Dienstag, 20. Mai 2014

Junger Jäger, alter Jäger - TKÜ Lebensweisheiten

Das Anhören von aufgezeichneten Telefonaten im Rahmen von umfangreichen Strafprozessen gehört zu den eher langweiligen Beweiserhebungen. Man erfährt in der Regel sehr viel über eher unwichtige Dinge, die zum Teil keine Relevanz für das Verfahren haben.

Manchmal kann man aus TKÜ-Maßnahmen Lebensweisheiten abzwacken, die man so noch nicht gehört hatte.

Aktuelles Beispiel:
"Der junge Jäger zieht mit einer riesigen Keule bewaffnet in den Wald und kommt mit einem Hasen zurück. Der alte Jäger bindet eine Ziege an einen Baum, klettert auf einen anderen Baum und schießt von dort aus den Bären, der die Ziege fressen will."

Danach hat man wieder Kraft für gefühlte weitere 1000 Telefonate.

Donnerstag, 15. Mai 2014

Zeugentypen. Heute: Frau Lehrerin

Mein Verhältnis zu Lehrern während meiner Schulzeit war häufig von Spannungen geprägt. Kaum war die Grundschule vorbei und mit ihr die Zeit der lieben Klassenlehrerin, begann er, der nahezu tägliche Kleinkrieg mit dem Lehrkörper. Wo heute Mediationsgespräche geführt werden, gab es damals Klassenbucheinträge und Ausschluss vom Unterricht. Man musste vor der Klassentür stehen, wenn man nicht brav war und die Türklinke gedrückt halten, damit die Lehrkraft sehen konnte, dass man auch wirklich vor der Tür stand und sich nicht etwa in den Tischtennisraum oder zum Rauchen aufs Klo verabschiedet hatte. Das war sicher wenig pädagogisch wertvoll, aber man nahm es sportlich, hängte seinen Turnbeutel an die Türklinke, fixierte die Tür gegen Aufgehen mit einem Stuhl und ging seiner Wege. Rasch hatte man raus, dass man nach so einer Stunde vor der Klassentüre in der nächsten Stunde über den Inhalt der vorangegangenen Stunde mündlich geprüft wurde, weshalb man zum Ärger des Lehrkörpers ganz besonders gut anhand der Mitschriften Derjenigen vorbereitet war, mit denen man sich des Öfteren die Klinke in die Hand gab.

Der Zeugentyp der Frau Lehrerin ist konservativ gekleidet und neigt zu hektischen roten Flecken. Zunächst bekundet Frau Lehrerin ganz im Sinne der StPO, nämlich im Zusammenhang. Die Schilderung ist lebendig und man kann die Abläufe vor seinem inneren Auge nachvollziehen. Die Richterbank nickt wohlwollend. Es ist ein bisschen so wie in der Schule, wenn´s gut läuft beim  Frontalunterricht. Frau Lehrerin ist zufrieden mit sich.

Genauso wie in der Schule ist die gute Stimmung vorbei wenn Nachfragen gestellt werden, die als unangenehm empfunden und teils mit Kopfschütteln und Augenrollen bedacht werden. Hier offenbart sich dann, dass der selbstbewusste Vortrag weniger auf tatsächlich Erlebtem als vielmehr auf Schlussfolgerungen fußt. Das, was nicht selbst erlebt wurde, wird ersetzt durch Dasjenige, was entweder logisch oder wünschenswert erscheint. Die Aussage verliert an Bedeutung. Die Empörung ist spürbar. Frau Lehrerin fühlt sich gegängelt und man sieht ihr an, dass sie lieber ohne Verteidiger verhandeln würde. Ich sehe mich schon vor der Tür stehen und überlegen, womit ich wohl den Turnbeutel ersetzen könnte.  

Montag, 10. Februar 2014

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Nicht die erste Instanz muss gewonnen werden, sondern die letzte

Ich habe keine Ahnung, wer Urheber dieses Sprichworts ist, das Anwälte gerne an ihre Mandanten nach verlorener Instanz weitergeben, zusammen mit der Empfehlung, ins Rechtsmittel zu gehen.

In einem juristisch denkbar einfachen Fall dachte ich anfangs, dass es nicht viel bedarf, um dem Amtsrichter beim AG M. klar zu machen, dass die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage wegen Nötigung schwer auf dem juristischen Holzweg ist. Ich wurde eines Besseren belehrt und mein Mandant verurteilt.

Ich legte Berufung ein und beruhigte den Mandanten damit, dass beim Landgericht W. sicher ein Berufungsrichter sitzt, der imstande ist, einen unstreitigen Sachverhalt unter eine Norm zu subsumieren, die jeder Jurastudent spätestens im 3. Semester beherrscht. Da mir die Erinnerung an die Vorinstanz noch sehr präsent und das 3. Semester der Berufungsrichterin noch länger her war als meines, ging ich in meinem Plädoyer haarklein auf jedes einzelne Tatbestandsmerkmal ein. Im Grunde hätte die Frau Vorsitzende nur mitschreiben müssen um zu einem richtigen, freisprechenden Urteil zu gelangen. Sie schrieb nicht mit und - zack - verwarf die Berufung.

