Nach dem vom Bundestag verabschiedeten "Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts" soll nun eine Pflichtverteidigerbestellung schon dann erfolgen, wenn der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird.
In einer Pressemitteilung gibt der Deutsche Anwaltverein eine kurze Übersicht zum Meinungsstand wieder.
So sinnvoll und notwendig Verteidigung zu einem sehr frühen Zeitpunkt auch ist, stellt sich mir persönlich die Frage, wie bei der Auswahl der Pflichtverteidiger vorgegangen werden wird. Vielerorts sind es nicht etwa im Strafrecht besonders qulifizierte und/oder erfahrene Kollegen, die von den Gerichten zum Pflichtverteidiger bestellt werden, sondern leider solche, die dafür garantieren, dass das Verfahren zeitlich gestrafft und ohne viele Anträge seitens der Verteidigung abläuft.
Grund genug, für die regionalen und überregionalen Anwaltvereine und die diversen Strafverteidigervereinigungen, möglichst rasch zugunsten ihrer Mitglieder tätig zu werden.
Donnerstag, 16. Juli 2009
Das Picknick im Auto
In einer Verkehrsunfallsache vertrete ich eine Mandantin, die angeblich ein anderes Auto "geschnitten" haben soll. Der Fahrer des anderen Autos will daraufhin eine Vollbremsung gemacht haben. Seine neben ihm sitzende Gattin, die eine Colaflasche in der Hand gehabt haben will und ein Stück Kuchen auf dem Schoß, sei durch die infolge der Vollbremsung umherspritzende Cola und den umherfliegenden Kuchen von oben bis unten verschmutzt worden und tragischerweise will sie auch noch ein besonders teures Kostüm angehabt haben. Die Colaflasche sei ihr infolge der Vollbremsung aus der Hand geflogen und gegen die Windschutzscheibe, die daraufhin gerissen sei.
Geltend gemacht werden nun die Windschutzscheibe sowie allerlei Auslagen für Reinigung von Auto und Gattin. Das Strafverfahren gegen meine Mandantin wurde übrigens schon im Ermittlungsverfahren eingestellt.
Wenn man als Anwalt einen solchen Sachvortrag eines Klägers liest, beschleicht einen ein komisches Gefühl. Eine Art Picknick im Auto mit Cola und Kuchen, das teure Kostüm und obendrein die Geschichte mit der Windschutzscheibe. Entweder handelt es sich dabei um eine besonders dreiste Darstellung oder aber die abstruse Geschichte stimmt tatsächlich.
Ich tendiere zu der erstgenannten Möglichkeit. Der Ehemann meiner Mandantin, Ingenieur von Beruf, hat berechnet, dass die Colaflasche - den Vortrag des Klägers unterstellt - nicht gegen die Windschutzscheibe geflogen sein kann. Mit diesem Vortrag hat sich nun ein Sachverständiger zu befassen.
Geltend gemacht werden nun die Windschutzscheibe sowie allerlei Auslagen für Reinigung von Auto und Gattin. Das Strafverfahren gegen meine Mandantin wurde übrigens schon im Ermittlungsverfahren eingestellt.
Wenn man als Anwalt einen solchen Sachvortrag eines Klägers liest, beschleicht einen ein komisches Gefühl. Eine Art Picknick im Auto mit Cola und Kuchen, das teure Kostüm und obendrein die Geschichte mit der Windschutzscheibe. Entweder handelt es sich dabei um eine besonders dreiste Darstellung oder aber die abstruse Geschichte stimmt tatsächlich.
Ich tendiere zu der erstgenannten Möglichkeit. Der Ehemann meiner Mandantin, Ingenieur von Beruf, hat berechnet, dass die Colaflasche - den Vortrag des Klägers unterstellt - nicht gegen die Windschutzscheibe geflogen sein kann. Mit diesem Vortrag hat sich nun ein Sachverständiger zu befassen.
Mittwoch, 15. Juli 2009
Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigerin
Kürzlich verteidigte ich einen Mandanten bei einem auswärtigen Amtsgericht. Im ersten Termin ging es, nachdem lediglich 1 von 5 Zeugen geladen war, nicht recht vorwärts. Das Angebot des Richters nach 4 Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung (es ging um Körperverletzungsdelikte) hatte mein Mandant auf meinen Rat hin dankend abgelehnt und so musste fortgesetzt werden. Nachdem der Termin zur Fortsetzung bestimmt war, packte ich rasch zusammen, da mir ein anderer Termin im Nacken saß und ich nicht zu spät kommen wollte. Ich verabschiedete mich und eilte davon.
