Es ist ungefähr zwei Wochen her, dass ich für einen Mandanten bei der Staatsanwaltschaft einen Gnadenantrag auf Absehen von der Verbüßung einer Freiheitsstrafe gestellt habe. Im Hinblick auf die Ladung zum Haftantritt für kommenden Montag (Antritt spätestens 15 Uhr) hatte ich ebenfalls beantragt, die Vollziehung der Vollstreckung auszusetzen, damit der Mandant bis zum Abschluss des Gnadenverfahrens nicht "einrücken" muss.
Nachdem mir heute Morgen noch keine Entscheidung vorlag, rief ich den zuständigen Dezerneten an. Über den Antrag habe er noch nicht entschieden, ich möge mich Montag Vormittag nochmal melden.
Es gibt Leute, denen weniger aufregende Wochenenden ins Haus stehen als meinem Mandanten.
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