Dienstag, 17. Dezember 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Schiller und die Schwiegermutter

Die bevorstehenden Feiertage sind für Angeklagte, die sich in Untersuchungshaft befinden, und deren Familien besonders belastende Tage. Dies gilt auch für die 7 noch inhaftierten Angeklagten im ABM-Verfahren, die seit mehr als 20 Monaten in Untersuchungshaft sitzen.

Am heutigen Verhandlungstag beantragte ein Verteidiger, den gegen seinen Mandanten bestehenden Haftbefehl vom 24.12. bis 26.12. außer Vollzug zu setzen. Sein Mandant werde sein Ehrenwort geben, am Abend des 26.12. wieder in die JVA zurück zu kehren. Sollte dies dem Gericht nicht ausreichen, bot der Verteidiger an, anstelle des Mandanten für die Zeit, die sein Mandant auf freiem Fuß ist, in die JVA einzurücken. Sein Mandant werde ihn am Abend des 26.12. wieder auslösen.

Nun mag man reflexartig schmunzeln über einen solchen Antrag, aber neu ist der Gedanke nicht, ein menschliches Pfand zu stellen. Schon Schiller setzte sich in der "Bürgschaft" damit auseinander. Jüngeren Datums ist das Schicksal von Robert Campbell, einem britischen Kriegsgefangenen, dem Kaiser Wilhelm II. im Jahre 1916 Haftverschonung gewährte, damit dieser seine kranke Mutter besuchen konnte. Dem Kaiser hatte seinerzeit das Ehrenwort des britischen Kriegsgefangenen gereicht und dieser hatte sich daran gehalten.

Ob die Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz dem kaiserlichen Vorbild folgen wird, bleibt abzuwarten.

Ein weiterer Verteidiger schloss sich dem Antrag an und stellte sich ebenfalls als Bürge zur Verfügung.

Ganz so weit wollte ein dritter Kollege nicht gehen und bekundete: "Ich schließe mich dem Antrag auch an, möchte mich aber nicht selbst zur Verfügung stellen, sondern meine Schwiegermutter."

Offensichtlich haben auch andere Verfahrensbeteiligte Schwiegermütter zu beklagen und die Vorstellung, diese über die Feiertage in der JVA untergebracht zu wissen, sorgte für allgemeine Heiterkeit.