... weiß ich, warum ich keine patentrechtlichen Fälle bearbeite - ich kanns einfach nicht.
In einem Verfahren mit mehreren Angeklagten wird der Hauptangeklagte von einem Kollegen vertreten, der - vorsichtig forumliert - nicht viele strafrechtliche Fälle bearbeitet.
Besagter Kollege beanstandet eine Frage des Staatsanwaltes an einen Zeugen, die - bei allem Misstrauen gegenüber Fragen von Vertretern dieser Behörde - nicht beanstandungswürdig war.
Die Vorsitzende lässt die Frage zu, der Kollege diskutiert noch ein wenig mit ihr und dann - nein, er beantragt keinen Kammerbeschluss, sondern regt sich weiter über die Frage auf.
Als ihm dann der neben ihm sitzende Kollege einen Hinweis gibt, erntet er nur einen verständnislosen Blick.
In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Freitag, 9. Januar 2009
Donnerstag, 8. Januar 2009
Robenpatina
Verhandlungspause. Ein älterer Kollege berichtet von Anwaltsroben, die so alt sind, dass sie am Kragen schon grüne Patina ansetzen.
Ich: "Dann ist Ihre Robe aber noch neu."
Er: "Ich habe schon eine verschlissen. Sie ist gerissen."
Ich: "Aha."
Er: "Materialermüdung."
Ich: "Och, langweilig. Ich hätte jetzt erwartet, dass Sie Ihnen von einer dankbaren Mandantin vom Leib gerissen wurde."
Staatsanwältin: "Ja, das wäre doch mal eine tolle Sache."
Ich: "Eine Geschichte fürs Herz sozusagen."
Er: "Nee, war nicht so. Sowas fällt bei uns im Büro in den Zuständigkeitsbereich eines Kollegen."
Mir schien als bedaure er das ein ganz klein wenig.
Ich: "Dann ist Ihre Robe aber noch neu."
Er: "Ich habe schon eine verschlissen. Sie ist gerissen."
Ich: "Aha."
Er: "Materialermüdung."
Ich: "Och, langweilig. Ich hätte jetzt erwartet, dass Sie Ihnen von einer dankbaren Mandantin vom Leib gerissen wurde."
Staatsanwältin: "Ja, das wäre doch mal eine tolle Sache."
Ich: "Eine Geschichte fürs Herz sozusagen."
Er: "Nee, war nicht so. Sowas fällt bei uns im Büro in den Zuständigkeitsbereich eines Kollegen."
Mir schien als bedaure er das ein ganz klein wenig.
Mittwoch, 7. Januar 2009
Penisbrand und Penisneid
Angesichts dieser Sache, über die Spiegel online berichtet, vergeht wohl jeder Frau ein eventuell vorhandener Penisneid. In Australien zündete eine Frau den Penis ihres Mannes an, weil sie wollte, dass er nur ihr alleine gehöre. Sie habe nur den Penis verbrennen wollen, nicht aber den ganzen Mann. Tragisch, dass Letzteres dann doch passierte.
Die Brandstifterin muss sich nun wegen Mordes vor Gericht verantworten, wobei die Ergebnisse der psychologischen Untersuchung noch ausstehen. Eine Begutachtung der Dame halte ich schon deshalb für angezeigt, weil ich mir nicht erklären kann, was sie mit dem eingeäscherten Penis ihres Mannes anfangen wollte. Das mit der Bestäubung zum Zeugen von Nachkommen klappt beim Menschen doch gar nicht.
Die Brandstifterin muss sich nun wegen Mordes vor Gericht verantworten, wobei die Ergebnisse der psychologischen Untersuchung noch ausstehen. Eine Begutachtung der Dame halte ich schon deshalb für angezeigt, weil ich mir nicht erklären kann, was sie mit dem eingeäscherten Penis ihres Mannes anfangen wollte. Das mit der Bestäubung zum Zeugen von Nachkommen klappt beim Menschen doch gar nicht.
Dienstag, 6. Januar 2009
Haftbeschwerden sind vorsorglich mitzuführen!?
Der Hauptverhandlungstermin steht in ein paar Wochen bevor und mein Mandant kratzt mit den Hufen. Ein Brief von ihm macht es deutlich: Ich möge ihn dringend besuchen, damit man die "Befragungsstrategie" bezüglich der Zeugin A. besprechen könne. Wenn die aber nicht erscheine, solle ich schonmal vorsorglich eine Haftbeschwerde im leichten Handgepäck haben, die wir dann sofort einreichen könnten.
Heidiwitzka, Herr Kapitän, ich eile dann mal in den Knast um zu klären, dass ich tue, was ich für richtig halte. Hierzu zählt nicht, dass ich Haftbeschwerden zu allen möglichen Sachverhalten vorsorglich mitführe.
Heidiwitzka, Herr Kapitän, ich eile dann mal in den Knast um zu klären, dass ich tue, was ich für richtig halte. Hierzu zählt nicht, dass ich Haftbeschwerden zu allen möglichen Sachverhalten vorsorglich mitführe.
