Ich bin bekennender Fan von Horst Dany, Diakon und Seelsorger in der JVA Koblenz.
Schon vielen meiner Mandanten hat er die schwere Zeit im Knast ein wenig leichter gemacht.
Die Landesschau hat ihn portraitiert, und zwar hier:
http://swrmediathek.de/player.htm?show=615a64f0-5e43-11e2-9e61-0026b975f2e6
Wollen wir hoffen, dass er noch lange im Amt bleibt, mitsamt dem Hoffnungslicht.
In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Mittwoch, 16. Januar 2013
Donnerstag, 20. Dezember 2012
Aktionsbüro Mittelrhein - Nikolausschöffe ist raus!
Ich hatte hier darüber berichtet, dass ein Befangenheitsgesuch gegen einen Schöffen angebracht worden war, weil dieser am Nikolaustag den beiden Staatsanwälten Schokoladennikoläuse an den Sitzplatz gestellt hatte.
Heute wurde die Hauptverhandlung fortgesetzt - ohne den Schöffen.
Der Vorsitzende begründete die Entscheidung der Kammer nicht weiter, sondern sagte lediglich im Hinblick auf sich selbst sowie seine beiden Beisitzer: "Wir 3 haben zusammen 100 Jahre Berufserfahrung und es ist das erste Mal, dass wir einen Befangenheitsantrag für begründet ansehen."
An die Stelle des Nikolausschöffen ist einer der beiden Ergänzungsschöffen gerückt, so dass der Prozess nicht erneut begonnen werden muss. In großen Prozessen ist es üblich, dass die Kammer mit Ergänzungsrichtern und Ergänzungsschöffen besetzt ist, damit das Verfahren nicht "platz" falls ein Kammermitglied krank wird oder - wie hier - wegen der Besorgnis der Befangenheit ausscheidet.
Der Fall des Nikolausschöffen zeigt, wie schlecht es teilweise um das prozessuale Wissen von Schöffen bestellt ist. Ich frage mich seit Jahren, warum es nicht verpflichtende Lehrveranstaltungen für Schöffen gibt, die diese besuchen müssen, bevor sie über andere Menschen urteilen dürfen.
Heute wurde die Hauptverhandlung fortgesetzt - ohne den Schöffen.
Der Vorsitzende begründete die Entscheidung der Kammer nicht weiter, sondern sagte lediglich im Hinblick auf sich selbst sowie seine beiden Beisitzer: "Wir 3 haben zusammen 100 Jahre Berufserfahrung und es ist das erste Mal, dass wir einen Befangenheitsantrag für begründet ansehen."
An die Stelle des Nikolausschöffen ist einer der beiden Ergänzungsschöffen gerückt, so dass der Prozess nicht erneut begonnen werden muss. In großen Prozessen ist es üblich, dass die Kammer mit Ergänzungsrichtern und Ergänzungsschöffen besetzt ist, damit das Verfahren nicht "platz" falls ein Kammermitglied krank wird oder - wie hier - wegen der Besorgnis der Befangenheit ausscheidet.
Der Fall des Nikolausschöffen zeigt, wie schlecht es teilweise um das prozessuale Wissen von Schöffen bestellt ist. Ich frage mich seit Jahren, warum es nicht verpflichtende Lehrveranstaltungen für Schöffen gibt, die diese besuchen müssen, bevor sie über andere Menschen urteilen dürfen.
Montag, 17. Dezember 2012
Weihnachtsrobe mit güldenem Besatz
Mir ist seit spätestens heute Morgen richtig weihnachtlich zumute. In der Mission Zeugenbeistand hatte ich um 9.00 Uhr einen Termin beim Amtsgericht N. und konnte zwei Stunden lang (bis endlich auf die Vernehmung meines Mandanten verzichtet wurde) die Prozessbeteiligten betrachten. Der männliche Schöffe sah in einem grau-weiß geringelten Pullover bei mittig durchaus vorhandener Körperfülle ein wenig unvorteilhaft aus. Die weibliche Schöffin trug einen Schal mit den Ausmaßen eines Perserteppichs und ebensolchem Muster und kaute fleissig Kaugummi. Der Kollege, der den Angeklagten verteidigte, trug eine Robe, wie ich sie noch nirgendwo gesehen hatte.
