In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Montag, 28. März 2011
Wildpinkler verhaftet
Zugegeben, es ist unschicklich, außerhalb von dafür vorgesehenen Toilettenanlagen zu urinieren. Dass es in diesem Fall die Wand einer Polizeiwache traf, macht die Sache nicht besser, sondern für den Betroffenen eher schlimmer. Ob er den Ort, sein durchaus menschliches Bedürfnis zu erfüllen, fahrlässig oder vorsätzlich ausgewählt hat, bleibt ungeklärt. In Abwandlung zu dem Spruch "Trau, schau wem" könnte man formulieren "Trau, schau wohin".
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
7 Kommentare:
was ist "wildpinkeln" denn für eine Straftat?
und mit welcher Begründung erfolgte die Verhaftung?
@Anonym: keine.
@Miraculix: Der Artikel ist verlinkt.
Habe ich auch schon gemacht, und es hat Spass gemacht. Allerdings lag für mich noch nie ein Haftbefehl vor, dann hätte ich es eher gelassen :-)
@Anonym: Mein Hund hat vergangenes Jahr sein Bein am LKA gehoben. Mit mehr kann ich nicht dienen. ;-)
In Brasunschweig wird das Wildpinkeln kraft Verordnung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Und wer dabei erwischt wird, bekommt von einschreitenden Polizeibeamten auch schon mal ordentlich auf die Fresse.
@Kerstins Hund:
Ich wusste, dass Dein Frauchen Dich gut erzogen hat.
Kommentar veröffentlichen