Freitag, 19. Juli 2013

Der Schlagernacht-Antrag

Manche Anträge muss man einfach stellen, selbst auf die Gefahr hin, dass sie für Gelächter sorgen. Heute habe ich im Verfahren "Aktionsbüro Mittelrhein" den Antrag gestellt, die Hauptverhandlung zeitig zu unterbrechen, damit mein Mandant rechtzeitig in Gelsenkirchen ist um dort der "Schlagernacht auf Schalke" beizuwohnen.

Hintergrund war, dass die Kammer kurz zuvor die Vernehmung eines Zeugen auf einen späteren Termin verschoben hatte, weil dieser vorgegeben hatte, das "Deichbrand-Festival" in Cuxhaven besuchen zu wollen.

Als daraufhin mein Mandant zu mir sagte, dann müsse die Kammer aus Gründen der Gleichbehandlung aber auch auf die Schlagernacht, für die er Karten habe, Rücksicht nehmen, glaubte ich zuerst an einen Scherz. Bei dieser Schlagernacht treten Leute auf wie Andrea Berg, Heino, Michael Holm und eine ganze Batterie Ballermann-Interpreten, angefangen bei Jürgen Drews bis hin zu einem Herrn, der unter dem Namen "Tim Toupet" firmiert und dessen Existenz mir bislang nicht geläufig war. Dergleichen Musik im Radio fällt für mich unter Höchststrafe und ich wechsle dann immer rasch den Sender. Und das will sich mein Mandant, der einige Jährchen jünger ist als ich, eine ganze Nacht lang anhören? Zum Beweis dieser Tatsache einerseits und zu meiner Erschütterung andererseits zückte er seine Eintrittskarte. Der will da tatsächlich hin.

Und irgendwie hat er in der Sache ja auch so unrecht nicht. Deichbrand gegen Schlagernacht. Tote Hosen gegen Andrea Berg. Rock gegen Schnulze. Was dem Einen sein Bier ist des Anderen Eierlikör. Prosit, Gemeinde.

Und so habe ich gestern Abend nach dem Anwaltsstammtisch beim Griechen, bei dem es diesen Ouzo gibt, der mir jedes Mal aufs Neue die Schuhe auszieht, meinen Antrag formuliert und heute Morgen zu Gehör gebracht. Beinahe hatte ich den Eindruck, die Kammer habe an der Ernsthaftigkeit des Antrags Zweifel gehegt, aber diese waren rasch zerstreut als der Vorsitzende zu erkennen gab, dass "die Jungs rechtzeitig zum Konzert kommen" würden.

  


Donnerstag, 11. Juli 2013

Zeugentypen - heute: der Klassenclown



In Strafprozessen erlebt man die unterschiedlichsten Typen an Zeugen. Ein besonders sympathischer Typ Zeuge ist der Klassenclown.

Der Klassenclown betritt offensiv kaugummikauend und blendend gelaunt den Saal und auf die Aufforderung des Vorsitzenden, den Kaugummi aus dem Mund zu nehmen, grinst er breit. Man erwartet, dass er sich anschickt, den Kaugummi unter den Zeugentisch zu kleben, weil weit und breit kein Abfalleimer zu sehen ist. Alleine der umsichtigen Art der Wachtmeister ist es zu verdanken, dass das Teil ordnungsgemäß entsorgt wird.

Am Zeugentisch angekommen überprüft er die Funktionstüchtigkeit des dort befindlichen Mikrofons, indem er dieses einschaltet und eine kleine Melodie hineinpfeift. Der Klassenclown ist eine wahre Frohnatur und man fragt sich, warum bei seinem Erscheinen im Saal nicht leise der Narrhallamarsch im Hintergrund ertönt.

