Sonntag, 9. Juli 2017

G20 und die gutmenschlichen Rechtsanwälte

G20 ist vorbei und Linksextreme haben eine Spur der Verwüstung durch die Hansestadt gezogen.
Je nach dem, welche Zeitung man aufschlägt, wurden zwischen 200 und 500 Polizisten verletzt. Wer die Schuld daran trägt, dass der Gipfel derart gipfelte, wird ebenfalls unterschiedlich beantwortet.

Wie immer wenn es irgendwo zur Sache geht, sind auch Rechtsanwälte nicht weit.
Das linke Klientel wird für den Fall seiner Verfolgung diejenigen Anwälte konsultieren, die sich um es verdient gemacht haben. Sie werden Vollmachten unterzeichnen, Vorschüsse zahlen (oder auch nicht), denn wenn sie Glück haben, wird der beauftragte Verteidiger als Pflichtverteidiger tätig und kann seine Gebühren der Staatskasse in Rechnung stellen. Die Staatskasse wiederum wird für den Fall einer Verurteilung die an den Verteidiger gezahlten Gebühren beim Verurteilten regressieren. Theoretisch. Praktisch dürfte es nicht selten so sein, dass es bei erklärten Antikapitalisten mit dem Kapital nicht allzu weit her ist, aber das ist ein anderes Thema.

Die verletzten Polizisten können sich ebenfalls anwaltlichen Beistands bedienen und - Trommelwirbel - dies sogar, ohne in die eigene Tasche greifen zu müssen.

In sozialen Netzwerken machen Nachrichten von (vereinzelten) Rechtsanwälten die Runde, die den verletzten Polizisten kostenlose Rechtsberatung und Vertretung anbieten.

Man kann sich trefflich darüber streiten, ob und inwieweit es zulässig ist, kostenlose Rechtsberatung anzubiedern   anzubieten. §49b BRAO bestimmt hierzu:

Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.

Nehmen wir einmal an, ein schwerverletzter Polizist, Mitte 40, verheiratet, 2 Kinder, nimmt das Angebot dankend an und die Kollegen, die es sich auf die Fahne geschrieben haben, Polizeibeamte kostenlos zu vertreten, legen los. Da gibt es eine Menge zu tun. Angefangen bei der Nebenklage im Strafverfahren über Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zivilverfahren bis hin zu sozial- und arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Das Beamtenrecht dabei stets im Hinterkopf. Haftungsrisiko in fünf- wenn nicht sechsstelliger Höhe. Alles pro bono und wenn es "gut" läuft, gleich 200 bis 500 neue Mandate auf einen Streich. Da wünscht man doch den gutmenschlichen Kollegen, dass die neu akquirierte Klientel ihnen ab morgen die Türen einrennt und ihnen das Sommerloch mit ordentlich Arbeit füllt, die sie nicht abrechnen werden, denn versprochen ist schließlich versprochen.