Mittwoch, 26. April 2017

Nein, wir werden keine Freundinnen

Die augenzwinkernde Feststellung eines Amtsrichters nach einem Verfahren, in dem ich verteidigt und eine Kollegin für einen mutmaßlich Geschädigten einen Adhäsionsantrag gestellt hatte, lautete, dass wir keine Freundinnen mehr würden. Ein zutreffendes Fazit nach 6 Tagen Hauptverhandlung.

Adhäsionsanträge, also zivilrechtliche Ansprüche im Rahmen eines Strafprozesses sind der papiergewordene Alptraum eines jeden Strafrichters, der mit zivilrechtlichen Ansprüchen in etwa so viel am Hut hat wie ein Verwaltungsrichter mit Kindesunterhaltsansprüchen

Strafverteidiger hingegen sind oftmals der fleischgewordene Alptraum ihrer zivilrechtlich tätigen Kollegen. Das liegt sicher darin begründet, dass die Zivilisten Prozesse vorwiegend schriftlich führen und meist nur kurz zu Gericht müssen um ihre Anträge zu stellen, wohingegen Strafverteidiger relativ wenig schreiben, dafür aber im Gerichtssaal die Klingen kreuzen, was gelegentlich als schlechtes Benehmen empfunden wird.

Aus Sicht der Kollegin hatte ich mich schon gleich nach Beginn der Hauptverhandlung daneben benommen, weil ich moniert hatte, dass die Kollegin auf gleicher Höhe wie die Staatsanwaltschaft saß. Also stellte ich einen Antrag zur Sitzordnung mit dem Argument, dass hier keine Nebenklage im Raum stünde, weshalb die Kollegin im Zuschauerraum Platz zu nehmen habe.  Das Gericht bügelte den Antrag ab, die Kollegin durfte Platz behalten und ich - ich war bei ihr unten durch. Fortan rollte sie bei jedem meiner Anträge (auch bei denen, denen das Gericht nachkam) die Augen, ließ sich - wenn ihr meine Fragen mißfielen - übellaunig sowie unter Wiedergabe schnaubend-nasaler Geräusche in ihren Stuhl zurückfallen und erweckte insgesamt den Eindruck als sei das von ihr an den Tag gelegte Engagement fehlgeleitet, nachdem es ihr bis zum Ende des Verfahrens nicht gelungen war, ihre Klage der Höhe nach auch nur im Ansatz schlüssig zu machen.

Wenn so ein Unternehmen Adhäsionsklage scheitert, ist der Strafrichter nicht böse drum und der Anspruchsteller gehalten, sein Heil beim Zivilgericht zu suchen, wo es dann - sozusagen in alter Freundschaft - in die nächste Runde geht.







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