Befragungen eines Klassenclowns sind ein Highlight. Schon bei der Frage, ob Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit einem oder mehreren Angeklagten besteht, erfährt man, dass ja alle Menschen irgendwie miteinander verwandt seien, wenn man zeitlich nur lange genug zurückgeht. Solche Bemerkungen sind freilich wenig geeignet, bei einem Richter die ganz große Begeisterung hervorzurufen, da die Definition von Verwandtschaft zwar juristisch ist, aber gerade nicht bis ins Jura zurückgeht.

Der Klassenclown hat die Lacher auf seiner Seite und er selbst lacht gern und viel. Seine Heiterkeit ist ansteckend und sein Unterhaltungswert kaum zu überbieten. Mit ihm ist es ein klein wenig wie früher in der Schule. Die Lehrer sind genervt, alle anderen werden besser unterhalten als bei „Wetten, dass…“, was seit der Aera Lanz zugegebenermaßen nicht mehr wirklich schwierig ist, aber trotzdem. Mit seiner unkonventionellen Art schliddert er haarscharf an der Verhängung von Ordnungsmitteln vorbei und gäbe es ein Klassenbuch – er stünde unangefochten in der Pole Position.

Fast ist man ein wenig traurig, wenn die Befragung zu Ende ist, denn alles, was danach kommt, kann nur langweiliger sein.

Dienstag, 4. Juni 2013

Kollege Vetter und der Langbinder

Der Kollege Vetter berichtet hier von der heutigen Hauptverhandlung im Aktionsbüro-Mittelrhein-Prozess, in der beanstandet worden war, dass er keine Krawatte trug. Vom Kollegen Hoenig weiß ich, dass er gar keine Krawatte besitzt und von einem ebenfalls heute mitverteidigenden Kollegen, der Richter beim Anwaltsgericht ist, habe ich erfahren, dass die Rechtsprechung dem Anwalt keinen Langbinder mehr vorschreibt. Trotzdem gibt es freilich die örtlichen Gepflogenheiten und die sind in Koblenz nun mal so, dass die meisten Anwälte Krawatten tragen.

Meist sind diese Krawatten weiß oder das, was irgendwann kurz nach der Anwaltszulassung mal weiß war und zwischenzeitlich eine gewisse Patina angesetzt hat, Selbige bestehend aus Staub, alternativ Frühstücksei oder Kaffeefleck. Ich persönlich mag farbige Krawatten lieber und mir wäre es nichtmal aufgefallen, wenn ein Kollege keine Krawatte um den Hals gehabt hätte. Ich finde es auch überhaupt nicht schlimm, wenn ein Schöffe, der ja direkt neben den Berufsrichtern sitzt, im karierten kurzärmligen Hemd einen recht legeren Eindruck macht und selbst wenn er aussähe wie der diensthabende Bademeister würde mich das nicht beeinträchtigen. 

Bei weiblichen Anwälten ist das Pendant zum weißen Langbinder übrigens ein weißer Seidenschal. Ich habe so ein Ding nie besessen. Mit einem weißen Schal um den Hals sehe ich aus wie ein Thrombosestrumpf, was Grund genug ist, sich dieser ebenfalls örtlichen Gepflogenheit nicht unterzuordnen. 
Gerügt wurde mein fehlender Seidenschal bislang übrigens nicht und ich glaube auch zu wissen, warum nicht - oder mögen Sie Thrombosestrümpfe?! ;-)






Freitag, 17. Mai 2013

Tatort - es kann nur Einen geben

An einigen Sitzungssaaltüren des Landgerichts Koblenz hängen Schilder mit der Aufschrift „Handy´s bitte ausschalten!“ Das Apostroph-S scheint außer mir, die ich der Meinung bin, dass man in Muttersprache formulieren sollte, vor allem dann, wenn man Fremdsprachen nicht beherrscht, kaum jemanden zu stören, aber darum geht es nicht.

Fakt ist, dass das Klingeln von Mobiltelefonen während Hauptverhandlungen störend ist, was nichts daran ändert, dass es wieder und wieder passiert, weil die Betreffenden entweder nicht lesen können oder das Gelesene umzusetzen außerstande sind.

