Mittwoch, 21. November 2018

Aktionsbüro Mittelrhein 2.0 geplatzt

Ich hatte ja bereits darüber berichtet, dass die Besetzung der Richterbank und ihr Zustandekommen Gegenstand diverser Rügen seitens der Verteidigung war.

Nun haben wir es Schwarz auf Weiß: die Besetzungsrüge greift durch. Alle Termine wurden abgesagt.

Die 12. Strafkammer hat festgestellt, dass sie in dem Verfahren nicht ordnungsgemäß besetzt ist. Hiermit ist es der Rüge zweier Angeklagten, der sich - mit Ausnahme desjenigen Angeklagten, der die Anklage stützen soll und sich seit 2012 in einem Zeugenschutzprogramm befindet - alle anderen Angeklagten angeschlossen hatten, gefolgt.

In dem Beschluss heißt es:

"Die 12. große Strafkammer ist ausweislich des für das Geschäftsjahr 2018 gültigen Geschäftsverteilungsplans als allgemeine Strafkammer besetzt, müsste in hiesigem Strafverfahren zum Aktenzeichen (…) jedoch als Staatsschutzkammer entscheiden, obwohl eine andere Kammer des Landgerichts Koblenz nach der gültigen Geschäftsverteilung für Staatsschutzsachen zuständig ist. Damit liegt unter Berücksichtigung des Konzentrationsgrundsatzes des § 74a GVG eine vorschriftswidrige Besetzung der 12. großen Strafkammer vor." 

Das Verfahren wird, sofern es nicht endlich eingestellt werden sollte, erneut terminiert werden. Es bleibt abzuwarten, ob es im dritten Anlauf gelingt, eine fehlerfreie Besetzung der Kammer zu finden.


Edit: Laut verschiedener Pressemitteilungen soll das Verfahren nach 2 Verhandlungstagen ausgesetzt worden sein für dieses Jahr.

Richtig ist, dass es bislang 5 Hauptverhandlungstermine gab; der sechste Termin war für kommenden Mittwoch angesetzt gewesen.

Es sei weiter in Erinnerung gerufen, dass ein Kollege bereits im Vorfeld zur Hauptverhandlung sowie in den ersten Verhandlungstagen darum gebeten hatte, die Besetzungsrügen vor Verlesung der Anklage vorbringen zu dürfen, damit man sich weitere Verhandlungstage und insbesondere auch die Verlesung der umfangreichen Anklage sparen könne. Dieser Bitte der Verteidigung war die Kammer nicht nachgekommen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ich verstehe nicht worauf die Hoffnung gebaut wird, dass das Verfahren "endlich einzustellen" ist. Wenn sich nach Abschluss einer (nunmehr dritten) Beweisaufnahme herausstellt, dass die Personen unschuldig sind, dann mögen sie freigesprochen werden. Aber die Einstellung zu hoffen bei womöglich schuldigen rechtsextremen Tätern finde ich schon fragwürdig