tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post5846786236907370943..comments2024-02-15T13:29:51.567+01:00Comments on Strafverfahren - in Koblenz und anderswo: Dank des PflichtverteidigersKerstin Rueber-Unkelbach LL.M.http://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-74387836830962210062016-02-01T23:32:49.073+01:002016-02-01T23:32:49.073+01:00Mit starren Listen ist es aber noch mehr russische...Mit starren Listen ist es aber noch mehr russisches Roulette, wen man da als Pflichtverteidiger bekommt. Es gibt ja bereits den Anwaltsnotdienst, den der Beschuldigte anrufen kann, aber was da so erscheint: Ein so konsultierter "Verteidiger" riet seinem neuen Mandanten in einer Mordsache allen Ernstes, der Polizei einfach seine Geschichte zu erzählen. Am Telefon. Ohne Aktenkenntnis. Anfänger, Alkoholiker, Zivilisten - alles schon erlebt. Natürlich auch solche Anwälte, die ich als Richter auch selbst beigeordnet hätte, aber das ist dann reine Glückssache. Nein, eine solche Liste kann nur fordern, wer - aus welchen Gründen auch immer - sonst nicht beigeordnet wird. Und der tut dies sicherlich nicht ausschließlich zum Wohle der Beschuldigten.<br /><br />Der beste Fall ist natürlich der, dass der Beschuldigte selbst schon einen Verteidiger kennt, mit dem er klar kommt und dem er vertraut (im Optimalfall auch zurecht).<br /><br />Es ist aber, gerade in Haftsachen, auch nicht so, dass man als Richter viel Anreiz hätte, einen "bequemen" Verteidiger zu wählen, da in der Regel der Haftrichter nicht derjenige sein wird, der sich auch in der Hauptverhandlung mit dem Verteidiger herumschlagen muss. Ein guter Verteidiger erkennt, in welchen Situationen er kämpfen muss und in welchen ein einvernehmlicher Kurs vielleicht günstiger ist. Und einen solchen Verteidiger würden die meisten Kollegen, die etwas auf sich halten und ihre Verantwortung ernst nehmen - anders als hier unterstellt wird - jederzeit beiordnen. <br /><br />Nun hat der Beschuldigte, der keinen Verteidiger kennt, in Haftsachen zumindest die Chance, mit dem Haftrichter zu sprechen. Er kann dann selbst entscheiden, ob er diesem vertraut oder lieber Bedenkzeit haben möchte, um sich dann in der JVA nach einem guten (?) Verteidiger umzuhören, was aber manchmal dazu führt, das derjenige genommen wird, der die größten Versprechungen macht, seien sie auch noch so unrealistisch. <br />Im Falle der Beiordnung im Erkenntnisverfahren erhält der Beschuldigte in der Regel ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme, die er dann natürlich auch nutzen sollte.<br /><br />Nein, starre Listen würden die Situation - für die allermeisten Beschuldigten bei den allermeisten Richtern - nicht verbessern.<br /><br /><br />Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-80929785816088765162015-12-15T09:29:23.780+01:002015-12-15T09:29:23.780+01:00Sie unterstellen, dass die Gerichte nach einer Lis...Sie unterstellen, dass die Gerichte nach einer Liste vorgehen. Dem ist nicht so. Zutreffend ist, dass die Kollegen, die regelmäßig beigeordnet werden, auf dieser Liste stehen. Neben ihnen stehen aber noch viele andere Kollegen auf der Liste, die nie beigeordnet werden. <br />Der Reformvorschlag des Kollegen Schmitz lässt sich hören.<br />Exakt so verfahren die RA-Kammern, wenn sich ein rechtssuchender Bürger an sie wendet und nach einem RA fragt. Er bekommt drei RAe genannt, die in dem Rechtsgebiet firm sind und dann obliegt es ihm, sich einen auszuwählen.Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-5811922988511133962015-12-14T22:58:09.450+01:002015-12-14T22:58:09.450+01:00Wen würden Sie dann auswählen? Den Kollegen, der b...Wen würden Sie dann auswählen? Den Kollegen, der bekanntermaßen nichts auf die Kette kriegt (aber gerade vorne auf der Liste steht) oder den alten Kumpel aus Studientagen? Anonymousnoreply@blogger.com