Ich war noch nicht ganz wieder auf der Autobahn als mein Handy klingelte und mein Mandant mir berichtete, dass der Richter ihn nachdem ich weg gewesen sei, angesprochen habe. Er solle es sich nochmal gut überlegen, ob es nicht doch besser sei, sich auf den Deal einzulassen. Als er zu erkennen gegeben habe, dass der Vorschlag für ihn nicht in Frage komme und ich ihm davon abgeraten habe, habe der Richter gesagt "Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigerin" und ihm darüber hinaus gesagt, dass nach Aktenlage durchaus noch mehr rauskommen könne.
Mein Mandant hat sich nicht beeindrucken lassen und ich habe überlegt, ob ich einen unaufschiebbaren Antrag gegen den Richter stellen soll. Im Ergebnis habe ich mir und dem Gericht diese Arbeit erspart, auch vor dem Hintergrund, dass die Früchte für einen erfolgreichen Befangenheitsantrag zeimlich hoch hängen. Mein Mandant wurde übrigens verurteilt - zu einer Geldstrafe.
Ich war noch nicht ganz wieder auf der Autobahn als mein Handy klingelte und mein Mandant mir berichtete, dass der Richter ihn nachdem ich weg gewesen sei, angesprochen habe. Er solle es sich nochmal gut überlegen, ob es nicht doch besser sei, sich auf den Deal einzulassen. Als er zu erkennen gegeben habe, dass der Vorschlag für ihn nicht in Frage komme und ich ihm davon abgeraten habe, habe der Richter gesagt "Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigerin" und ihm darüber hinaus gesagt, dass nach Aktenlage durchaus noch mehr rauskommen könne.
Mein Mandant hat sich nicht beeindrucken lassen und ich habe überlegt, ob ich einen unaufschiebbaren Antrag gegen den Richter stellen soll. Im Ergebnis habe ich mir und dem Gericht diese Arbeit erspart, auch vor dem Hintergrund, dass die Früchte für einen erfolgreichen Befangenheitsantrag zeimlich hoch hängen. Mein Mandant wurde übrigens verurteilt - zu einer Geldstrafe.
Montag, 13. Juli 2009
Bulgari - da war es nur noch Einer
Heute Vormittag wurde das Verfahren gegen einen der beiden Angeklagten abgetrennt.
Die verbliebenen Beteiligten, mein Kollege Werner Siebers, unser Mandant und ich lauschten den restlichen Verhandlungstag über TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) und stellten Beweisanträge, über die die Kammer an einem der nächsten Verhandlungstage entscheiden wird.
Die verbliebenen Beteiligten, mein Kollege Werner Siebers, unser Mandant und ich lauschten den restlichen Verhandlungstag über TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) und stellten Beweisanträge, über die die Kammer an einem der nächsten Verhandlungstage entscheiden wird.
Freitag, 10. Juli 2009
Knastberatung
Herr X sitzt zwecks Verbüßung eines Urteils A in einer JVA ein. Es gibt neben dem rechtskräftigen Urteil A noch ein Urteil B, das nicht rechtskräftig ist. In Urteil B wurde X zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Demnächst steht die Hauptverhandlung in der Berufungsinstanz bevor und die Chancen stehen nicht schlecht, dass die durch Urteil B verhängte Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden wird.
Herr X möchte nun, dass die Berufung zurückgenommen wird, denn er habe sich in der JVA mit einem Mithäftling unterhalten, der gesagt habe, dass er die Freiheitsstrafe aus Urteil B nicht würde verbüßen müssen und dass das auch ohne Berufung gehe. Wie das gehen soll, wird bedauerlicherweise nicht mitgeteilt.
Sicher, in der JVA haben die meisten Insassen mehr Zeit als in Freiheit und damit auch mehr Zeit, sich fortzubilden. Grundsätzlich sind Fortbildungsmaßnahmen ja zu begrüßen, aber der ein oder andere wird den halbgaren Tipp eines Zellengenossen im Nachhinein schon verflucht haben.
Herr X möchte nun, dass die Berufung zurückgenommen wird, denn er habe sich in der JVA mit einem Mithäftling unterhalten, der gesagt habe, dass er die Freiheitsstrafe aus Urteil B nicht würde verbüßen müssen und dass das auch ohne Berufung gehe. Wie das gehen soll, wird bedauerlicherweise nicht mitgeteilt.
Sicher, in der JVA haben die meisten Insassen mehr Zeit als in Freiheit und damit auch mehr Zeit, sich fortzubilden. Grundsätzlich sind Fortbildungsmaßnahmen ja zu begrüßen, aber der ein oder andere wird den halbgaren Tipp eines Zellengenossen im Nachhinein schon verflucht haben.
