tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post601213781204628039..comments2024-02-15T13:29:51.567+01:00Comments on Strafverfahren - in Koblenz und anderswo: Wir überprüfen Sprichwörter - Heute: Quod licet Iovi, non licet boviKerstin Rueber-Unkelbach LL.M.http://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-66928538401501220952011-07-26T13:20:37.208+02:002011-07-26T13:20:37.208+02:00Ein Vorsitzender an einem Landgericht in Sachsen-A...Ein Vorsitzender an einem Landgericht in Sachsen-Anhalt hat einmal ernsthaft den Antrag, einen Termin wegen eines kollidierenden Termins vor dem Arbeitsgericht mit der Begründung abgelehnt, das Landgericht sei gegenüber dem Arbeitsgericht das höhere Gericht, also gehe seine Terminierung vor. <br /><br />Diese Begründung dürfte schon innerhalb eines Gerichtszweiges kaum zu halten sein. In jedem Fall schweigt aber das GVG dazu, weshalb ein Landgericht gegenüber dem Arbeitsgericht das "höhere" Gericht sein soll.Maranoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-23190510995574487782011-07-19T16:46:41.323+02:002011-07-19T16:46:41.323+02:00Die Frage muss jedoch erlaubt sein, wer hier der O...Die Frage muss jedoch erlaubt sein, wer hier der Ochse ist...RA Munzingerhttps://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.com