Donnerstag, 17. März 2011

Langer Anlauf und eine ganz schnelle Nummer

Der Termin in der Ordnungswidrigkeitensache war mehrfach aufgehoben worden. Irgendwie fanden der Richter und ich nicht zueinander, da er sich standhaft weigerte, telefonisch Termine mit mir abzustimmen.

5 Terminierungsversuche ging das dann so:
Schreibarbeit Geschäftststelle (Ladung)
Schreibarbeit hier (Aufhebungsantrag)
Schreibarbeit bei seiner Geschäftsstelle (Aufforderung zur Galubhaftmachung)
wieder Schreibarbeit hier (brav glaubhaft gemacht, wenngleich kopfschüttelnd)
Schreibarbeit dort (Terminsaufhebung)
- dann weiter wie oben - Das Amtsgericht schickte die meisten Schreiben übrigens per Post, so dass dort auch noch Portokosten anfielen.

Kürzlich war es soweit: Hauptverhandlung. Der Richter hatte wenige Tage zuvor gewechselt, so dass ich den, der die Schreibarbeit verursacht hatte, nicht fragen konnte, weshalb er sich so strikt geweigert hatte, erst zu telefonieren und dann die Ladung rauszuschicken.

Der neue Richter sah das erfrischend anders und wir vereinbarten noch im Sitzungssaal einen neuen Termin. Der war nötig geworden, weil sein Kollege über das Terminierungschaos vergessen hatte, die Zeugen zu laden. Die Hauptverhandlung dauerte daher gerade mal 12 Minuten.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wenn man bei einem der ca. 10 % Owi- oder Strafrichtern gelandet ist, die nicht schon von vornherein oder jedenfalls spätestens nach dem ersten Verlegungsantrag einen Termin telefionisch abstimmen, weiß man schon gleich, dass der/die entweder unprofessionell oder ein Prinzipien-Heini ist. Wenn ich dann noch Beschwerden höre,"ich terminiere immer sehr schnell, und dann kommen immer diese Verlegungsanträge", dann wird mir ganz schlecht. Die Erwägung, dass ein Anwalt vielleicht einen gefüllten Terminskalender hat, und zwar je mehr, desto näher der Ladungstermin liegt, scheint ja auch sehr kompliziert zu sein. Wenn der Verlegungsantrag dann noch abgelehnt wird, lasse ich den Termin dann durch Befangenheitsantrag, der 20 MInuten vor Sitzungsbeginn gestellt wird, platzen.

Wie gesagt, ich kenne so einen Unsinn nur von ca. 10 %. Hingegen 90 % der Strafrichter wissen natürlich, dass telefonische Terminsabstimmung nun wirklich das allgemeine Mittel der Wahl ist. Oberhalb des Amtsgerichts liegt diese Quote nach meinen Erfahrungen nicht bei 10 %, sondern fast bei null.

Dr. Pagels

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Hier wurde die Situation noch zusätzlich dadurch verschärft, dass ich immer die Ladungen vorlegen sollte zur Glaubhaftmachung, dass ich tatsächlich eine Terminskollision habe. Ich bin zwischenzeitlich dazu übergegangen, in solchen Fällen neben der anwaltlichen Versicherung die Telefonnummer des jeweiligen Vorsitzenden mitzuteilen, damit der Richter sich bei seinem Kollegen rückversichern kann. Manche Richter, auch VRLG, für die die telefonische Terminsabstimmung selbstverständlich ist, reagieren auf solche Anrufe eines Kollegen schon mal irritiert.