Vor einigen Wochen habe ich einige Tage damit zugebracht, die Protokollbände eines Umfangsverfahrens einzusehen.
Ich staunte nicht schlecht als ich las, an einem bestimmten Tag im Januar 2016 an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben. So steht das im Protokoll. Weiter steht da, ich hätte sogar Erklärungen für meinen Mandanten abgegeben.
Tatsächlich war ich am Nachmittag des Tages, zu einem Zeitpunkt da die Hauptverhandlung laut Protokoll längst vorbei war, noch ein wenig lädiert aus dem Krankenhaus entlassen worden. Bei aller Kampfeslust und Hingabe zum Beruf wäre ich an diesem Tag allenfalls eingeschränkt verhandlungsfähig gewesen. Nur die Götter (und eventuell der Protokollführer, der gleich hinter den Göttern kommt) wissen wie ich trotzdem in das Protokoll hineingeraten bin.
Dabei wäre es doch so praktisch wenn man sich zweiteilen, besser noch dreiteilen könnte, nicht nur in puncto Abrechnung. Me, myself und ich - alle bei Gericht. Zeitgleich eine Wahlfälschung bei der großen Strafkammer, eine Kneipenschlägerei bei der Jugendrichterin mit Zeugen, die zur Tatzeit entweder besoffen oder ganz woanders waren und zur Entspannung eine Ordnungswidrigkeitssache mit Anhörung eines Sachverständigen zur Frage der Fehlerhaftigkeit einer Geschwindigkeitsmessung. Ganz breites Spektrum an einem Tag, an dessen Ende man sicher geschafft wäre ob des Geschafften, aber im Idealfall gleich drei Mandanten geholfen hätte.