Mittwoch, 16. Mai 2018

Der RBr, das unbekannte Wesen

Kürzlich stolperte ich bei den Zeugenliste in einem Umfangsverfahren über die Bezeichnung "RBr". Spontan fiel mir dazu "Red bull racing" ein, aber selbst in einem Betäubungsmittelverfahren, in dem es um Speed geht, wollte diese Erklärung nicht so recht passen.

Der Zeuge setzte der Ratlosigkeit ein Ende. "RBr" stehe für "Regierungsbeschäftigter"..
(Die weibliche Form dürfte demnach "RBe" lauten, die -Achtung, jetzt wird es politisch korrekt! - geschlechtsneutrale Form "RBx").

Was macht nun ein RBr? In diesem Fall half er den Ermittlungsbehörden dabei, Hardware zu entschlüsseln. Der Zeuge, der eine Ausbildung bei einem Telekommunikationsunternehmen genossen hatte, war also maßgeblich damit befasst, Festplatten und USB-Sticks zu "knacken", Dinge, die in der Ausbildung eines Polizei- oder Kriminalbeamten üblicherweise nicht vorkommen. Das fehlende Fachwissen wird also hinzugekauft.

Neu ist die Idee nicht. Um die letzte Jahrtausendwende gab es im Rheinland eine Sonderkommission, die es sich zur Aufgabe gemacht hatte, Abrechnungsbetrügereien von Zahnärzten aufzudecken. Da aber das zahnärztliche Abrechnungswesen nicht Bestandteil polizeilicher Aufgaben ist, wurden Zahnarzthelferinnen eingestellt, die dann die Rechnungen auf Unregelmäßigkeiten überprüften. Gestern noch im weißen Kittel Zahnstein entfernt und Abformmaterial angerührt, heute fester Bestandteil bei Praxisdurchsuchungen und sich anschließender Überprüfung der Rechnungen. Wie diese Damen sich damals nannten, erinnere ich nicht, aber "RBr/e" (x gab es damals noch nicht) hießen sie nicht. Die Kriminalbeamten, denen sie zuarbeiteten, nannten sie jedenfalls "Expertinnen". Regelmäßig lustig wurde es, wenn man den Expertinnen in der Hauptverhandlung auf den Zahn fühlte. Kriminalbeamte werden ja in Bezug auf "Meine Aussage bei Gericht" dem Vernehmen nach geschult. Bei den Expertinnen hatte der Dienstherr hieran gespart, weshalb nicht selten vernehmbar mit den Zähnen geknirscht wurde, wenn man als Verteidiger eine Frage stellte, die sich außerhalb der GOZ bewegte.

Irgendwie würde es mich interessieren, ob die Expertinnen, nachdem die Sonderkommission ihre Arbeit eingestellt hatte, danach problemlos in ihr altes Betätigungsfeld zurückkehren konnten oder ob die potentiellen Arbeitgeber lieber davon abgesehen haben, eine Helferin einzustellen, deren letzte Tätigkeit darin bestanden hatte, sie zur Strecke zu bringen.

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