Vergangene Woche beim Amtsgericht D. in NRW. Ich bin - STAU - zeitlich etwas knapp dran und steuere zielsicher den Gerichtsparkplatz an. Den kenne ich noch vom letzten Termin in D.
Vor dem Parkplatz gibt es eine Schranke und ein Häuschen, in dem ein Uniformierter sitzt, der die Herrschaft über die Schranke innehat.
Ich stehe also vor der Schranke, die sich nicht öffnet. Ich schaue zum Uniformierten. Der schaut mich an. Ich gestikuliere. Er auch. Dabei zeigt er auf ein Schild "Parken nur für Bedienstete". Da noch ziemlich viele Parkplätze frei sind und es bislang nie Probleme gegeben hat, war ich davon ausgegangen, dass man in D. den Begriff "Bedienstete" eher weit auslegt. Folglich nicke ich. Die Schranke bleibt unten. Der Uniformierte kommt aus seinem Häuschen heraus und fragt mich, was ich auf dem Parkplatz wolle. "Parken", ist die wahrscheinlich wenig überraschende Antwort.
"Schaffen Se dann hier?", will er wissen.
"Und ob. Ich hab gleich Termin."
"Ach so, Se sinn Anwältin. Dat kann isch doch nit wissen, Frolleinschen. Na dann wollen mer mal net so sein." Die Schranke öffnet sich und der rheinische Uniformierte grüßt aus dem Häuschen heraus.
Mein Mandant kommt übrigens zu spät zum Termin. Er hatte auch den Parkplatz angsteuert, war aber nicht "Bediensteter", auch nicht bei exentensiver Auslegung.
In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Samstag, 13. Februar 2010
Mittwoch, 10. Februar 2010
Kindermädchen
Hätte ich Kindermädchen werden wollen, hätte ich eine andere berufliche Laufbahn gewählt. Das habe ich eben der netten Dame vom Ingenieurbüro XY erklärt, die hier anrief um mir mitzuteilen, sie seien von der Z-Versicherung mit der Nachbesichtigung des Autos meines Mandanten beauftragt und der sei telefonisch nicht zu erreichen. Ob ich wohl wisse, wo er sei.
Ich weiß es nicht. (Woher auch? Meine Mandanten müssen sich bei mir nicht abmelden wenn sie z. B. in den Urlaub fahren oder krank sind.)
Diese Antwort findet sie offenbar wenig zufriedenstellend, weshalb sie nachhakt. Ich weiß es wieder nicht (zwischenzeitlich hatte sich der Mandant auch nicht bei mir gemeldet) und verweise darauf, dass ich Anwalt und nicht Kindermädchen bin.
Sie ist eingeschnappt. Das werde sie so an die Versicherung weiterleiten. (Ihre Stimme klingt dabei so wie ich aus der Schulzeit kenne: "Ich verpetz dich jetzt beim Klassenlehrer und du kriegst einen Klassenbucheintrag. Ätschibätschi.")
Ist mir recht.
Übrigens: Klassenbucheinträge fand ich immer besonders peinlich. Nicht für mich, sondern für den Lehrer. Falls hier einer von denen, die sie mir mit schöner Regelmäßigkeit verpasst haben, mitliest: ich würde mich über Kopien freuen.
Ich weiß es nicht. (Woher auch? Meine Mandanten müssen sich bei mir nicht abmelden wenn sie z. B. in den Urlaub fahren oder krank sind.)
Diese Antwort findet sie offenbar wenig zufriedenstellend, weshalb sie nachhakt. Ich weiß es wieder nicht (zwischenzeitlich hatte sich der Mandant auch nicht bei mir gemeldet) und verweise darauf, dass ich Anwalt und nicht Kindermädchen bin.
Sie ist eingeschnappt. Das werde sie so an die Versicherung weiterleiten. (Ihre Stimme klingt dabei so wie ich aus der Schulzeit kenne: "Ich verpetz dich jetzt beim Klassenlehrer und du kriegst einen Klassenbucheintrag. Ätschibätschi.")
Ist mir recht.
Übrigens: Klassenbucheinträge fand ich immer besonders peinlich. Nicht für mich, sondern für den Lehrer. Falls hier einer von denen, die sie mir mit schöner Regelmäßigkeit verpasst haben, mitliest: ich würde mich über Kopien freuen.
