestatte, erhielt ich die Antwort, von denen mir meine Eltern beigebracht haben, dass sie keine ist, nämlich: "Darum!"
Der weitere Verlauf des Termins gestaltete sich nicht gänzlich konfliktfrei, weil ich nach Meinung der Richterin ständig dazwischengeredet und immer das letzte Wort für mich beansprucht haben soll. Den Ärger der Richterin hierüber vermochte meine Referendarin übrigens durch die geschlossene Tür zu hören, vor die sie verbannt worden war und so war sie zumindest akustisch zeitweise im Termin zugegen.
13 Kommentare:
Richterin, Anwältin, Refendarin - das kann nicht gutgehen. ;-)
Duckundwech !
Ihr Schreibstil ist sehr gewöhungsbedürftig. Manche Sätze musste ich mehrmals lesen um den Sinn zu verstehen.
Fielen wieder böse Worte über Sie als engagierte Verteidigerin? :) Mir würde noch der 139 einfallen. Wenn Sie die Verteidigung übertragen hätten, hätte die Referendarin doch auch dazwischen reden dürfen.
Das war nicht zufällig in der Landeshauptstadt?
Wir lernen mal wieder: zweimal Vollbefriedigend und Sozialkompetenz bzw. innere Größe gehen nicht zwingend einher
@RA JM: Phhh. Ich quatsch auch bei Männern dazwischen. ;-)
@ Anonym: Glaub ich gerne. Im Zeitalter von Hdl, CU etc. ist es gewöhnungsbedürftig, wenn jemand ganze Sätze schreibt. Machtabanix. Mussmadurch.;-)
@RA Kuemmerle: Bedeutet das Übertragen iSd § 139 nicht, dass man sich vertreten lassen kann vom Referendar und selbst nicht auftritt? Muss ich mal prüfen. Danke für den Hinweis.
@St-W: Ich überlege in diesem Zusammenhang, ob ich nicht meine Erfahrungen mit der Richterin nicht mal dem/der Direktor/in des AG schildern soll, schließlich geht es um Juristenausbildung. Vielleicht findet sich ja auf diese Weise sogar eine Antwort auf die Frage, weshalb man einer Referendarin die Anwesenheit bei einer Vernehmung verweigert.
Immer das letzte Wort? Das kennt man gar nicht von Dir.
Ich würds jetzt nicht ganz so hoch hängen. Vielleicht hat die Richterin auch andere Gründe gehabt, außer denen, mal wieder ne(n) Rechtsanwältin / Rechtsanwalt zu ärgern. Z.B. den, dass eine Anwesenheit von Referendaren im Gesetz - wohl auch im Interesse des Zeugen - nicht vorgesehen ist. Vielleicht hat sie auch daran gedacht, dass nachher wieder irgendein Verteidiger - ich guck jetzt keinen an - angelaufen kommt und die Verwertung der Aussage angreift; von wegen ordnungsgemäß und so....
Das mit dem Direktor würde ich mir im Übrigen gut überlegen. Abgesehen von dem tendenziell querulatorischen Charakter dieser Maßnahme, dürfte es höchstens dazu führen, dass Sie an diesem Gericht nie wieder einen Referendar in irgendeine (nichtöffentliche) Verhandlung mitnehmen. Außer natürlich, die betroffene Kollegin ist äußerst unbeliebt....
Hätte der Mandant nicht eventuell AUCH der Referendarin das Mandat übertragen können? Dann hätte er sich von Ihnen beiden im Termin verteidigen lassen können.
Wenn die Richterin sich doch ohnehin schon auf der Palme befand ;)
@Anonym: Ich finde eine Anfrage, die Juristenausbildung zum Gegenstand hat, nicht querulatorisch. Wer weiß, vielleicht gibt es ja tatsächlich ein Argument, das ich nachvollziehen kann.
@RA Müller: Ich stelle nicht erst meine Referendarin vor und frage, ob sie zu Ausbildungszwecken der Vernehmung beiwohnen darf und schwenke, nachdem dies verweigert wird, dann um auf Verteidigerin (zumal es nicht so ist).
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