Am
heutigen Morgen wurde bei meinem Mandanten im Zuge einer solchen Kontrolle ein
Plastikkugelschreiber „beschlagnahmt“, der dazu dient, auf dem Touchpad des
Laptops zu schreiben.
Die
Begründung der eifrigen Beamtin für die Beschlagnahme des Kugelschreibers
lautete, dass die Mine spitz und das Teil damit gefährlich sei. Tatsächlich ist
die Mine, die komplett aus Plastik besteht, abgerundet und damit weniger spitz
als die eines normalen Kugelschreibers. Alles Zetern meines Mandanten half
nichts, das Teil wurde nicht mehr hergegeben und sogar in einer Plastikhülle
versiegelt. Weitere Schreibgeräte fielen der Kontrolle übrigens nicht zum
Opfer.
Der
formaljuristisch korrekte Weg, dieses Verhalten zu monieren, besteht darin,
eine Eingabe bei der Verwaltung des Landgerichts zu tätigen, was meinem
Mandanten zumindest heute sein Schreibgerät nicht wiedergebracht hätte.
Folglich musste ich den beklagenswerten Zustand bei der hierfür unzuständigen
Strafkammer benörgeln.
Diese
zeigte sich überrascht von der Vorgehensweise der Ordnungshüterin und wies
souverän einen im Saal befindlichen Wachtmeister an, das Ding in den
Sitzungssaal zu schaffen. Es dauerte keine 5 Minuten und der Schreiber war
wieder da, wo er hingehörte.