Vorgestern war es mal wieder soweit. Während einer Zeugenvernehmung schallte aus dem Zuschauerraum eine wohlbekannte Melodie: Tatort. Wer um alles in der Welt lädt sich denn DEN Klingelton runter? Es konnte nur Einen geben: das tönende Mobiltelefon gehörte dem Polizeibeamten, der nach seiner Aussage im Zuschauerraum Platz genommen hatte.

Dienstag, 14. Mai 2013

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Der Spott endet wo das Verständnis beginnt

Der Spott endet wo das Verständnis beginnt (Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach)

Ich hatte unlängst das Vergnügen für einen geschätzten Kollegen von der grauen Küste in Untervollmacht einen Termin vor dem Oberlandesgericht Koblenz in einer Zivilsache wahrzunehmen. Der Senat war ein wenig in Verzug und so lauschte ich der vorher terminierten Verhandlung. Der Vorsitzende verwendete bei seiner Berichterstattung viele lateinische Begriffe und ich war an dieser Stelle heilfroh, dass ich u.a. dank eifrigen Studiums von Asterixheften zumindest das kleine Latinum geschafft habe.
Die Parteien auf Klägerseite hatten offenbar keine Asterixhefte gelesen und erfragten bei ihrem Anwalt die Übersetzungen.

Da sich die Verhandlung in die Länge zog, füllte sich der Saal langsam mit Kollegen, die auf den Stühlen, die am Ende des Raumes in einer Reihe standen, Platz nahmen.

Als ich an der Reihe war, begab ich mich zu meinem Platz rechts vom Richtertisch. Der Vorsitzende erstattete seinen Bericht, währenddessen ein eher blässlicher Kollege im dunklen Anzug den Saal betrat, hinten auf einem der Stühle neben einer Kollegin Platz nahm, die Beine keck übereinander schlug, so dass seine Hosenbeine etwas hochrutschten und den Blick freigaben auf - pinkfarbene Socken! Textmarkerpink! Gute Güte - welcher ambitionierte Verkäufer einer Wuppertaler Herrenboutique hat sich denn an dem Kollegen versündigt und ihm diesen geschmacklosen Ladenhüter aufgeschwatzt?

Die Kollegin, die neben dem Kollegen sitzt, starrte ebenfalls auf das grelle Beinkleid, wir tauschten einen amüsierten Blick, wohingegen der Senat (Vorsitzender und zwei Damen) keine Miene verzog.

Zurück im Büro berichtete ich der besten Reno von allen, die mich wissen ließ, dass diese Saison Knallfarben der letzte Schrei seien und selbige auch vor Männerbeinen nicht halt machten. Der Kollege, von dem ich dachte, er läge farblich schwer daneben, lag also voll im Trend. Ich bin ein wenig betroffen.

Ergebnis: Das Sprichwort stimmt.

Freitag, 10. Mai 2013

Bei Anruf "LKA"

Nach einem Prozesstag finde ich bei Rückkehr in meine Kanzlei einen Telefonzettel meiner Mitarbeiterin vor: Herr X. vom LKA bittet um Rückruf (es folgt eine Mobilfunknummer).

Ich rufe an. Herr X. ist erfreut und beginnt das Gespräch mit den Worten: "Sie haben doch vor Jahren Herrn Y. verteidigt."
Da ich trotz langer Hauptverhandlung noch recht gut gelaunt bin, erwidere ich, dass es meine anwaltliche Verschwiegenheitsverpflichtung nicht erlaubt, Auskunft darüber zu erteilen, wen ich verteidige oder verteidigt habe.
Der angebliche LKA-Mann lässt sich von dieser Abfuhr nicht irritieren: "Der ist auf der Flucht, wissen Sie? Meine Kollegen und ich sind mit der Fahndung befasst. Uns interessiert, ob Sie in letzter Zeit mal Kontakt zu ihm hatten..."
Ich glaube, nicht recht zu hören. Was erwartet der angebliche LKA-Fahnder? Dass ich sage: "Gut, dass Sie fragen, er sitzt mir grad gegenüber und gleich gehen wir nach drüben zum Chinesen und bestellen Ente mit 8 Köstlichkeiten; Sie brauchen sich mit dem Zugriff also nicht zu beeilen"?
Statt dessen frage ich, ob er mich verarschen will. Will er nicht, behauptet er. Aha. Und von der Presse will er auch nicht sein. Dass ein Verteidiger der Schweigepflicht unterliegt, hat er schonmal gehört, aber er wolle trotzdem mal nachfragen.