Mein Mandant und ich verstanden die Welt nicht mehr. Der Fall war klar, als Ergebnis konnte nur ein Freispruch rauskommen, nur weigerten sich Amts- und Landgericht, dies einzusehen.

Ich legte Revision ein. Das ging rasch, denn ich musste nur das, worauf ich in beiden Vorinstanzen vergeblich hingewiesen hatte, zu Papier bringen und hoffen, dass die Richter des Senats beim OLG D. den Stoff aus dem 3. Semester noch präsent hatten.

Sie hatten. Das Urteil des Landgerichts wurde nicht nur aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, sondern das OLG entschied durch und sprach meinen Mandanten frei. Besonders erfreulich fand ich die "Ohrfeige", die das OLG den beiden Vorinstanzen verpasste: "Die Feststellungen ergeben ZWEIFELSFREI, dass der Angeklagte sich nicht strafbar gemacht hat." Mein Reden.

Ergebnis: das Sprichwort stimmt.

Donnerstag, 6. Februar 2014

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Der Teufel ist ein Eichhörnchen

Manche Männer haben eine gewisse Affinität zu fahrbaren Untersätzen und leben diese auch dann aus, wenn sie entweder nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind oder der fahrbare Untersatz schon längere Zeit keinen Versicherungsschutz mehr hat.

Mein heranwachsender Mandant hatte ein Moped geschenkt bekommen, das seit mehr als 10 Jahren abgemeldet war und hatte dieses fahrbereit gemacht, was angesichts der Tatsache, dass der Hobel schon sehr ramponiert war, gar nicht so einfach gewesen sein dürfte. Um den Erfolg seiner Reparaturmaßnahme zu prüfen, hatte er eine Runde über einen Acker der ländlichen Gegend, aus der er stammt, gedreht. Aus einem später nicht mehr nachvollziehbaren Grund war er auf eine wenig befahrene Kreisstraße geraten, auf der just in diesem Augenblick ein Streifenwagen unterwegs war. Was dann im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle folgte, dürfte klar sein.

Das Sprichwort stimmt also: der Teufel IST ein Eichhörnchen, da nützt auch die Tarnung als "Streifenhörnchen" nichts.

Das Ende vom Lied gestaltete sich übrigens moderat. Die Jugendrichterin beim Amtsgericht D. verhängte eine moderate Geldstrafe gegen meinen Mandanten und folgte meiner Argumentation, wonach es überzogen sei, ein Fahrverbot zu verhängen, zumal mein Mandant seinen "Lappen" dringend für andere fahrbare Untersätze benötigt.



Freitag, 31. Januar 2014

Aktionsbüro Mittelrhein: von Stinkbomben und Stunkmachern

Gestern stank es wieder sprichwörtlich bis zum Himmel im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Koblenz. Eine Stinkbombe, die offenbar im Eingangsbereich des Saales abgeworfen worden war, sorgte dafür, dass der Prozess bereits am Mittag beendet war. Wie bereits im vergangenen Jahr rückte die Feuerwehr an und die Prozessbeteiligten aus.

Die Koblenzer Rhein-Zeitung beleuchtet in ihrer heutigen Ausgabe die Kosten, die dieser Prozess verursacht. Der Vollständigkeit hätte man erwähnen können, dass auch andere Großverfahren wie beispielsweise die Al Qaida Prozesse, die vor dem Koblenzer Oberlandesgericht verhandelt wurden, sicher keine "Schnäppchen" für den Steuerzahler waren, aber sei´s drum.

Die Angeklagten, wie der Artikel zutreffend meinen Kollegen Udo Vetter zitiert, sind quasi heute schon insolvent.
Was die Aussicht auf Arbeit angeht, ist diese in etwa vergleichbar mit der einer zugewanderten Nichtfachkraft. Einem potentiellen Arbeitgeber damit aufzuwarten, dass man maximal an 3 Tagen pro Woche arbeiten kommen könnte, da man von Dienstag bis Donnerstag bei Gericht sitzt, braucht Mut - und Humor auf Arbeitgeberseite. Nicht erstaunlich also, dass die Angeklagten hauptberuflich Angeklagte sind und es fürs Erste auch bleiben werden.

Was die Darstellung der heimischen Presse zu den Verhandlungszeiten und Pausen angeht, erreicht der Artikel bedauerlicherweise einen tendenziösen Tiefpunkt. Kommentiert werden zwei 15-minütige Pausen, die während der Dauer der Inhaftierung der letzten 7 Angeklagten am Vor- und Nachmittag eingelegt worden waren, damit, dass diese notwendig seien, damit der "Ex-Chef des Aktionsbüro Mittelrhein" sich "sammeln und eine Kleinigkeit essen" könne. Beim Lesen dieser Passage sieht man den geneigten Leser vor seinem geistigen Auge, wie er den Kopf schüttelt. Snackpausen für den Boss zwecks Joghurtlöffeln und innerer Einkehr, derweil die Kosten weiterlaufen?! Ein Unding, denkt der geneigte Leser. Wirklich ein Unding? Nein, denn was er nicht weiß, ist, dass die Verteidiger der bis vor Kurzem Inhaftierten monatelang einen zähen und ergebnislosen Kampf mit Gericht und JVA ob der Frage führten, wie es zu bewerkstelligen sei, dass ihren Mandanten ein warmes Mittagessen serviert werden könne. Der Angeklagte, den die Rhein-Zeitung salopp als den "Ex-Chef" be - und weichzeichnet, hatte infolge dieser Übung gesundheitliche Probleme bekommen, so dass die eingelegten Pausen ärztlich empfohlen worden waren. Für das Gericht stellte es eine Selbstverständlichkeit dar, dieser Empfehlung nachzukommen und das ist auch richtig so gewesen. Plumpe Stimmungsmache ist hier fehl am Platz.