Mittwoch, 8. Juli 2009
Über die Freude, einen Polizisten zu treffen
Es ist manchmal kurios, wen man bei Gericht alles wiedertrifft. Vor einigen Jahren hatte es einem meiner ehemaligen Lehrer, der Schöffe bei einer Jugendstrafkammer war, beinahe die Sprache verschlagen, als er ausgerechnet mich als Verteidigerin dort antraf. Meine gute Laune war übrigens auch dahin als ich ihn sah. Wir beide hatten eben keine erfreulichen Erinnerungen aneinander und ich habe, ich gebe es zu, nur darauf gelauert, dass er einen Pieps von sich gibt, der mich in die Lage versetzt hätte, ihn wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Leider tat er mir diesen Gefallen nicht und auch ansonsten fügte er sich nahtlos in das Bild ein, was ich seit jeher von ihm hatte und das ich an dieser Stelle nicht vertiefen möchte.
Es gibt jedoch nicht nur unerfreuliche Treffen.
Heute beim Amtsgericht M. wartete ich auf dem Flur auf den Beginn der Hauptverhandlung gegen meinen Mandanten. Es waren u.a. zwei Polizeibeamte geladen. Nun ist es so, dass ich mir einbilde, Polizeibeamte auch in Zivil recht gut ausmachen zu können und trotz meines schlechten Gesichtergedächtnisses kam mir einer der Beamten bekannt vor. Ein Blättern in der Akte nach seinem Vornamen bestätigte mir, dass er einem Mann sehr ähnlich sieht, den ich nur noch als maximal 15-jährigen in Erinnerung hatte. Wir wohnten im selben Ort, seine Schwester war meine Schulfreundin und für ihn hab ich als 9-jährige mal geschwärmt.
Der Polizeibeamte sah dem besagten Mann nicht nur ähnlich, er war es tatsächlich. Dementspechend herzlich fiel die Begrüßung aus und die Freude über das unverhoffte Wiedersehen war echt.
Merke: auch Verteidiger können sich manchmal sehr darüber freuen, einen Polizisten anzutreffen.
Es gibt jedoch nicht nur unerfreuliche Treffen.
Heute beim Amtsgericht M. wartete ich auf dem Flur auf den Beginn der Hauptverhandlung gegen meinen Mandanten. Es waren u.a. zwei Polizeibeamte geladen. Nun ist es so, dass ich mir einbilde, Polizeibeamte auch in Zivil recht gut ausmachen zu können und trotz meines schlechten Gesichtergedächtnisses kam mir einer der Beamten bekannt vor. Ein Blättern in der Akte nach seinem Vornamen bestätigte mir, dass er einem Mann sehr ähnlich sieht, den ich nur noch als maximal 15-jährigen in Erinnerung hatte. Wir wohnten im selben Ort, seine Schwester war meine Schulfreundin und für ihn hab ich als 9-jährige mal geschwärmt.
Der Polizeibeamte sah dem besagten Mann nicht nur ähnlich, er war es tatsächlich. Dementspechend herzlich fiel die Begrüßung aus und die Freude über das unverhoffte Wiedersehen war echt.
Merke: auch Verteidiger können sich manchmal sehr darüber freuen, einen Polizisten anzutreffen.
Haushaltshilfe für 8 Euro brutto?!
In einer Zivilsache (es geht um einen Unfall, bei dem meine Mandantin verletzt wurde) klage ich u.a. den meiner Partei entstandenen Haushaltsführungsschaden ein und berechne diesen unter Beachtung einer unter Juristen bekannten Tabelle.
Die Gegenseite, eine namhafte Versicherung, wendet ein, dass man Haushaltshilfen regelmäßig für brutto 8 Euro anstellen könne. Ich konnte mit nicht verkneifen, zurück zu schreiben, dass ich um Mitteilung der Adressen der in Frage kommenden Personen bitte.
Vielleicht spreche ich die falschen Personen auf meiner Suche nach einer Haushaltshilfe an, aber 8 Euro brutto?! Liebe X-Versicherung: die meisten potentiellen Haushaltshilfen wollen nicht unter 10 Euro arbeiten - netto wohlgemerkt. Und wehe, man möchte sie anmelden. Dann erntet man Blicke als hätte man sie gebeten, nackt zu putzen.
Die Gegenseite, eine namhafte Versicherung, wendet ein, dass man Haushaltshilfen regelmäßig für brutto 8 Euro anstellen könne. Ich konnte mit nicht verkneifen, zurück zu schreiben, dass ich um Mitteilung der Adressen der in Frage kommenden Personen bitte.
Vielleicht spreche ich die falschen Personen auf meiner Suche nach einer Haushaltshilfe an, aber 8 Euro brutto?! Liebe X-Versicherung: die meisten potentiellen Haushaltshilfen wollen nicht unter 10 Euro arbeiten - netto wohlgemerkt. Und wehe, man möchte sie anmelden. Dann erntet man Blicke als hätte man sie gebeten, nackt zu putzen.
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