tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post422789753331149469..comments2024-02-15T13:29:51.567+01:00Comments on Strafverfahren - in Koblenz und anderswo: Jugendgerichtshilfe hält nichts von BeschuldigtenrechtenKerstin Rueber-Unkelbach LL.M.http://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comBlogger5125tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-71002183081189989382009-04-20T08:57:00.000+02:002009-04-20T08:57:00.000+02:00@Ballmann: Klar ist er kein Zeuge und klar wäre es...@Ballmann: Klar ist er kein Zeuge und klar wäre es nicht verwertbar. Sehen Sie es aber mal weniger theoretisch: gesagt ist gesagt und irgendwas bleibt immer hängen (gerade bei Schöffen). Das darf nicht so sein, entspricht aber der Realität.Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-51335379643886609122009-04-15T17:33:00.000+02:002009-04-15T17:33:00.000+02:00"Wenn der Jugendgerichtshelfer erstmal im Rahmen s..."Wenn der Jugendgerichtshelfer erstmal im Rahmen seines Berichts plappert, dass das Kreuzchen an der passenden Stelle war "<br /><br />dann ist das nicht verwertbar<br />Der JGH-ler ist kein Zeuge. Gucken Sie mal in einen JGG-Kommntar - bin zu faul und hab auch grad keinenAnonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-51294423296535146022009-04-15T14:33:00.000+02:002009-04-15T14:33:00.000+02:00@Ballmann: Wenn der Jugendgerichtshelfer erstmal i...@Ballmann: Wenn der Jugendgerichtshelfer erstmal im Rahmen seines Berichts plappert, dass das Kreuzchen an der passenden Stelle war und er sich jetzt gar nicht erklären kann, weshalb der Angeklagte schweigt, steht das faktisch im Raum - Aussagegenehmigung hin oder her. Es würde die spannende Frage der Verwertbarkeit aufwerfen, sicher, aber bis zu deren Klärung dauert es nicht mal bis ins Rechtsmittel. :-(Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-76030141818551018132009-04-15T13:48:00.000+02:002009-04-15T13:48:00.000+02:00Spannend wird es erst, wenn "ja" angekreuzt und/od...Spannend wird es erst, wenn "ja" angekreuzt und/oder der Angeklagte im Gespräch mit dem Gerichtshelfer die Tat zugibt.<br /><br />Der Jugendgerichtshelfer könnte dann als Zuege vernommen werden, dazu braucht er aber eine Aussagegenehmigung. <br />Die wird - nach meiner erfahrung - vom Jugendamtsleiter nicht erteilt.<br />die StA könnte dann vor dem VG klagen, bis dahin ist Verjährung eingetreten ....Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-9189072700495710332009-04-15T07:16:00.000+02:002009-04-15T07:16:00.000+02:00Heisst ja auch "Jugendgerichtshilfe". Da sieht ma...Heisst ja auch "Jugend<I>gerichts</I>hilfe". Da sieht man ja, wem geholfen wird ...Anonymousnoreply@blogger.com