tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post2825250035874017356..comments2024-02-15T13:29:51.567+01:00Comments on Strafverfahren - in Koblenz und anderswo: Therapiestillstand - ein LichtblickKerstin Rueber-Unkelbach LL.M.http://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-14018807726519893042010-08-16T15:29:30.940+02:002010-08-16T15:29:30.940+02:00O.K., Danke, Frau Rueber!
Ich hatte meine Informat...O.K., Danke, Frau Rueber!<br />Ich hatte meine Information aus den Werken des Richters, Herrn Bernd Volckart. Dort machte der Ri keine Unterscheidung zwischen den §§ 63 und 64 StGB. <br />Im Buch "Maßregelvollzug" 6. Auflage schreibt der in 2007 verstorbene Richter: "..bei den Anhörungen (alle 6 Monate) ist dem Patienten ein Anwalt beizuordnen und zwar nicht wenn dies beantragt wird, sondern grundsätzlich".<br />Wahrscheinlich wurde da im Rahmen der Föderalismusreformen etwas geändert, das sich mir nicht aufgetan hat.<br />Im Übrigen habe ich die Führungsaufsicht als Folge meines verweigerten § 64 StBG aufheben lassen können. ist auf der HP.<br />Aber nochmals: Danke!Helmut Karstenhttp://www.helmutkarsten.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-4688082500728184472010-05-03T09:46:14.182+02:002010-05-03T09:46:14.182+02:00@Helmut Karsten: Es handelt sich um eine Unterbrin...@Helmut Karsten: Es handelt sich um eine Unterbringung nach § 63 StGB, was den vorangegangenen Postings, auf die verlinkt wurde, zwanglos zu entnehmen ist. Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist in solchen Fällen geboten - da bildet Bayern übigens keine Ausnahme.Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-85825439499469085422010-05-02T13:12:55.428+02:002010-05-02T13:12:55.428+02:00Seit wann darf ein Therapieeingewiesener einen Rec...Seit wann darf ein Therapieeingewiesener einen Rechtsanwalt bei der Anhörung haben? Ich habe keinen gekriegt. Meine Beschwerde gegen den § 64 (fundiert und darauf basierend, dass ich keine kriminelle Vorgeschichte hatte) wurde ja schließlich auch als "Brief" abgetan. HMMM, muss in BY wohl alles anders sein??Helmut Karstenhttp://www.helmutkarsten.denoreply@blogger.com