Heute Vormittag war ich beim Amtsgericht E..
Eine OWi-Sache, und zwar eine solche, bei denen es um eine Lasermessung ging. Die mir übersandte Akte war - nun sagen wir - überschaubar. Die Dokumentation der Messbeamten beschränkte sich auf das Allerwesentlichste, Bilder liegen logischerweise keine vor (Lasermessung!) und mein Mandant, der angehalten worden war und dem man das Messgerät gezeigt hatte, sah darauf rotleuchtende Zahlen, mit denen er als Laie nicht viel anzufangen wusste, und die ihn nicht dazu veranlassten, auf das Angebot der Polizeibeamten (Zahlung einer Geldbuße) einzugehen.
Gründe, die für Zweifel an der Richtigkeit der Messung sprechen, hatten wir vorgetragen, entsprechende Beweisanträge hatte ich im leichten Handgepäck und wartete nun auf die Vernehmung der Polizeibeamten.
Der Vorsitzende, der durchblicken ließ, dass Lasermessungen aufgrund der fehlenden Bilddokumentation auch nicht zu seinen Favoriten zählen, vernahm die Zeugen indes nicht. Er halte die Einholung eines Gutachtens für angezeigt und werde zum nächsten Termin Zeugen und Gutachter laden. Er wolle lieber unverbrauchte Zeugen.
Ein klarer Standpunkt. Nachvollziehbar, prozessökonomisch und souverän.
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