Ich fordere einen Identitätsnachweis des Anrufers, vorzugsweise in Gestalt eines Schreibens seines Vorgesetzten. Hierzu, so der Anrufer, brauche er mal eben meine Emailadresse.
Nun ist das Klassenziel erreicht. Wenn es einem angeblichen LKA-Beamten nicht einmal gelingt, meine Emailadresse in Erfahrung zu bringen, habe ich ernsthafte Zweifel daran, dass er der richtige Mann dafür sein soll, einen angeblich entflohenen Straftäter ausfindig zu machen. Das sage ich ihm so und beende das Telefonat.

Ich brauche wohl nicht eigens zu erwähnen, dass ich seit Monaten auf eine Email oder ein sonstiges Schreiben warte. Ersatzweise hätte ich mir eine Einladung zu "Verstehen Sie Spaß" erhofft, aber auch eine solche blieb aus. Wer immer sich diesen Scherz erlaubt hat: es war ein schlechter Scherz. Sollte es kein Scherz gewesen sein: noch schlechter!

Mittwoch, 8. Mai 2013

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: jemandem den schwarzen Peter zuschieben

Nachdem im Sinne der politischen Korrektheit diverse Kinderbücher um manche Ausdrücke ausgemerzt werden müssen, bin ich ganz froh, dass man - zumindest in Koblenz - das Kartenspiel "Schwarzer Peter" noch nicht unter der Ladentheke kaufen muss.

Vor einiger Zeit ist es nämlich in einer längeren Verhandlungspause im Aktionsbüro-Mittelrhein-Prozess einem mitverteidigenden Kollegen gelungen, besagtes Kartenspiel zum Zwecke des sofortigen Einsatzes in einem gerichtsnahen Restaurant zu erwerben. Dem vorausgegangen war der Wunsch von 4 Verteidigern, darunter auch ich, eine längere Verhandlungspause zum Skatspielen zu nutzen. Die Suche nach einem über jeden Vorwurf der politischen Inkorrektheit erhabenen Skatblatt gestaltete sich leider aussichtslos. Kein Restaurant, keine Kneipe, kein Kiosk und kein Spielwarengeschäft rund um das Gericht hält ein Skatblatt vor. Da musste der Schwarze Peter eben als Ersatz herhalten.

Für uns 4 war es gefühlte 100 Jahre her seit wir das letzte Mal Schwarzer Peter gespielt hatten, was der Freude jedoch keinen Abbruch tat. Und so zog er seine Kreise an unserem Tisch, der politisch unkorrekte schwarze Peter, der uns keck aus seinen kaffeebraunen Augen zuzublinzeln schien, wenn wir ihn gezogen hatten. Zugeschoben wird der schwarze Peter nämlich im Kartenspiel nicht, sondern man ist selbst dafür verantwortlich, wenn man ihn zieht. Das Sprichwort stimmt demnach nicht.

P.S.: Mittlerweile habe ich aus den Tiefen einer meiner Schreibtischschubladen ein Skatblatt gefischt (Werbegeschenk vom Anwaltverein) und sofort in meinen Rollkoffer gepackt. Leider ist es bis heute nicht zum Einsatz gekommen und ich weiß so gar nicht, wem ich dafür den schwarzen Peter zuschieben kann.