Manche Männer haben eine gewisse Affinität zu fahrbaren Untersätzen und leben diese auch dann aus, wenn sie entweder nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind oder der fahrbare Untersatz schon längere Zeit keinen Versicherungsschutz mehr hat.
Mein heranwachsender Mandant hatte ein Moped geschenkt bekommen, das seit mehr als 10 Jahren abgemeldet war und hatte dieses fahrbereit gemacht, was angesichts der Tatsache, dass der Hobel schon sehr ramponiert war, gar nicht so einfach gewesen sein dürfte. Um den Erfolg seiner Reparaturmaßnahme zu prüfen, hatte er eine Runde über einen Acker der ländlichen Gegend, aus der er stammt, gedreht. Aus einem später nicht mehr nachvollziehbaren Grund war er auf eine wenig befahrene Kreisstraße geraten, auf der just in diesem Augenblick ein Streifenwagen unterwegs war. Was dann im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle folgte, dürfte klar sein.
Das Sprichwort stimmt also: der Teufel IST ein Eichhörnchen, da nützt auch die Tarnung als "Streifenhörnchen" nichts.
Das Ende vom Lied gestaltete sich übrigens moderat. Die Jugendrichterin beim Amtsgericht D. verhängte eine moderate Geldstrafe gegen meinen Mandanten und folgte meiner Argumentation, wonach es überzogen sei, ein Fahrverbot zu verhängen, zumal mein Mandant seinen "Lappen" dringend für andere fahrbare Untersätze benötigt.
1 Kommentar:
Ach nein, der Teufel ist kein Eichhörnchen. Natürlich, Ihrem Mandanten war offenbar nicht zu widerlegen, dass er das Ding nie vor und nachher gefahren ist und ausgerechnet in den einzigen 5 Sekunden auf der öffentlichen Straße ein Streifenwagen des Weges kam. Das ist dann die sog. prozessuale Wahrheit. Aber wir nehmen Ihnen nicht ab, dass Sie das auch für die materielle Wahrheit halten. Uns sollten Sie diesen Bären dann auch nicht aufzubinden versuchen.
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