Ja, ich gestehe: ich habe gestern die Nebenklage vertreten. Eine für mich eher ungewohnte Rolle. So ungewohnt, dass mich der Richter erstmal fragte, warum ich neben dem Staatsanwalt sitze. Mein Mandant und sein Kumpel treten als Zeugen auf. Sie sollen verdroschen worden sein. Gegenüber auf der Anklagebank: vier Jungs, alle verteidigt (von offensichtlich vorwiegend nicht im Strafrecht tätigen Kollegen mittleren Alters).
Alle Angeklagten ließen sich zur Sache ein. Einer abenteuerlicher als der andere. Die Verteidiger befragten nicht nur den eigenen Mandanten, sondern auch die der jeweils anderen mit dem Ergebnis, dass die Geschichten immer haarsträubender wurden. Ich lehnte mich entspannt zurück und fand das Spektakel streckenweise hochamüsant. Angeklagte und Verteidiger redeten sich um Kopf und Kragen. Einer der Verteidiger fragte seinen Mandanten gar nach dem am fraglichen Tag getragenen Schuhwerk. Leichte Turnschuhe. Der Kollege hatte die Anklage wohl nicht recht verstanden, die auf gefährliche Körperverletzung lautete, weil von mehreren gemeinsam begangen.
Beweisanträge wurden auch gestellt. Nicht so, wie sie im Lehrbuch stehen, sondern viel witziger und mit teils seitenlangen Beweisbehauptungen.
Der Kumpel meines Mandanten hat übrigens keinen der Angeklagten erkannt. Es war dunkel, weshalb ihm eine Zuordnung der Schädiger nicht möglich war. Nachdem die aber alle schon eigeräumt hatten, am Tatort gewesen zu sein und auch eine "verbale Auseinandersetzung" gehabt zu haben, wird es am Ende darauf nicht ankommen. Die Posse wird demnächst fortgesetzt.
In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Mittwoch, 5. November 2008
Dienstag, 4. November 2008
Holzklotzverfahren beginnt mit Befangenheitsantrag
Wie der Kollege Hoenig in seinem blog http://www.kanzlei-hoenig.info/kein-gutes-zeichen unter Hinweis auf einen Artikel von Giesela Friedrichsen in Spiegel online berichtet, haben die Verteidiger des Angeklagten am ersten Hauptverhandlungstag einen Befangheitsantrag gestellt, weil das Gericht dem Angeklagten weder die Anklageschrift in seiner Muttersprache hat zukommen lassen noch bereit war, ihm einen Dolmetscher zur Seite zu stellen.
Ich will sie gar nicht hören, die Kommentare von Stammtischdeutschland, die dem Angeklagten und seinen Verteidigern zumindest die Pest an den Hals wünschen und sicher auch nicht verstehen können, wie man einem Menschen, der des Mordes angeklagt ist, auch nur einen Verteidiger beiordnen kann, von einem Dolmetscher mal gar nicht zu reden. Froh bin ich jedoch darüber, dass ich bislang beim hiesigen Landgericht noch nie um einen Dolmetscher für einen Mandanten kämpfen musste, selbst dann nicht, wenn meine Mandanten die deutsche Sprache halbwegs beherrschten. Kaum ein Ausländer versteht unsere Sprache so gut, dass er in der Lage wäre, das zum Teil ziemlich komplexe Juristendeutsch zu verstehen.
Ich will sie gar nicht hören, die Kommentare von Stammtischdeutschland, die dem Angeklagten und seinen Verteidigern zumindest die Pest an den Hals wünschen und sicher auch nicht verstehen können, wie man einem Menschen, der des Mordes angeklagt ist, auch nur einen Verteidiger beiordnen kann, von einem Dolmetscher mal gar nicht zu reden. Froh bin ich jedoch darüber, dass ich bislang beim hiesigen Landgericht noch nie um einen Dolmetscher für einen Mandanten kämpfen musste, selbst dann nicht, wenn meine Mandanten die deutsche Sprache halbwegs beherrschten. Kaum ein Ausländer versteht unsere Sprache so gut, dass er in der Lage wäre, das zum Teil ziemlich komplexe Juristendeutsch zu verstehen.
Misstrauische Amtsrichterin - Runde 3
Mein Antrag auf Terminsaufhebung wurde abgelehnt. Mandant ist auf Dienstreise und die Ladung wurde ihm ein paar Tage eher zugestellt als die Buchungsbestätigung über den Flug alt ist. Die misstrauische Amtsrichterin (vgl. auch Postings vom 15. und 24.10.08) nimmt dies zum Anlass, zu glauben, der Termin solle verhindert werden.
Ich habe ihr jetzt geschrieben, dass mein Mandant beruflich in einer Position ist, in der man Termine nicht selbst vereinbart und auch Flüge nicht selbst bucht; dafür gibt es dienstbare Geister, die die Termine schon viele Wochen zuvor festzurren und sich dann um Flüge, Mietwagen und Hotels kümmern.
Ob mein Schreiben die Richterin veranlassen wird, ihre Entscheidung zu überdenken - demnächst hier.
Ich habe ihr jetzt geschrieben, dass mein Mandant beruflich in einer Position ist, in der man Termine nicht selbst vereinbart und auch Flüge nicht selbst bucht; dafür gibt es dienstbare Geister, die die Termine schon viele Wochen zuvor festzurren und sich dann um Flüge, Mietwagen und Hotels kümmern.