Montag, 5. Januar 2009
Althaus: Amnesie
Die Bunte berichtet, dass sich Dieter Althaus nicht erinnern könne an den schweren Skiunfall, bei dem eine 41-jährige Slowakin ums Leben kam.
Selbst wenn er sich erinnern könnte, wäre er im Hinblick auf das gegen ihn laufende Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung derzeit gut beraten, keine Angaben zu machen. Seine Leibwächter waren bei dem Zusammenstoß offenbar außer Sichtweite und werden daher auch nicht viel zum Hergang beizutragen haben.
Selbst wenn er sich erinnern könnte, wäre er im Hinblick auf das gegen ihn laufende Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung derzeit gut beraten, keine Angaben zu machen. Seine Leibwächter waren bei dem Zusammenstoß offenbar außer Sichtweite und werden daher auch nicht viel zum Hergang beizutragen haben.
Freitag, 2. Januar 2009
Urteil im Babyprozess - 6 Jahre Haft
Heute verkündete das Landgericht Koblenz das Urteil gegen meinen Mandanten im sog. "Babyprozess": 6 Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung. Ihm war vorgeworfen worden, seine zur Tatzeit 2 Monate alte Tochter zweimal mit dem Kopf auf dem Boden aufgeschlagen zu haben. Die Kammer hatte als Zeugen den siebenjährigen Stiefsohn meines Mandanten gehört, der behauptet hatte, Augenzeuge des Vorfalls gewesen zu sein. Die Sachverständige, die ihn in Bezug auf seine Glaubwürdigkeit begutachtet hatte, gelangte zu dem Ergebnis, dass der Junge massiv von seiner Pflegemutter beeinflusst worden sei. Dies habe ihn suggestiv befragt. Hinzu komme, dass es sich bei dem Jungen um ein emotional vernachlässigtes Kind handele, das jedem gerne das erzähle, was er hören wolle.
Damit konnte auf die Aussage des Jungen eine Verurteilung nicht erfolgreich gestützt werden. Die Kammer sah den Nachweis der Tat jedoch dadurch als erbracht an, weil ein Mitgefangener ausgesagt hatte, mein Mandant habe ihm gegenüber die Tat gestanden. Dass dieser Mitangeklagte in einigen Punkten gelogen hat, führte zu keiner abweichenden Beurteilung und leider auch nicht dazu, dessen Aussage einer Glaubhaftigkeitsbegutachtung zu unterziehen, was ich beantragt hatte. In einer derartigen Fallkonstellation (einziger Augenzeuge nicht glaubwürdig, Mitgefangener behauptet Geständnis) war es meiner Auffassung nach nicht mehr ureigenste Aufgabe des Tatrichters, über die Glaubwürdigkeit eines Zeugen aufgrund eigener Sachkunde zu befinden, um es mal mit den Worten des BGH zu sagen.
Die Staatsanwaltschaft hatte 9 Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert, ich hatte Freispruch beantragt.
Damit konnte auf die Aussage des Jungen eine Verurteilung nicht erfolgreich gestützt werden. Die Kammer sah den Nachweis der Tat jedoch dadurch als erbracht an, weil ein Mitgefangener ausgesagt hatte, mein Mandant habe ihm gegenüber die Tat gestanden. Dass dieser Mitangeklagte in einigen Punkten gelogen hat, führte zu keiner abweichenden Beurteilung und leider auch nicht dazu, dessen Aussage einer Glaubhaftigkeitsbegutachtung zu unterziehen, was ich beantragt hatte. In einer derartigen Fallkonstellation (einziger Augenzeuge nicht glaubwürdig, Mitgefangener behauptet Geständnis) war es meiner Auffassung nach nicht mehr ureigenste Aufgabe des Tatrichters, über die Glaubwürdigkeit eines Zeugen aufgrund eigener Sachkunde zu befinden, um es mal mit den Worten des BGH zu sagen.
Die Staatsanwaltschaft hatte 9 Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert, ich hatte Freispruch beantragt.
Donnerstag, 1. Januar 2009
Neujahrswünsche
Allen Lesern meines Blogs ein gutes und gesundes 2009.
Ich vertreibe mir den Feiertag in den Räumen meiner Zweigstelle. Ab morgen trifft man mich auch in der Brückenstraße 12-14 in 56220 Urmitz an.
Telefon und Fax gibts dort auch - irgendwann, wenn die Herrschaften von der Firma mit dem großen "T" da waren. Aber das ist jetzt ein ganz anderes Thema...
Ich vertreibe mir den Feiertag in den Räumen meiner Zweigstelle. Ab morgen trifft man mich auch in der Brückenstraße 12-14 in 56220 Urmitz an.
Telefon und Fax gibts dort auch - irgendwann, wenn die Herrschaften von der Firma mit dem großen "T" da waren. Aber das ist jetzt ein ganz anderes Thema...
Abonnieren
Kommentare (Atom)