Dienstag, 30. November 2010

Sprachkurs nach der Nature One

Die Nature One zählt wohl zu den bekanntesten "Festivals der elektronischen Tanzmusik" und findet alljährlich im eher beschaulichen Hunsrück statt.

Dass dort Drogen verkauft und konsumiert werden, ist kein Geheimnis. Ein aus den Niederlanden stammender Mandant hat sich dort durch Verkauf von Pacs den Eigenkonsum finanziert, wurde festgenommen und landete in der nahegelegenen JVA.

Nach 4 Monaten wurde er heute nach einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe auf freien Fuß gesetzt und dürfte sich inzwischen auf dem Rückweg in die Heimat befinden.

Die 4 Monate in der JVA habe er seinem Studium der Elektrotechnik nicht nachgehen können, mangels Deutschkenntnissen habe er sich auch nicht mit Mithäftlingen unterhalten können und daher häufig ferngesehen. Ein wenig Deutsch habe er hierbei gelernt.

Im Plädoyer habe ich darum gebeten, meinen Mandanten nicht mit einer Fortsetzung des unfreiwilligen Deutschkurses zu ahnden. Das Gericht gab ihm in der Urteilsbegründung mit auf den Weg, dass er von einer Auffrischung derselben im kommenden Jahr im Rahmen der Nature One tunlichst absehen solle.

Freitag, 26. November 2010

Das wichtige Glied

Heute Nachmittag rief mich ein lieber Kollege an und nachdem wir "unseren" Fall besprochen hatten, gerieten wir ins Plaudern.

Leute über 30 schwelgen dann schon mal recht schnell in Erinnerungen an die Studentenzeit (gibt es sowas wie ein Feuerzangenbowlenphänomen?) und so war es auch bei uns.

Mein Kollege vermochte die Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen noch sehr genau anhand ihres Phänotyps zu beschreiben: die Zivilrechtler waren die im Dreiteiler, die lässig mit einer Hand in der Hosentasche pralierend ihre Vorlesungen hielten. Die Öffentlichrechtler trugen meist Kombinationen, die manchmal nicht recht zueinander passen wollten und die Strafrechtler waren die in den Cordhosen (teils mit Flicken). Wir haben zwar an unterschiedlichen Universitäten studiert, aber auch ich erkannte den ein oder anderen meiner Professoren in der Beschreibung wieder.

Einig waren wir uns darin, dass die Strafrechtler den größten Unterhaltungswert hatten. Ich erinnere einen Professor, der ein Merkmal der schweren Körperverletzung, nämlich den Verlust eines wichtigen Gliedes wie folgt erklärte: "Stellt man sich die Frage, ob auch das männliche Glied ein sogenanntes wichtiges Glied ist. Nach der Definition ist dies dann der Fall, wenn es mit einem anderen Körperteil durch ein Gelenk verbunden ist. Dies wird man beim männlichen Glied verneinen müssen, obschon es sehr beweglich ist..." Alles Weitere ging im Gelächter unter.

Herrlich. Da wünscht man sich glatt, nochmal in einer Vorlesung zu sitzen.

Dienstag, 23. November 2010

Wir überprüfen zur Abwechslung mal eine Redewendung: Tacheles reden

Anwälten wird ja häufig vorgeworfen, sie drückten sich so aus, dass ein Nichtjurist kaum in der Lage sei, sie zu verstehen.

Bei den meisten Strafverteidigern, die ich kenne, ist das anders, denn die sind es gewohnt, sich je nach Klientel sprachlich auf ein Level zu begeben, das manch einem ausschließlich zivilrechtlich orientierten Anwalt eher fremd ist.

Es ist zwar schon einige Jahre her, aber ich erinnere mich immer wieder gerne an einen Prozess, in dem ich zusammen mit einer sehr geschätzten Kollegin verteidigte. Die Kollegin und ich waren uns einig, dass unsere Mandanten von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen würden und hatten das mit diesen auch so im Vorfeld besprochen. Am 1. Hauptverhandlungstag erschien der Mandant der Kollegin und erklärte, er habe sich das nochmal überlegt, er wolle eine Aussage machen. Er sei schließlich unschuldig und auch sein Zellengenosse habe ihm dazu geraten.

Solche Auswüchse der "Knastberatung" kennt man als Verteidiger und man könnte gleich noch das Sprichwort mit dem Propheten und dem eigenen Land prüfen, aber zurück zum Wesentlichen:

Zunächst hatte die Kollegin noch versucht, ihrem Mandanten klarzumachen, dass sie besser wisse, was gut für ihn sei als ein Zellengenosse, dass das Gericht aus seinem Schweigen keine nachteiligen Schlüsse ziehen dürfe etc.. Da der Mandant aber derart vernünftigen Argumenten nicht zugänglich war, der Zeiger der Uhr immer weiter in Richtung der 9 rückte und der Kollegin hörbar die Hutschnur krachte, brüllte sie ihn an:

"Du hältst das Maul, sonst ist hier Achterbahn!!"

