tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post6328433347112962458..comments2024-02-15T13:29:51.567+01:00Comments on Strafverfahren - in Koblenz und anderswo: FragezeichenzettelKerstin Rueber-Unkelbach LL.M.http://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comBlogger14125tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-63093192218149434892010-06-18T11:44:55.908+02:002010-06-18T11:44:55.908+02:00@HHH: Ja, bisweilen ist mir vor nix fies. ;-)@HHH: Ja, bisweilen ist mir vor nix fies. ;-)Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-29551882668927077332010-06-18T10:25:28.723+02:002010-06-18T10:25:28.723+02:00wie jetzt? als Horrorhase, ...äh
Strafverteidigeri...wie jetzt? als Horrorhase, ...äh<br />Strafverteidigerin treiben Sie im Zivilprozeß Ihr Unwesen??<br /><br />@gast: bei verspäteter Verteidigungsanzeige kann VU nur vermieden werden, wenn die Anzeige bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingeht, bevor das gemäß § 315 ZPO unterschriebene Urteil der Geschäftsstelle übergeben wird.<br />Das kann schon mal knifflig werden.HHHhttps://www.blogger.com/profile/00534170556125945777noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-33439969936326866312010-06-18T08:49:17.015+02:002010-06-18T08:49:17.015+02:00Einzige Lösung: Geschäftsstelle anrufen und fragen...Einzige Lösung: Geschäftsstelle anrufen und fragen. Zumindest hier die netteste und kompetenteste Möglichkeit.Marcusnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-8870304058259905972010-06-18T04:31:15.237+02:002010-06-18T04:31:15.237+02:00Zum VU nach Eingang der Verteidigungsbereitschafts...Zum VU nach Eingang der Verteidigungsbereitschaftsanzeige vgl. Gast. Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben: Akteneinsicht: 12 Euro UND Bescheid wissen, doofe Frage: 0 Euro ohne eine Antwort zu bekommen. Lösung: hier mitlesen und sclau werden;-)Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-56401475283030187092010-06-17T21:29:30.492+02:002010-06-17T21:29:30.492+02:00Akteneinsicht: 12,- Euro. Doofe Frage: 0,- Euro.
...Akteneinsicht: 12,- Euro. Doofe Frage: 0,- Euro.<br /><br />Im übrigen soll es schon häufiger vorgekommen sein, daß das "schlafende" Gericht auf eine solche "doofe" Frage ein Versäumnisurteil erlassen hat und der Kläger fröhlich vollstrecken konnte, bevor der Beklagte sich doch noch meldet oder die Finger hebt.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-36249049621829125722010-06-17T16:25:46.825+02:002010-06-17T16:25:46.825+02:00@Gast: Ja, Strafverteidiger haben manchmal sehr ei...@Gast: Ja, Strafverteidiger haben manchmal sehr einfache Lösungen zur Hand.<br />Auf den Schriftsatz des Kollegen, der schon viele Wochen alt ist, haben nämlich bislang weder das Gericht noch ich reagiert.Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-70452023315601796712010-06-17T16:21:28.001+02:002010-06-17T16:21:28.001+02:00Das liegt doch alles neben der Sache, weil nach Ei...Das liegt doch alles neben der Sache, weil nach Eingang der Verteidigungsanzeige - mag sie noch so verspätet gewesen sein - ein schriftliches VU jedenfalls nicht mehr ergehen kann.<br /><br />Trotzdem: Um auf die Idee zu kommen, im Zivilprozess wegen sowas die Akten zur Einsicht anzufordern, muss man wohl hauptberuflich Strafverteidigerin sein.Gastnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-84936404646858665582010-06-17T16:00:47.195+02:002010-06-17T16:00:47.195+02:00@BV: Ich versuch´s nochmal. Verteidigungsbereitsch...@BV: Ich versuch´s nochmal. Verteidigungsbereitschaft wurde fristgerecht angezeigt (unter Angabe des Datums der Zustellung der Klage!). Man muss dann nur noch auf das Datum der Anzeige schauen um festzustellen, dass sie binnen 2 Wochen erfolgte. Nichts anderes ergibt sich übrigens auch aus dem Faxabsender. *seufz* <br />Wenn man trotzdem Zweifel hat (etwa ob das Zustellungsdatum zutreffend im Abweisungsantrag genannt wurde), ist es imho trotzdem Unfug, in einem Schriftsatz diese anzubringen anstatt die Akte anzufordern und das zu überprüfen. Klar, man könnte noch die Geschäftsstelle anrufen, aber ich denke nicht, dass der Kollege zu den dortigen Beamten das genügende Vertrauen aufbringt.Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-7268901779026156212010-06-17T15:09:33.908+02:002010-06-17T15:09:33.908+02:00Die Anfrage ist wirklich nicht so doof, wenn vom G...Die Anfrage ist wirklich nicht so doof, wenn vom Gericht einfach nichts kommt. Und wofür die Aktenanforderung? Da ist doch eine kurze Anfrage - die die Akte im übrigen auch nicht dicker macht, als das Akteneinsichtsgesuch - viel einfacher.BVnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-38919023192106601222010-06-17T14:28:16.175+02:002010-06-17T14:28:16.175+02:00Vermutlich hat er gleich noch beantragt den Beklag...Vermutlich hat er gleich noch beantragt den Beklagten die Kosten des "Verfahrens" aufzuerlegen ;)Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-37149192522556824072010-06-17T14:03:08.701+02:002010-06-17T14:03:08.701+02:00@Anonym: Bitte nichts reininterpretieren. Das Geri...@Anonym: Bitte nichts reininterpretieren. Das Gericht hat nicht geschlafen und die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft an den Kollegen übermittelt. Was das "Nachhaken" angeht: Akteneinsicht macht klug. Wenn ich einen derartigen Verdacht hege, fordere ich mir die Gerichtsakte an und schreibe nicht ins Blaue hinein so einen Unfug. Das macht die Akte nur unnötig dick.Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-49619026681544436272010-06-17T13:48:55.668+02:002010-06-17T13:48:55.668+02:00Sooo abwegig finde ich die Anfrage nicht. Ich habe...Sooo abwegig finde ich die Anfrage nicht. Ich habe schon mehrfach erlebt, daß die Verteidigungsbe-reitschaft nicht rechtzeitig angezeigt, gleichwohl jedoch kein Versäumnisurteil erlassen worden ist. Für den Kläger wirklich ärgerlich, zumal im Hinblick auf § 331 Abs. 3 Satz 1 2. Hs. ZPO. <br /><br />Wenn der Beklagte dann erst im Laufe des Prozesses zahlungsunfähig wird und der Kläger nur deshalb nicht rechtzeitig vollstrecken konnte, weil das Gericht das beantragte Versäumnisurteil nicht zeitnah erlassen hat, ist man als Klägervertreter vielleicht sogar in der Haftungsfalle, falls man nicht nachgehakt hat.<br /><br />Die nicht an den Klägervertreter übermittelte Verteidigungsanzeige deutet doch schon darauf hin, daß das Gericht "geschlafen" hat.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-83389281739333754842010-06-17T12:55:59.887+02:002010-06-17T12:55:59.887+02:00@RA JM: Selbstverständlich hat er das!@RA JM: Selbstverständlich hat er das!Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-58002621540358026372010-06-17T12:53:07.802+02:002010-06-17T12:53:07.802+02:00Hat der Kollege denn auch das immer noch ach so be...Hat der Kollege denn auch das immer noch ach so beliebte "Anerkenntnisurteil gem. § 307 Abs. II ZPO" beantragt?RA JMhttp://ra-melchior.blog.de/noreply@blogger.com