Ich löffle nun übrigens einen Joghurt und sammle mich ein wenig, bevor ich in 15 Minuten weiterarbeite.



Dienstag, 7. Januar 2014

Aktionsbüro Mittelrhein: Freiheit für die letzten 7

Das neue Jahr beginnt für die 7 noch Inhaftierten Angeklagten aus dem ABM-Prozess mit einer guten Nachricht: nach 22 Monaten wurde die Untersuchungshaft beendet. Die 7 werden heute auf freien Fuß gesetzt und werden zur Hauptverhandlung, die am 28.01.2014 fortgesetzt wird, erstmals selbst anreisen.

22 Monate Untersuchungshaft sind selbst gemessen am Umfang dieses Verfahrens eine lange Zeit, in der nicht nur für die Inhaftierten viel passiert ist. Die Schattenwirkungen der Untersuchungshaft sind vielgestaltig. Sie reichen vom Verlust der Arbeit oder Ausbildung bis hin zu familiären und sozialen Belastungen, die man als "freier Mann" nur erahnen kann.

Mitbestrafte jeder Untersuchungshaft sind die Familien der Betroffenen, vor allem die Kinder, die eine Zeitlang ohne ein Elternteil auskommen müssen.

Ich erinnere mich an ein Gespräch mit der Ehefrau eines Mandanten, der "nur" 2 Monate in Untersuchungshaft saß. Das 2-jährige Kind, so die Ehefrau ganz zu Beginn der Untersuchungshaft, bekomme noch nicht wirklich mit, dass der Vater nicht mehr da sei. Als ich ein paar Wochen später mit ihr sprach, hatte sie ihren kleinen Sohn dabei, dessen Verhalten sie Lügen strafte: das Kind spielte mit einer Puppe, die es "Papa" nannte. Am Ende der Besprechung fragte mich der Kleine traurig: "Kommt der richtige Papa heute heim?" Ich musste ihn vertrösten, wenn auch nicht für lange, aber seither weiß ich, dass ein Kind nicht zu klein ist, einen Verlust zu realisieren.


Dienstag, 17. Dezember 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Schiller und die Schwiegermutter

Die bevorstehenden Feiertage sind für Angeklagte, die sich in Untersuchungshaft befinden, und deren Familien besonders belastende Tage. Dies gilt auch für die 7 noch inhaftierten Angeklagten im ABM-Verfahren, die seit mehr als 20 Monaten in Untersuchungshaft sitzen.

Am heutigen Verhandlungstag beantragte ein Verteidiger, den gegen seinen Mandanten bestehenden Haftbefehl vom 24.12. bis 26.12. außer Vollzug zu setzen. Sein Mandant werde sein Ehrenwort geben, am Abend des 26.12. wieder in die JVA zurück zu kehren. Sollte dies dem Gericht nicht ausreichen, bot der Verteidiger an, anstelle des Mandanten für die Zeit, die sein Mandant auf freiem Fuß ist, in die JVA einzurücken. Sein Mandant werde ihn am Abend des 26.12. wieder auslösen.

Nun mag man reflexartig schmunzeln über einen solchen Antrag, aber neu ist der Gedanke nicht, ein menschliches Pfand zu stellen. Schon Schiller setzte sich in der "Bürgschaft" damit auseinander. Jüngeren Datums ist das Schicksal von Robert Campbell, einem britischen Kriegsgefangenen, dem Kaiser Wilhelm II. im Jahre 1916 Haftverschonung gewährte, damit dieser seine kranke Mutter besuchen konnte. Dem Kaiser hatte seinerzeit das Ehrenwort des britischen Kriegsgefangenen gereicht und dieser hatte sich daran gehalten.

Ob die Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz dem kaiserlichen Vorbild folgen wird, bleibt abzuwarten.

Ein weiterer Verteidiger schloss sich dem Antrag an und stellte sich ebenfalls als Bürge zur Verfügung.

Ganz so weit wollte ein dritter Kollege nicht gehen und bekundete: "Ich schließe mich dem Antrag auch an, möchte mich aber nicht selbst zur Verfügung stellen, sondern meine Schwiegermutter."

Offensichtlich haben auch andere Verfahrensbeteiligte Schwiegermütter zu beklagen und die Vorstellung, diese über die Feiertage in der JVA untergebracht zu wissen, sorgte für allgemeine Heiterkeit.