Nun ist es ja so, dass sich Richter- und Rechtsanwaltsroben in einem wesentlichen Punkt unterscheiden: die Roben der Richter haben schwarzen Samtbesatz, die der Rechtsanwälte normalerweise schwarzen Satinbesatz. Sicher gibt es einen Grund, warum das so ist, aber ich kenne ihn nicht.
Bei manchen Anwaltskollegen ist der schwarze Satinbesatz grün. Ob das am Alter der Robe liegt, am falschen Waschmittel oder ob es gar von Beginn an ein grüner Besatz war, habe ich nie hinterfragt.
Der Kollege heute Morgen hatte eine Robe mit mattgoldenem Satinbesatz, so in etwa wie diese Karmellbonbons, die man weiland bei Frau Lange erwerben konnte. Das passte schön zur Weihnachtszeit und ich hoffe, die Weihnachtsstimmung hat sich am Ende der Verhandlung zugunsten seines Mandanten niedergeschlagen.
Mal ungeachtet dessen, ob man sich selbst güldenen Besatz auf der Arbeitskleidung vorstellen mag oder nicht, nimmt die Tendenz zur individualisierten Robe zu. Eine Kollegin zum Beispiel trägt anstelle des in der Robe innen eingestickten Namens einen Aufnäher mit "Troublemaker Germany", was sie hinreichend charakterisiert und auch ich überlege bisweilen, was ich anstellen kann, damit meine einfache schwarze Robe ein wenig mehr Individualität erlangt.
Nun ist es ja so, dass sich Richter- und Rechtsanwaltsroben in einem wesentlichen Punkt unterscheiden: die Roben der Richter haben schwarzen Samtbesatz, die der Rechtsanwälte normalerweise schwarzen Satinbesatz. Sicher gibt es einen Grund, warum das so ist, aber ich kenne ihn nicht.
Bei manchen Anwaltskollegen ist der schwarze Satinbesatz grün. Ob das am Alter der Robe liegt, am falschen Waschmittel oder ob es gar von Beginn an ein grüner Besatz war, habe ich nie hinterfragt.
Der Kollege heute Morgen hatte eine Robe mit mattgoldenem Satinbesatz, so in etwa wie diese Karmellbonbons, die man weiland bei Frau Lange erwerben konnte. Das passte schön zur Weihnachtszeit und ich hoffe, die Weihnachtsstimmung hat sich am Ende der Verhandlung zugunsten seines Mandanten niedergeschlagen.
Mal ungeachtet dessen, ob man sich selbst güldenen Besatz auf der Arbeitskleidung vorstellen mag oder nicht, nimmt die Tendenz zur individualisierten Robe zu. Eine Kollegin zum Beispiel trägt anstelle des in der Robe innen eingestickten Namens einen Aufnäher mit "Troublemaker Germany", was sie hinreichend charakterisiert und auch ich überlege bisweilen, was ich anstellen kann, damit meine einfache schwarze Robe ein wenig mehr Individualität erlangt.
Donnerstag, 13. Dezember 2012
Aktionsbüro Mittelrhein - Der Schöffe und die Nikoläuse
Lange habe ich hier nicht berichtet über den Aktionsbüro-Mittelrhein-Prozess bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz. Gemeinsam mit meiner Kollegin Katja Kosian und unserem Mandanten sitze ich immer noch ganz hinten, ganz links und schon aufgrund der Sitzposition geht das Ein oder Andere an uns vorbei wie beispielsweise verbale Schlagabtausche zwischen anderen Verteidigern und dem Oberstaatsanwalt, der leider nur allzu oft vergisst, sein Mikrofon einzuschalten.
Ebenfalls nicht mitbekommen hatte ich, dass am Nikolaustag ein Schöffe vor Beginn der Hauptverhandlung den beiden Vertretern der Staatsanwaltschaft, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwesend waren, je einen Schokoladennikolaus an den Platz gestellt hat.
Hierauf wurde von einem Angeklagten ein Ablehnungsgesuch, vulgo: Befangenheitsantrag, gegen den betreffenden Schöffen vorgebracht, dem sich weitere Angeklagte - darunter auch unser Mandant - angeschlossen haben.
Den Nichtjuristen unter den Lesern sei zum Sinn und Zweck von Befangenheitsgesuchen Folgendes erläutert:
Ein Angeklagter in einem Strafprozess muss sich darauf verlassen können, dass die Richter, (und hierzu zählen die Schöffen, die das gleiche Stimmrecht haben wie die Berufsrichter) ihm unvoreingenommen gegenübertreten. Ein Richter tut also gut daran, seiner Neutralität auch nach außen hin Ausdruck zu verleihen und Handlungen oder Bemerkungen zu unterlassen, die einen Angeklagten hieran zweifeln lassen.