Das war das, was man unter Tacheles versteht. Es hat übrigens gewirkt.

Donnerstag, 18. November 2010

Allgemeine Verkehrskontrolle mal anders

Liebe Leser,

wenn Sie schon immer mal wissen wollten, wie eine "allgemeine Verkehrskontrolle" ein wenig belebt werden kann, dann schauen Sie mal hier:

http://www.youtube.com/watch?v=yvWyWqsJYXw&feature=related

Wenn zufällig jemand weiß, wo man diese reizende Wachtmeisterhandpuppe erwerben kann, bin ich für einen Hinweis dankbar. Mir fallen da spontan ein paar Kollegen ein, denen ich zu Weihnachten damit eine ganz große Freude machen könnte.

OWi-Quickie

Ganze 7 Minuten dauerte die Hauptverhandlung in der OWi-Sache heute vormittag.

Die bis knapp unter 1 Promille angeschickerte mofafahrende Mandantin war ohne ihr Verschulden von einem Pkw angefahren worden. Unabhängig von der Frage der zivilrechtlichen Haftung für das zerdepperte Mofa ging es in dem gegen sie gerichteten OWi-Verfahren um ihr Fahren unter Alkoholeinfluss, das mit strammen 750 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot geahndet worden war.

An dem Vorwurf selbst gab es wenig zu deuteln, wohl aber an der Höhe der Geldbuße.

Der Richter sah das genauso, der Einspruch wurde auf die Rechtsfolgen beschränkt, die Geldbuße deutlich herabgesetzt und eine Ratenzahlung bewilligt.

Wie gesagt - 7 Minuten (und das obwohl die einzig geladene Zeugin einen fünfsilbigen Doppelnamen hatte).

Mittwoch, 17. November 2010

Wir überprüfen Stichwörter. Heute: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen

Eine Prozesssituation, wie sie häufig vorkommt: eine Strafkammer stellt fest, dass Fortsetzungstermine benötigt werden und bittet die Verfahrensbeteiligten, entweder im Kalender nachzusehen oder mit ihrem Büro zu telefonieren. Ich greife zum Handy: beide Telefonleitungen in meinem Büro sind besetzt. Ich muss dreimal anwählen, bevor eine Leitung frei ist und meine Sekretärin sich meldet.

Zwischen den Anrufen sieht sich der Vorsitzende zu der Bemerkung bemüßigt, dass meine Büroorganisation verbesserungsbedürftig sei.

Man mag von einem besetzten Kanzleitelefon halten, was man will (vielleicht sogar einfach, dass eine Kanzlei gut frequentiert ist), aber wenn die eigene Geschäftsstelle es nicht auf die Reihe bekommt, den Verfahrensbeteiligten, die für 9.00 Uhr geladen sind, vorterminlich mitzuteilen, dass der einzige Zeuge an diesem Tag erst um 13.30 erscheint und somit dafür sorgt, dass man sich geschlagene 4 Stunden in der zugigen Kantine aufhalten darf, dann ist es unvorteilhaft, sich über eine nur wenige Minuten Verzögerung verursachende besetzte Telefonleitung dergestalt zu äussern. Gleiches gilt, wenn alle Verfahrensbeteiligten auf den Protokollführer warten, zu dem es offenbar nicht vorgedrungen war, dass die Verhandlung um 8.30 Uhr statt um 9.00 Uhr beginnt und der es (Heimvorteil!) nicht einmal nötig hatte, die Verzögerung zu entschuldigen.

Ergebnis: das Sprichwort stimmt.

An dieser Stelle ein Dank an meine Mitarbeiterinnen, die zwar auch nichts daran ändern können, dass ich ausgerechnet dann anrufe, wenn alle Leitungen besetzt sind, aber bei freien Leitungen immer ein offenes Ohr haben und selbst dann noch gut gelaunt sind, wenn meine Laune längst verhagelt ist.

Dienstag, 16. November 2010

Der Kronzeuge und das Lustprinzip

Erst war er noch recht auskunftsfreudig, der Kronzeuge. Als sich dann aber dunkle Wolken über ihm zusammenzogen, zog er es vor, zu antworten, er wolle auf die von der Verteidigung gestellte Frage nicht antworten.

Die Kammer erklärte ihm dann den Unterschied zwischen Zeugenpflicht und Lustprinzip. Unmissverständlich. Daraufhin bequemte er sich dann doch noch zu einer Antwort.

Zu seinem Leidwesen muss er nochmal wiederkommen. Es sind noch so viele Fragen offen...