Mittwoch, 13. Mai 2015

Säbelrasseln - Antragsfreudigkeit - Zermürbungstaktik

Die Mainzer Allgemeine war Zaungast in einem Verfahren, in dem ich gemeinsam mit meiner Kollegin Christine Henn verteidigt habe.

Ihre Eindrücke von dem Prozess fasst die Redakteurin in diesem Artikel zusammen.

Leider fehlte der Redakteurin die Zeit, die Verhandlung bis zum Ende zu verfolgen. Sie hätte ansonsten noch schreiben können, dass das Verfahren nach § 153a Abs. 2 StPO gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt wurde.

Der Schlüsselanhänger mit dem spitzen Stück Geweih gehörte übrigens nicht mir. Ich benötige keine Piekser, sondern werde mich auch weiter darauf beschränken, mit Anträgen zu pie(k)sacken. ;-)




3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sorry, man weiß ja nie, was die Presse so richtig mitbekommt, aber stimmt das mit den Anträgen "Anklage im Indikativ" und "notfalls Beschlagnahme von Ermittlungsakten"?
Und wieviel Geld muss man bei Strafverteidigerfortbildungen ausgeben, um derartigen Unsinn beigebracht zu kriegen? Bzw. gibt es Gerichte, die die Ablehnung dieser Anträge mehr als ein müdes Lächeln kostet?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Nicht in jedem Prozess hat man das Glück, dass Redakteure wie Frau Friedrichsen im Publikum sitzen.;-)

Der umfangreiche Antrag auf Nichtverlesen der Anklage stützte sich vornehmlich auf Fehler in der Umgrenzungsfunktion, die dann näher ausgeführt wurden. Dies darzustellen ist für einen Nichtjuristen regelmäßig schwierig (und es dann zu verstehen für den Leser erst recht).
Tatsache war aber auch, dass die Anklage im Indikativ verfasst war und man darf durchaus darauf hinweisen, dass sich diese Unsitte gerade bei Schöffengerichten nicht anbietet.

Und nein, "Notfalls-Anträge" wurden nicht gestellt.
Die Entscheidung über einen Antrag nach §§ 96, 244 StPO hat das Gericht übrigens nicht abgelehnt, sondern die Entscheidung darüber zurückgestellt.
Müde gelächelt wurde dabei nicht.



WPR_bei_WBS hat gesagt…

Aus dem Zeitungsartikel: "Vorsorglich hatte der Schöffenrichter Einlasskontrollen vor dem Sitzungssaal angeordnet."

Echt jetzt, einer der Schöffen hat das angeordnet?

;-)