Bevor Sie nun lachen und meinen, es sei doch Unsinn, die Besorgnis der Befangenheit aus zwei Schokonikoläusen herzuleiten, überlegen Sie bitte kurz, wem Sie vergangene Woche einen Nikolaus geschenkt haben. Ihrer Frau, Ihren Kindern - sicher bis wahrscheinlich. Ihrer Sekretärin - vielleicht, wenn Sie ein netter Chef sind und eine nette Sekretärin haben. Ihrem Nachbarn - eher unwahrscheinlich. Ihrem Vorgesetzten - noch unwahrscheinlicher, da anbiedernd. Versetzen Sie sich nun in die Lage eines Angeklagten und überlegen Sie, wie es auf Sie wirkt, wenn der Richter dem Staatsanwalt, der Anklage gegen Sie erhoben hat, einen Nikolaus verehrt.
Über den "Nikolaus-Antrag" wird in der kommenden Woche entschieden werden.
Ebenfalls nicht mitbekommen hatte ich, dass am Nikolaustag ein Schöffe vor Beginn der Hauptverhandlung den beiden Vertretern der Staatsanwaltschaft, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwesend waren, je einen Schokoladennikolaus an den Platz gestellt hat.
Hierauf wurde von einem Angeklagten ein Ablehnungsgesuch, vulgo: Befangenheitsantrag, gegen den betreffenden Schöffen vorgebracht, dem sich weitere Angeklagte - darunter auch unser Mandant - angeschlossen haben.
Den Nichtjuristen unter den Lesern sei zum Sinn und Zweck von Befangenheitsgesuchen Folgendes erläutert:
Ein Angeklagter in einem Strafprozess muss sich darauf verlassen können, dass die Richter, (und hierzu zählen die Schöffen, die das gleiche Stimmrecht haben wie die Berufsrichter) ihm unvoreingenommen gegenübertreten. Ein Richter tut also gut daran, seiner Neutralität auch nach außen hin Ausdruck zu verleihen und Handlungen oder Bemerkungen zu unterlassen, die einen Angeklagten hieran zweifeln lassen.
Bevor Sie nun lachen und meinen, es sei doch Unsinn, die Besorgnis der Befangenheit aus zwei Schokonikoläusen herzuleiten, überlegen Sie bitte kurz, wem Sie vergangene Woche einen Nikolaus geschenkt haben. Ihrer Frau, Ihren Kindern - sicher bis wahrscheinlich. Ihrer Sekretärin - vielleicht, wenn Sie ein netter Chef sind und eine nette Sekretärin haben. Ihrem Nachbarn - eher unwahrscheinlich. Ihrem Vorgesetzten - noch unwahrscheinlicher, da anbiedernd. Versetzen Sie sich nun in die Lage eines Angeklagten und überlegen Sie, wie es auf Sie wirkt, wenn der Richter dem Staatsanwalt, der Anklage gegen Sie erhoben hat, einen Nikolaus verehrt.
Über den "Nikolaus-Antrag" wird in der kommenden Woche entschieden werden.
Dienstag, 20. November 2012
Erfolgreicher Grundschüler
Jeder Angeklagte hat das Recht, zu schweigen. Wenn er möchte, kann er auch Angaben zu den ihm vorgeworfenen Taten machen. Inwiefern das Gericht ihm diese abnimmt, bleibt regelmäßig abzuwarten.
Im Rahmen des Rechts, Angaben zu machen, steht es einem Angeklagten auch frei, sich zu seiner Person zu äussern und seinen Lebenslauf zu schildern.
Bisweilen verursachen Angaben von Angeklagten bei den sonstigen Prozessbeteiligten gewisse Heiterkeitsbekundungen.
Unlängst äusserte der Mandant eines Kollegen, er habe "die Grundschule erfolgreich abgeschlossen". Man sollte meinen, dass dies nicht weiter erwähnenswert ist, es sei denn, dies ist der einzige Schulabschluss, den man jenseits des 20. Lebensjahres vorzuweisen hat. So war es auch.
