Die Gerichtssprache ist deutsch. So steht das im Gesetz.
Tatsächlich ist das oft nicht so. Die deutsche Sprache wird mehr und mehr von Anglizismen durchsetzt.
Im Verfahren Aktionsbüro Mittelrhein bekundete ein Zeuge von "Flashmobs". Nachdem ein Verteidiger, dem der Begriff nicht geläufig war, darum bat, der Zeuge möge angehalten werden, deutsch zu sprechen, stellte sich rasch heraus, dass es gar nicht so einfach ist, den Begriff "Flashmob" einzudeutschen.
Einen Versuch war es dennoch wert und so schlug ein weiterer Kollege "Blitzpulk" vor. Ich habe Zweifel, ob der Begriff demnächst zum allgemeinen Sprachgebrauch zählen wird, aber einen Versuch ist es wert.
Probieren Sie mal aus: Blitzpulk bleibt Blitzpulk und Pultdach bleibt Pultdach. Und das Ganze nun fünfmal schnell hintereinander.
2 Kommentare:
Und demnächst in ihrem Gerichtssaal: Verteidiger(kollege) fordert, nicht mehr von "Facebook-Party" zu sprechen, sondern von "Gesichtsbuch-Feier" ;-).
Wie wäre es mit "Spontane Zusammenrottung"
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