Montag, 8. Februar 2010
Terminvereinbarung am Telefon
Schon der 5. Richter seit Mitte letzter Woche, der hier anruft um einen Termin für die Hauptverhandlung mit mir abzusprechen. Ich bin begeistert. Meine Mitarbeiter übrigens auch. Eine fragte heute schon scherzhaft, ob sie den Textbaustein "terminskollision" löschen soll.
Die Zahl der Richter, die lieber zum Telefon greifen anstatt Brieffreundschaften mit Verteidigern über passende Termine zu begründen, nimmt zu.
Die Zahl der Richter, die lieber zum Telefon greifen anstatt Brieffreundschaften mit Verteidigern über passende Termine zu begründen, nimmt zu.
Freitag, 5. Februar 2010
§ 63 StGB - der Therapiestillstand und der Frosch
Ich hatte hier über einen Fall berichtet, der mich schon seit Jahren beschäftigt und in dem kürzlich die Anhörung stattfand. Der externe Gutachter betonte nochmals, dass die therapeutischen Möglichkeiten der Klinik erschöpft seien, empfahl die Verlegung in eine andere Einrichtung sowie die Durchführung einer Elektrokrampftherapie. Kurzum: er empfahl all das, wogegen sich die Klinik gewandt hatte. Vielleicht war dies ein Grund dafür, dass sich zum Anhörungstermin kein einziger Arzt "verlaufen" hatte, was für mich persönlich gut ins Bild der Einrichtung passen würde und überdies eindrucksvoll belegt, dass mein Mandant als austherapiert betrachtet wird.
Die Klinik hatte die Psychologin geschickt, die schon die vorterminliche Stellungnahme verfasst und damit weit ihre Kompetenzen überschritten hatte, da es in Bezug auf eine Elektrokrampftherapie nicht auf das Votum einer Psychologin ankommen darf, sondern hierzu ein Facharzt Stellung beziehen muss. Ein Facharzt war aber mit Ausnahme des externen Gutachters zu meinem Bedauern nicht zugegen und so hatten die Ausführungen der Psychologin etwas von einem im Gartenteich beheimateten Frosch, der über die Weite des indischen Ozeans parliert. Dank des Sachverständigen musste ich mich selbst nicht ereifern, sondern es reichte, dass ich mich seinen Anführungen anschloss, wonach keine Therapie mehr stattfinde, sondern nur noch ein "Verwahren und Sichern".
Die Strafvollstreckungskammer wird zwar nicht für die Entscheidung über Verlegung und/oder Therapie zuständig sein, aber die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde wird anhand des Protokolls der Anhörung und den Empfehlungen des externen Gutachters in der Lage sein, eine Entscheidung über meine demnächst zu stellenden Anträge zu treffen. Und so sehe ich zumindest ein wenig Licht am Ende des Tunnels für den Mandanten.
Die Klinik hatte die Psychologin geschickt, die schon die vorterminliche Stellungnahme verfasst und damit weit ihre Kompetenzen überschritten hatte, da es in Bezug auf eine Elektrokrampftherapie nicht auf das Votum einer Psychologin ankommen darf, sondern hierzu ein Facharzt Stellung beziehen muss. Ein Facharzt war aber mit Ausnahme des externen Gutachters zu meinem Bedauern nicht zugegen und so hatten die Ausführungen der Psychologin etwas von einem im Gartenteich beheimateten Frosch, der über die Weite des indischen Ozeans parliert. Dank des Sachverständigen musste ich mich selbst nicht ereifern, sondern es reichte, dass ich mich seinen Anführungen anschloss, wonach keine Therapie mehr stattfinde, sondern nur noch ein "Verwahren und Sichern".
Die Strafvollstreckungskammer wird zwar nicht für die Entscheidung über Verlegung und/oder Therapie zuständig sein, aber die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde wird anhand des Protokolls der Anhörung und den Empfehlungen des externen Gutachters in der Lage sein, eine Entscheidung über meine demnächst zu stellenden Anträge zu treffen. Und so sehe ich zumindest ein wenig Licht am Ende des Tunnels für den Mandanten.
