Seit heute sind die Angeklagten nur noch zu Dritt. Der Tag begann zahlenmäßig mit einer Doppelkopfrunde, die, nachdem das Verfahren gegen einen Angeklagten eingestellt worden war, sich zu einer Skatrunde verkleinerte.
Der Angeklagte, gegen den das Verfahren nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt worden war, wurde nicht mit Kosten belastet. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft versagte ihm das Gericht. Hiergegen kann der Angeklagte nun binnen einer Woche sofortige Beschwerde einlegen.
Das Verfahren gegen meinen Mandanten und die beiden anderen Angeklagten wird kommenden Dienstag fortgesetzt.
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