Witzig auch die Ausführungen eines meiner Mandanten, der angab, 7 Kinder zu haben und in diesem Zusammenhang nicht ohne Stolz verkündete- "alle selbstgemacht". Auf Nachfrage, ob er denn auch verheiratet sei, ließ er ein "und wie!" verlauten. Der Vorsitzende hatte darauf mit einer Mischung aus Verständnis und Betroffenheit genickt und ich frage mich seither, ob es wohl unterschiedliche Härtegrade dieses Familienstandes gibt.
Im Rahmen des Rechts, Angaben zu machen, steht es einem Angeklagten auch frei, sich zu seiner Person zu äussern und seinen Lebenslauf zu schildern.
Bisweilen verursachen Angaben von Angeklagten bei den sonstigen Prozessbeteiligten gewisse Heiterkeitsbekundungen.
Unlängst äusserte der Mandant eines Kollegen, er habe "die Grundschule erfolgreich abgeschlossen". Man sollte meinen, dass dies nicht weiter erwähnenswert ist, es sei denn, dies ist der einzige Schulabschluss, den man jenseits des 20. Lebensjahres vorzuweisen hat. So war es auch.
Witzig auch die Ausführungen eines meiner Mandanten, der angab, 7 Kinder zu haben und in diesem Zusammenhang nicht ohne Stolz verkündete- "alle selbstgemacht". Auf Nachfrage, ob er denn auch verheiratet sei, ließ er ein "und wie!" verlauten. Der Vorsitzende hatte darauf mit einer Mischung aus Verständnis und Betroffenheit genickt und ich frage mich seither, ob es wohl unterschiedliche Härtegrade dieses Familienstandes gibt.
Sonntag, 18. November 2012
Ein Dank an den Kollegen
Manchmal muss man Danke sagen.
Heute möchte ich einem Kollegen Danke sagen, der viel für meinen Mandanten getan hat. Ob aus Menschenfreundlichkeit oder aus bloßer Unwissenheit, sei hier mal dahingestellt. Das Ergebnis zählt.
Mein Mandant (ich hatte ihn ursprünglich in einer Strafsache vertreten, die - wie so oft - den familiären Nebenkriegsschauplatz in Form einer Scheidung nach sich zog) hatte die Scheidung eingereicht. Zwischen ihm und seiner Ehefrau war es zu unüberbrückbaren Differenzen gekommen. Da keine gemeinsamen Kinder die Ehe gekrönt hatten und kein Unterhalt geltend zu machen war, ging es nur noch um den Versorgungsausgleich. Ich hatte hin und hergeprüft, ob es nicht eine erfolgversprechende Möglichkeit gibt, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu beantragen und war auch nach Rücksprache mit der am gerichtsort ansässigen Kollegin, die den Termin für mich in Untervollmacht wahrnahm, leider zu dem Schluss gekommen, dass leider keiner der Ausnahmetatbstände eingreift. Der Mandant war also, da er die höheren Rentenanwartschaften erworben hatte, seiner Ehefrau gegenüber ausgleichspflichtig in Höhe eines Betrages von etwa 20 € monatlich. Unterstellt man eine Rente ab dem 67. Lebensjahr und eine Lebenserwartung von 81 Jahren bei seiner Gattin, dann sind das 3.360 €, also gar nicht mal so wenig.
Dass er in den sauren Apfel des Versorgungsausgleichs zu beissen habe, hatte ich meinem Mandanten schon im Vorfeld zur Scheidung erklärt. Umso erfreuter war ich als mich der Terminsbericht meiner Kollegin vor Ort erreichte: der Kollege, der die Gegnerin vertrat, hatte erklärt, seine Mandantin verzichte auf den Versorgungsausgleich. Noch bevor die Sache hinsichtlich ihres offenkundigen Unsinns vertieft werden konnte (die Richterin soll schon irrtiert geschaut haben), willigte meine Kollegin ein und rasch wurde der Verzicht im Vergleichswege protokolliert. Besser hätte es für meinen Mandanten nicht laufen können.
Heute möchte ich einem Kollegen Danke sagen, der viel für meinen Mandanten getan hat. Ob aus Menschenfreundlichkeit oder aus bloßer Unwissenheit, sei hier mal dahingestellt. Das Ergebnis zählt.
