tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post340226605730281148..comments2024-02-15T13:29:51.567+01:00Comments on Strafverfahren - in Koblenz und anderswo: Kostenlose vorbereitende Handlungen für Nichtzahler?Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.http://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comBlogger7125tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-27229170825376023872011-02-03T14:08:58.180+01:002011-02-03T14:08:58.180+01:00Die Drohung mit der Anwaltskammer ist als legale M...Die Drohung mit der Anwaltskammer ist als legale Möglichkeit genausowenig eine (versuchte Nötigung) wie die DAB von Anwälten.<br /><br />Man wundert sich aber oft, wie oft Querulanten mit welchen Unsinn Unterstützung von oben bekommen, wenn sie sich beschweren. <br />Leider machen solche Menschen mit ihrer Maßlosigkeit dennoch oft mehr Arbeit als einem lieb ist.<br /><br />Vielleicht hätte man bei der Staatsanwaltschaft eine Pflicht-verteidigung nach 141 StPO fürs Vorverfahren beantragen können, weil Mandant mittellos ist und meint die Sach- und Rechtslage sei zu schwierig für ihn für eine angemessene Verteidigung. <br /><br />Wahrscheinlich bringen aber Pflichtverteidigungen so wenig, das sich das Bemühen um solcher Aufträge selbst mit Formschreiben rechnet. Ist dem so? <br />Mehr hätte ich auch nicht getan, selbst wenn die Auftragslage mäßig wäre.kjnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-48271305028053426752011-02-03T10:24:27.854+01:002011-02-03T10:24:27.854+01:00@RA Müller: Bewahre! Das bringt mir ja im Zweifel ...@RA Müller: Bewahre! Das bringt mir ja im Zweifel eine Zeugenladung ein und dann warte ich ein paar Stunden auf dem Gerichtsflur bis ich dran bin. Der dabei entstehenden wirtschaftliche Verlust ist am Ende höher als wenn ich die vorbereitenden Maßnahmen auf meine Kosten durchgeführt hätte. Neenee.<br />Außerdem: Das Drohen mit der RAK als "empfindliches Übel" empfinden ist imho nun echt was für Waschlappen. ;-)Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-55513139893073475052011-02-03T10:01:42.328+01:002011-02-03T10:01:42.328+01:00... und wenn man die Drohung mit der Anwaltskammer...... und wenn man die Drohung mit der Anwaltskammer als Nötigung auffaßt, kann der Mandant gleich einem weiteren Verteidiger die Durchführung vorbereitender Maßnahmen andienen. Ein Teufelskreis ;)RA Müllerhttp://kanzleiundrecht.wordpress.comnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-66546788362448191252011-02-03T03:11:19.563+01:002011-02-03T03:11:19.563+01:00Die Straftaten, wegen der er verteidigt werden sol...Die Straftaten, wegen der er verteidigt werden soll, heißen nicht zufällig "(versuchter) Eingehungsbetrug" und "(versuchte) Nötigung"?<br /><br />Sie können sich in diesem Fall ja alternativ als Zeugin melden. Dafür gibt es wenigstens Zeugenentschädigung.Don Güldensacknoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-10054730374004852572011-02-02T17:35:40.573+01:002011-02-02T17:35:40.573+01:00Ich kannte bisher nur den Spruch "ohne schuss...Ich kannte bisher nur den Spruch "ohne schuss kein jus"Tilman Hausherrhttps://www.blogger.com/profile/05836776008948503388noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-47718429632708813482011-02-02T16:24:22.985+01:002011-02-02T16:24:22.985+01:00Besser wäre wohl pro bonoBesser wäre wohl pro bonoRA Neubernoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-81210022087986495752011-02-02T13:34:06.741+01:002011-02-02T13:34:06.741+01:00Vielleicht übernimmt ja die Anwaltskammer einige d...Vielleicht übernimmt ja die Anwaltskammer einige der von ihm gewünschten (kostenlosen) Maßnahmen. ;-)GHnoreply@blogger.com