Mittwoch, 3. Februar 2010
Prämenstruell
Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die im Zivilprozess immer dann zur Hochform auflaufen, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet hat. Gegen ein wenig Schaulaufen vor und für den Mandanten ist dem Grunde nach ja nichts einzuwenden.
Wenn man aber vor lauter Schaulauf vergisst, dem Richter zuzuhören, der einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der alles andere als dumm ist, um dann wenige Minuten später exakt diesen Vergleich selbst vorzuschlagen und beleidigt zu sein, wenn der Vorsitzende hierauf hinweist, erreicht die Sache einen gewissen Befremdlichkeitsgrad.
Noch befremdlicher wird es dann, wenn während des Abdiktierens des Vergleichs noch Ausführungen zur Sache gemacht werden, die erkennbar neben selbiger liegen. Das hat dann was von prämenstruell, selbst wenn das (Post)klimakterium bereits erreicht ist.
Ich habe noch keine Idee, wie man oben beschriebenen Gemütszustand bei Männern nennt.
Andropausales Durchgangssyndrom?
Wenn man aber vor lauter Schaulauf vergisst, dem Richter zuzuhören, der einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der alles andere als dumm ist, um dann wenige Minuten später exakt diesen Vergleich selbst vorzuschlagen und beleidigt zu sein, wenn der Vorsitzende hierauf hinweist, erreicht die Sache einen gewissen Befremdlichkeitsgrad.
Noch befremdlicher wird es dann, wenn während des Abdiktierens des Vergleichs noch Ausführungen zur Sache gemacht werden, die erkennbar neben selbiger liegen. Das hat dann was von prämenstruell, selbst wenn das (Post)klimakterium bereits erreicht ist.
Ich habe noch keine Idee, wie man oben beschriebenen Gemütszustand bei Männern nennt.
Andropausales Durchgangssyndrom?
Dienstag, 2. Februar 2010
Der große Fund - kein großer Wurf
Die Polizei hatte bei meinem Mandanten von ihrem "Hausrecht" Gebrauch gemacht und seine Wohnung nach Drogen durchsucht. Die Beamten waren fündig geworden und das Sicherstellungsprotokoll liest sich auf den ersten Blick beeindruckend: 6 Tüten mit Marihuana, 1 Glasbong mit Anhaftungen, Rauchmischung mit Marihuana, 1 Tupperdose mit 505,1 g vermutl. Amfetamin). Ein halbes Kilo Pep!
Inzwischen liegt das Wirkstoffgutachten vor: 505,1 g weiße Substanz - kein Amfetamin. Und auch sonst kein Btm. Demnächst geht´s also beim Amtsrichter um das Marihuana und nicht - wie das Sicherstellungsprotokoll zunächst vermuten liess - beim Landgericht um ein halbes Kilo Pep.
Der große Wurf gelang also trotz großen Fundes nicht.
Inzwischen liegt das Wirkstoffgutachten vor: 505,1 g weiße Substanz - kein Amfetamin. Und auch sonst kein Btm. Demnächst geht´s also beim Amtsrichter um das Marihuana und nicht - wie das Sicherstellungsprotokoll zunächst vermuten liess - beim Landgericht um ein halbes Kilo Pep.
Der große Wurf gelang also trotz großen Fundes nicht.
Montag, 1. Februar 2010
Absehen vom Regelfahrverbot - und es geht doch!
Ich hatte meinem Mandanten letzte Woche auf der Fahrt zum über 300 km entfernten Amtsgericht B. gesagt, dass die Chance der Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots bei ca. 10% steht. Er war nächtens auf der Fahrt in den Urlaub zunächst auf der mittleren Spur im Stau gestanden und dann, nachdem sich der Stau aufgelöst hatte, mit 145 km/h statt der erlaubten 100 geblitzt worden. Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder hatte er durch die LKW auf der rechten Spur nicht gesehen.
Der Richter begrüßt uns freundlich mit den Worten: "Wer über 300 km hierher fährt, der will auch was zur Sache sagen." Stimmt. Ich mache Angaben für meinen Mandanten, der Blut und Wasser schwitzt und den die im Saal sitzende Schulklasse noch zusätzlich verunsichert.
