tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post6912644923486630765..comments2024-02-15T13:29:51.567+01:00Comments on Strafverfahren - in Koblenz und anderswo: Verhandlung gegen Jugendliche und ÖffentlichkeitKerstin Rueber-Unkelbach LL.M.http://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-5896739313211690132011-05-06T16:48:53.027+02:002011-05-06T16:48:53.027+02:00Ich finde, es wäre sinnvoller wenn diese Regelung ...Ich finde, es wäre sinnvoller wenn diese Regelung umgekehrt lauten würde und somit genau umgekehrt angewendet würde. Zum Zwecke der Erziehung sollte gerade (von seltenen Ausnahmen mal abgesehen) die Öffentlichkeit zugelassen werden. Wenn Jugendliche in der Öffentlichkeit vorsätzlich ihre Taten begehen, sollte das auch nicht unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt werden. Natürlich sollten mögliche Repressalien verhindert werden, aber um Wiederholungsgefahr zu vermeiden, sollte nicht nur eine schnelle Verurteilung erfolgen, sondern auch die Öffentlichkeit zugelassen werden. Wie letztens im TV berichtet wurde, soll die Wiederholungsgefahr ja ziemlich hoch sein. Es könnte ja mehr Eindruck auf die Jugendlichen machen, wenn ihre Taten gerade nicht im geheimen Kämmerlein abgeurteilt werden. Insbesondere sollten Schulklassen mit Heranwachsenen an solchen Verhandlungen teilnehmen. Also bevor die Schüler möglicherweise ihre Straftaten beginnen. »Kennenlern-Besuche« in Jugendstrafanstalten könnten eventuell auch Eindruck machen. Auch sollte keine Milde bis zu letzt angewendet werden. Man braucht ja nicht gleich die ganz große Gesetzeskeule anzuwenden, aber bei kleineren Taten, mal ein Wochenende oder mehrere Wochen in den Ferien ein sogenannter Strafarrest könnten vielleicht hilfreich sein. Ein Versuch wäre es Wert. Sozusagen als Mittelweg zwischen größtmöglicher Milde und größtmöglicher Härte.hhaiennoreply@blogger.com