tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post6706367999446895504..comments2024-02-15T13:29:51.567+01:00Comments on Strafverfahren - in Koblenz und anderswo: Steuerfahndung - Ordnung und VollmachtsproblematikKerstin Rueber-Unkelbach LL.M.http://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-77681889642420375542009-04-23T08:53:00.000+02:002009-04-23T08:53:00.000+02:00Es ist wie im OWi-Verfahren: wer einen verschnarch...Es ist wie im OWi-Verfahren: wer einen verschnarchten Mandanten hat, legt die Vollmacht besser vor.Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-92226339933602183082009-04-22T21:15:00.000+02:002009-04-22T21:15:00.000+02:00Das freut einen ja zu hören, dass sich die Steuerf...Das freut einen ja zu hören, dass sich die Steuerfahndung zu benehmen weiß. Allerdings sind sie eher Macher. Juristische Feinheiten sind dort fehl.<br />Mich allerdings amüsiert es, wenn Verteidiger, die keine schriftliche Vollmacht vorlegten, aus welcher der Umfang der Bevöllmächtigung ersichtlich ist, dann nachfragen, warum sie z.B. von einer Ladung zur Vernehmung, dem Verfahrensabschluss, der Ankündigung des Strafbefehls mit abschließendem rechtlichen Gehör nichts wissen.Anonymousnoreply@blogger.com