tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post8968499264323903007..comments2024-02-15T13:29:51.567+01:00Comments on Strafverfahren - in Koblenz und anderswo: Wegen U-Haft nicht erziehungsfähig?Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.http://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comBlogger7125tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-37129391957071080352010-03-15T12:33:26.155+01:002010-03-15T12:33:26.155+01:00@Anonym:
Und deswegen schliesst sie sich für Fami...@Anonym:<br /><br />Und deswegen schliesst sie sich für Familienrechtsangelegenheiten also komplett aus? Also das erschließt sich mir jetzt nicht ganz. Aber naja...Pascal Rosenbergnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-38558929820191284132010-03-05T13:51:52.172+01:002010-03-05T13:51:52.172+01:00Die Unschuldsvermutung mag Verfassungsrang haben. ...Die Unschuldsvermutung mag Verfassungsrang haben. Die emrk nicht. Diese hat den Rang eines normalen Bundesgesetzes. Nur so zur Info.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-37201240058383991632010-03-04T19:03:41.256+01:002010-03-04T19:03:41.256+01:00@ Anonym:
Die in der EMRK verankerte Unschuldsver...@ Anonym: <br />Die in der EMRK verankerte Unschuldsvermutung hat ja auch "nur" Verfassungsrang.RA JMhttp://ra-melchior.blog.de/noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-43733447169137865362010-03-04T18:16:45.036+01:002010-03-04T18:16:45.036+01:00Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.HHHhttps://www.blogger.com/profile/00534170556125945777noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-62908782987031678052010-03-04T18:06:02.222+01:002010-03-04T18:06:02.222+01:00...leider in Scheidungsverfahren häufig zu beobach......leider in Scheidungsverfahren häufig zu beobachtende Taktik.<br />Da meint man, solange die Gegenseite irgendwie angeschlagen ist, durch Abziehen des "vollen Programms" Vorteile herauszuschlagen. Wie bem armdrücken muß sich der Angegriffene "on Top" zurückkämpfen. Führt nur zu verhärteten Fronten und langwierigen Verfahren.<br />Macht nicht wirklich Spaß...HHHhttps://www.blogger.com/profile/00534170556125945777noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-81478876892089896882010-03-04T14:43:15.773+01:002010-03-04T14:43:15.773+01:00"Das sehen erfreulicherweise auch manche Rich..."Das sehen erfreulicherweise auch manche Richter so, die derartige Verfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens aussetzen."<br /><br />...pro forma?!?!?? - um sich nicht den Anschein der Vorverurteilung zu geben.... .Die Rechtsanwäldinhttps://www.blogger.com/profile/16918388889898715267noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-75922817098131314322010-03-04T12:38:16.607+01:002010-03-04T12:38:16.607+01:00Was im Strafrecht gelten mag, muss nicht im Famili...Was im Strafrecht gelten mag, muss nicht im Familienrecht gelten.<br /><br />Mit Ausdrücken wie Unschuldsvermutung werden sie beim Familienrichter nur ein Schmunzeln erzeugen. Beim Familiengerict läuft alles unter dem Diktat des Kindeswohls und das ist ein echtes Problem für den Einsitzenden. Denn auch wenn er formell "unschuldig" ist, sind doch wohl so erhebliche Zweifel an seiner Unschuld entstanden (dringender Tatverdacht), dass man ihn einsperren musste... <br /><br />Je nach Straftatsvorwurf kann das durchaus schon sorgerechtlich gefährlich werden, zB bei Missbrauchsvorwürfen.<br /><br />Die Vertagung des Sorgerechtskonflikts ist sicherlich klug, denn die Einwirkungsmöglichkeit vom Knast aus sind ja auch gering.<br /><br />Dennoch muss man natürlich die verheerende Wirkung auf den Kindsvater nicht vergessen: erst stürzt seine berufliche Welt zusammen, dann wird die Frau untreu und will ihn im Privatleben vernichten. Dazu kommt ja auch meist die mangelnde Gegenwehr aus der U-Haft, denn der Verteidiger wird nicht immer gleich bereit sein Familienrecht auf die Schnelle zu machen.<br /><br />Taktisch geschickt hat es die Frau auf jeden Fall gemacht; so hat sie den maximalen Schaden ohne großes Zutun erreicht und vermutlich die Verteidigungsbereitschaft des Manns empfindlich geschwächt. War sicherlich gut beraten durch ihren Rechtsbeistand.<br /><br />Vielleicht spekuliert die Ehefrau ja auf eine Abkürzung des Scheidungsverfahrens durch einen Selbstmord in der U-Haft?Anonymousnoreply@blogger.com