Dienstag, 20. November 2012

Erfolgreicher Grundschüler

Jeder Angeklagte hat das Recht, zu schweigen. Wenn er möchte, kann er auch Angaben zu den ihm vorgeworfenen Taten machen. Inwiefern das Gericht ihm diese abnimmt, bleibt regelmäßig abzuwarten.

Im Rahmen des Rechts, Angaben zu machen, steht es einem Angeklagten auch frei, sich zu seiner Person zu äussern und seinen Lebenslauf zu schildern.

Bisweilen verursachen Angaben von Angeklagten bei den sonstigen Prozessbeteiligten gewisse Heiterkeitsbekundungen.

Unlängst äusserte der Mandant eines Kollegen, er habe "die Grundschule erfolgreich abgeschlossen". Man sollte meinen, dass dies nicht weiter erwähnenswert ist, es sei denn, dies ist der einzige Schulabschluss, den man jenseits des 20. Lebensjahres vorzuweisen hat. So war es auch.

Witzig auch die Ausführungen eines meiner Mandanten, der angab, 7 Kinder zu haben und in diesem Zusammenhang nicht ohne Stolz verkündete- "alle selbstgemacht". Auf Nachfrage, ob er denn auch verheiratet sei, ließ er ein "und wie!" verlauten. Der Vorsitzende hatte darauf mit einer Mischung aus Verständnis und Betroffenheit genickt und ich frage mich seither, ob es wohl unterschiedliche Härtegrade dieses Familienstandes gibt.











Sonntag, 18. November 2012

Ein Dank an den Kollegen

Manchmal muss man Danke sagen.
Heute möchte ich einem Kollegen Danke sagen, der viel für meinen Mandanten getan hat. Ob aus Menschenfreundlichkeit oder aus bloßer Unwissenheit, sei hier mal dahingestellt. Das Ergebnis zählt.

Mein Mandant (ich hatte ihn ursprünglich in einer Strafsache vertreten, die - wie so oft - den familiären Nebenkriegsschauplatz in Form einer Scheidung nach sich zog) hatte die Scheidung eingereicht. Zwischen ihm und seiner Ehefrau war es zu unüberbrückbaren Differenzen gekommen. Da keine gemeinsamen Kinder die Ehe gekrönt hatten und kein Unterhalt geltend zu machen war, ging es nur noch um den Versorgungsausgleich. Ich hatte hin und hergeprüft, ob es nicht eine erfolgversprechende Möglichkeit gibt, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu beantragen und war auch nach Rücksprache mit der am gerichtsort ansässigen Kollegin, die den Termin für mich in Untervollmacht wahrnahm, leider zu dem Schluss gekommen, dass leider keiner der Ausnahmetatbstände eingreift. Der Mandant war also, da er die höheren Rentenanwartschaften erworben hatte, seiner Ehefrau gegenüber ausgleichspflichtig in Höhe eines Betrages von etwa 20 € monatlich. Unterstellt man eine Rente ab dem 67. Lebensjahr und eine Lebenserwartung von 81 Jahren bei seiner Gattin, dann sind das 3.360 €, also gar nicht mal so wenig.

Dass er in den sauren Apfel des Versorgungsausgleichs zu beissen habe, hatte ich meinem Mandanten schon im Vorfeld zur Scheidung erklärt. Umso erfreuter war ich als mich der Terminsbericht meiner Kollegin vor Ort erreichte: der Kollege, der die Gegnerin vertrat, hatte erklärt, seine Mandantin verzichte auf den Versorgungsausgleich. Noch bevor die Sache hinsichtlich ihres offenkundigen Unsinns vertieft werden konnte (die Richterin soll schon irrtiert geschaut haben), willigte meine Kollegin ein und rasch wurde der Verzicht im Vergleichswege protokolliert. Besser hätte es für meinen Mandanten nicht laufen können.

Donnerstag, 15. November 2012

Telephonophobie

Sachen gibt´s.

Nachdem mir eine Ladung für einen Termin in einer Strafsache beim Amtsgericht M. auf den Schreibtisch flatterte, die recht kurzfristig stattfinden sollte, rief ich bei der Geschäftsstelle an um mich mit der zuständigen Richterin verbinden zu lassen.

Dort sagte man mir, Frau Richterin telefoniere grundsätzlich nicht. Mit Niemandem. Keine Ausnahme. Auch dann nicht, wenn ein Verteidiger wegen eines bevorstehenden Termins anrufe. Und nein, auch dann nicht, wenn Schriftverkehr alles verzögere. Sie telefoniere nie, nicht, keinesfalls, never ever und no way. Kapiert? Kapiert! Machen wir uns eben die Akten ein wenig voller. Sowohl meine Reno wie auch die Geschäftsstelle der Richterin wollen beschäftigt sein.

Ich habe die Dame von der Geschäftsstelle gefragt, ob Frau Richterin an Telefonophobie leide. Auch das vermochte die Dame mir nicht zu sagen und nachfragen wollte sie nicht. Als ich ihr die Frage stellte, wusste ich noch nicht, ob es eine derartige Angststörung überhaupt gibt. Inzwischen bin ich schlauer. Es gibt sie. Schauen Sie mal hier:

http://phobien.ndesign.de/

und staunen Sie, wovor man sich sonst noch so fürchten kann.