Mein Mandant (ich hatte ihn ursprünglich in einer Strafsache vertreten, die - wie so oft - den familiären Nebenkriegsschauplatz in Form einer Scheidung nach sich zog) hatte die Scheidung eingereicht. Zwischen ihm und seiner Ehefrau war es zu unüberbrückbaren Differenzen gekommen. Da keine gemeinsamen Kinder die Ehe gekrönt hatten und kein Unterhalt geltend zu machen war, ging es nur noch um den Versorgungsausgleich. Ich hatte hin und hergeprüft, ob es nicht eine erfolgversprechende Möglichkeit gibt, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu beantragen und war auch nach Rücksprache mit der am gerichtsort ansässigen Kollegin, die den Termin für mich in Untervollmacht wahrnahm, leider zu dem Schluss gekommen, dass leider keiner der Ausnahmetatbstände eingreift. Der Mandant war also, da er die höheren Rentenanwartschaften erworben hatte, seiner Ehefrau gegenüber ausgleichspflichtig in Höhe eines Betrages von etwa 20 € monatlich. Unterstellt man eine Rente ab dem 67. Lebensjahr und eine Lebenserwartung von 81 Jahren bei seiner Gattin, dann sind das 3.360 €, also gar nicht mal so wenig.
Dass er in den sauren Apfel des Versorgungsausgleichs zu beissen habe, hatte ich meinem Mandanten schon im Vorfeld zur Scheidung erklärt. Umso erfreuter war ich als mich der Terminsbericht meiner Kollegin vor Ort erreichte: der Kollege, der die Gegnerin vertrat, hatte erklärt, seine Mandantin verzichte auf den Versorgungsausgleich. Noch bevor die Sache hinsichtlich ihres offenkundigen Unsinns vertieft werden konnte (die Richterin soll schon irrtiert geschaut haben), willigte meine Kollegin ein und rasch wurde der Verzicht im Vergleichswege protokolliert. Besser hätte es für meinen Mandanten nicht laufen können.
Donnerstag, 15. November 2012
Telephonophobie
Sachen gibt´s.
Nachdem mir eine Ladung für einen Termin in einer Strafsache beim Amtsgericht M. auf den Schreibtisch flatterte, die recht kurzfristig stattfinden sollte, rief ich bei der Geschäftsstelle an um mich mit der zuständigen Richterin verbinden zu lassen.
Dort sagte man mir, Frau Richterin telefoniere grundsätzlich nicht. Mit Niemandem. Keine Ausnahme. Auch dann nicht, wenn ein Verteidiger wegen eines bevorstehenden Termins anrufe. Und nein, auch dann nicht, wenn Schriftverkehr alles verzögere. Sie telefoniere nie, nicht, keinesfalls, never ever und no way. Kapiert? Kapiert! Machen wir uns eben die Akten ein wenig voller. Sowohl meine Reno wie auch die Geschäftsstelle der Richterin wollen beschäftigt sein.
Ich habe die Dame von der Geschäftsstelle gefragt, ob Frau Richterin an Telefonophobie leide. Auch das vermochte die Dame mir nicht zu sagen und nachfragen wollte sie nicht. Als ich ihr die Frage stellte, wusste ich noch nicht, ob es eine derartige Angststörung überhaupt gibt. Inzwischen bin ich schlauer. Es gibt sie. Schauen Sie mal hier:
http://phobien.ndesign.de/
und staunen Sie, wovor man sich sonst noch so fürchten kann.
Nachdem mir eine Ladung für einen Termin in einer Strafsache beim Amtsgericht M. auf den Schreibtisch flatterte, die recht kurzfristig stattfinden sollte, rief ich bei der Geschäftsstelle an um mich mit der zuständigen Richterin verbinden zu lassen.
Dort sagte man mir, Frau Richterin telefoniere grundsätzlich nicht. Mit Niemandem. Keine Ausnahme. Auch dann nicht, wenn ein Verteidiger wegen eines bevorstehenden Termins anrufe. Und nein, auch dann nicht, wenn Schriftverkehr alles verzögere. Sie telefoniere nie, nicht, keinesfalls, never ever und no way. Kapiert? Kapiert! Machen wir uns eben die Akten ein wenig voller. Sowohl meine Reno wie auch die Geschäftsstelle der Richterin wollen beschäftigt sein.
Ich habe die Dame von der Geschäftsstelle gefragt, ob Frau Richterin an Telefonophobie leide. Auch das vermochte die Dame mir nicht zu sagen und nachfragen wollte sie nicht. Als ich ihr die Frage stellte, wusste ich noch nicht, ob es eine derartige Angststörung überhaupt gibt. Inzwischen bin ich schlauer. Es gibt sie. Schauen Sie mal hier:
http://phobien.ndesign.de/
und staunen Sie, wovor man sich sonst noch so fürchten kann.
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