Ob mein Schreiben die Richterin veranlassen wird, ihre Entscheidung zu überdenken - demnächst hier.
Montag, 3. November 2008
Inkompetente Dolmetscherin? - Fortsetzung
Die Anträge der Angeklagten auf Ablehnung der Dolmetscherin wegen Besorgnis der Befangenheit wurden abgelehnt. Zuvor war der Dolmetscherin Gelegenheit gegeben worden, zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Dies tat sie und gab ihrer tiefen Bestürzung über die Vorwürfe mit um Fassung ringender Stimmung Ausdruck.
Der weitere Verlauf der Vernehmung der nicht deutsch sprechenden Zeugin gestaltete sich weniger flüssig als zuvor. Vielleicht wurde nun "linearer" übersetzt als zuvor? Immerhin trat zu Tage, dass die Zeugin, aufgrund deren Aussage ein umfangsreiches Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt wurde, am liebsten gar nichts mehr gesagt hätte. Die Erinnerungslücken muteten auch die Kammer seltsam an und die Vorsitzende musste die Zeugin mehrfach ermahnen, ihre Erinnerung anzustrengen. Schließlich beantragte die Staatsanwaltschaft, der Zeugin einen Beistand beizuordnen. Diesem Antrag wurde stattgegeben.
Der weitere Verlauf der Vernehmung der nicht deutsch sprechenden Zeugin gestaltete sich weniger flüssig als zuvor. Vielleicht wurde nun "linearer" übersetzt als zuvor? Immerhin trat zu Tage, dass die Zeugin, aufgrund deren Aussage ein umfangsreiches Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt wurde, am liebsten gar nichts mehr gesagt hätte. Die Erinnerungslücken muteten auch die Kammer seltsam an und die Vorsitzende musste die Zeugin mehrfach ermahnen, ihre Erinnerung anzustrengen. Schließlich beantragte die Staatsanwaltschaft, der Zeugin einen Beistand beizuordnen. Diesem Antrag wurde stattgegeben.
Der Fall Holzkotz
Morgen beginnt vor dem Landgericht Oldenburg der Prozess wegen des sog. Holzklotzfalls, im Rahmen dessen dem Angeklagten Mord vorgeworfen wird.
Die Verteidiger des Angeklagten begleiten den Fall mit der Website www.fairesverfahren.de.
Wir dürfen gespannt sein.
Die Verteidiger des Angeklagten begleiten den Fall mit der Website www.fairesverfahren.de.
Wir dürfen gespannt sein.
Inkompetente Dolmetscherin?
In einem Strafverfahren vor dem Landgericht Koblenz ist ein Streit über die übersetzerischen Fähigkeiten einer Dolmetscherin ausgebrochen. Zwei der insgesamt 8 Angeklagten haben über ihre Verteidiger Befangenheitsanträge gegen die Dolmetscherin gestellt, denen sich die jeweils anderen Angeklagten angeschlossen haben.
Das Gericht wird über die Anträge befinden.
Die Dolmetscherin nahm die vor den Anträgen im Rahmen der Hauptverhandlung geführte Diskussion zum Anlass, sinngemäß in Richtung eines Verteidiger zu sagen, seine Bemerkungen seien völlig irrelevant und inkompetent und sie wisse nicht, wieso so viele Menschen und das Gericht damit aufgehalten würden.
Hoppla. Die Diskussion darüber, ob die Dolmetscherin richtig, vollständig und wahr übersetzt hat, wurde durchaus sachlich geführt. Es wäre sicher erhellend, wenn man wüsste, wieso die Dolmetscherin derart scharf reagierte.
Das Gericht wird über die Anträge befinden.
Die Dolmetscherin nahm die vor den Anträgen im Rahmen der Hauptverhandlung geführte Diskussion zum Anlass, sinngemäß in Richtung eines Verteidiger zu sagen, seine Bemerkungen seien völlig irrelevant und inkompetent und sie wisse nicht, wieso so viele Menschen und das Gericht damit aufgehalten würden.
Hoppla. Die Diskussion darüber, ob die Dolmetscherin richtig, vollständig und wahr übersetzt hat, wurde durchaus sachlich geführt. Es wäre sicher erhellend, wenn man wüsste, wieso die Dolmetscherin derart scharf reagierte.
Samstag, 1. November 2008
Wenns hinten knallt setzt es oben aus
Es ist schon erstaunlich, was unfallaufnehmende Polizeibeamte an der Unfallstelle gegenüber den Beteiligten so alles von sich geben. Mein Mandant befuhr nachts eine Landstraße. Von einem Parkplatz am Rande der Landstraße zog ein Lkw raus - ohne Licht und im Schneckentempo. Mein Mandant konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf den Lkw auf. Der dienstbeflissende Polizist wusste sofort, was sich zugetragen hatte und scheute sich nicht, seine Rechtskenntnisse an der Unfallstelle kundzutun, wonach wer hinten auffährt, immer 100% Schuld habe am Unfall. Mein Mandant könne da gar nichts machen, der Fall sei klar und gegen ihn werde jetzt ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil der den Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten habe und wahrscheinlich auch noch zu schnell gefahren sei. Bei derart geballter Kompetenz frage ich mich, wieso wir eigentlich Anwälte, Richter und Unfallanalytiker brauchen.
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