Ich berichte von der Urlaubsfahrt, den LKW und dem Stau und füge hinzu: "Die Ehefrau meines Mandanten war übrigens Beifahrerin und ist also solche echt unangenehm. Die zählt zu der Sorte, die ständig rummeckern. Schatz, hier ist 80; pass auf, da schert einer aus usw.." Ich schildere in bunten Farben die Marotten der Beifahrerin, die die 100-er Schilder durch die LKW auch nicht gesehen hat, ansonsten hätte sie meinen Mandanten 100%ig darauf aufmerksam gemacht.
Der Vorsitzende hört sich alles geduldig an. Dann grinst er und meint: "Sie haben sicher nur das Foto der Verwaltungsbehörde" (stimmt; die Akte der Verwaltungsbehörde enthält zwar das Foto des Fahrers, alle anderen Insassen werden aber geschwärzt). Dann weiter. "Also auf MEINEM Foto schläft die Frau Ihres Mandanten."
Die Schulklasse gluckst. Mein Mandant auch, aber aus anderen Gründen. Mir wird warm. Ich gehe zu ihm hin und schaue mir das Bild an. Die Ehefrau meines Mandanten liegt auf dem Beifahrersitz - Kopf nach hinten, Augen zu, Mund auf. Kein Zweifel - sie schläft tatsächlich. "Stimmt", meine ich, "die pennt. Sehen Sie, sie konnte ihn gar nicht warnen!"
"1:1" stellt der Vorsitzende sichtlich amüsiert fest. Was denn sonst noch für meinen Mandanten spräche. Ich trage vor: 0 Punkte in Flensburg, Nachtzeit, dringend beruflich auf Pkw angewiesen, Blitzstelle kein Unfallhäufungspunkt.
Die Geldbuße wird verdoppelt, das Fahrverbot fällt weg. Mein Mandant ist selig.
Auf der Rückfahrt meint er, er habe Glück gehabt. Auch das stimmt. Juristisch heisst das allerdings "richterliches Ermessen".
Der Richter begrüßt uns freundlich mit den Worten: "Wer über 300 km hierher fährt, der will auch was zur Sache sagen." Stimmt. Ich mache Angaben für meinen Mandanten, der Blut und Wasser schwitzt und den die im Saal sitzende Schulklasse noch zusätzlich verunsichert.
Ich berichte von der Urlaubsfahrt, den LKW und dem Stau und füge hinzu: "Die Ehefrau meines Mandanten war übrigens Beifahrerin und ist also solche echt unangenehm. Die zählt zu der Sorte, die ständig rummeckern. Schatz, hier ist 80; pass auf, da schert einer aus usw.." Ich schildere in bunten Farben die Marotten der Beifahrerin, die die 100-er Schilder durch die LKW auch nicht gesehen hat, ansonsten hätte sie meinen Mandanten 100%ig darauf aufmerksam gemacht.
Der Vorsitzende hört sich alles geduldig an. Dann grinst er und meint: "Sie haben sicher nur das Foto der Verwaltungsbehörde" (stimmt; die Akte der Verwaltungsbehörde enthält zwar das Foto des Fahrers, alle anderen Insassen werden aber geschwärzt). Dann weiter. "Also auf MEINEM Foto schläft die Frau Ihres Mandanten."
Die Schulklasse gluckst. Mein Mandant auch, aber aus anderen Gründen. Mir wird warm. Ich gehe zu ihm hin und schaue mir das Bild an. Die Ehefrau meines Mandanten liegt auf dem Beifahrersitz - Kopf nach hinten, Augen zu, Mund auf. Kein Zweifel - sie schläft tatsächlich. "Stimmt", meine ich, "die pennt. Sehen Sie, sie konnte ihn gar nicht warnen!"
"1:1" stellt der Vorsitzende sichtlich amüsiert fest. Was denn sonst noch für meinen Mandanten spräche. Ich trage vor: 0 Punkte in Flensburg, Nachtzeit, dringend beruflich auf Pkw angewiesen, Blitzstelle kein Unfallhäufungspunkt.
Die Geldbuße wird verdoppelt, das Fahrverbot fällt weg. Mein Mandant ist selig.
Auf der Rückfahrt meint er, er habe Glück gehabt. Auch das stimmt. Juristisch heisst das allerdings "richterliches Ermessen".
Abonnieren
Posts (Atom)