Montag, 22. Februar 2010

Der Rechtspfleger und die Kopierkosten

Wenn´s nicht so weit weg wäre, würde ich gerne hinfahren zum Amtsgericht T. und den dortigen Rechtspfleger X. mal ganz persönlich fragen, ob bei ihm noch alles in Ordnung ist.

Im Oktober vergangenen Jahres habe ich beantragt, die Kosten meines freigesprochenen Mandanten gegen die Staatskasse festzusetzen.

Heute (!) erreicht mich das Schreiben des Rechtspflegers mit der Bitte, die Kopierkosten zu erläutern.

Er hat demnach sage und schreibe 4 Monate dafür gebraucht, meinen Antrag dergestalt (nicht) zu bearbeiten, dass er jetzt an ein paar Kopien rummäkelt.

5 Kommentare:

RA Anders hat gesagt…

Schicken Sie ihm die Kopie der Akte mit einem freundlichen Anschreiben per Fax :-)

Detlef Burhoff hat gesagt…

es geht auch anders :-), schauen Sie mal hier: http://www.jurablogs.com/de/go/landgericht-halle-blitzschnell

Anonym hat gesagt…

... wie sagte doch Ballmännchen so schön: "Rechtsflegel" ;-)

Anonym hat gesagt…

Vielleicht hat die Geschäftsstelle auch so lange gebraucht, um die Akte vorzulegen? Kann ja auch mal sein ;)

rechtsflegel hat gesagt…

Ja, oder Freigesprochene war nicht der einzige und der andere Angeklagte hatte Berufung eingelegt.
Vielleicht muss der die Vergütung Festsetzende auch erst noch die auszahlende Staatskasse anhören?

Es gibt tausende Möglichkeiten warum es lange dauert.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass man beim Antrag gleich was dazu schreibt (120 Seiten Gerichtsakte, 300 Seiten Vorgang bei der ARGE, etc), dass die ewige Nachfragerei nicht notwendig.
Wenn sie einen doch schon so stört. Könnte man ja selber was ändern.