Donnerstag, 12. September 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Kugelschreiberbeschlagnahme

Im Rahmen des ABM-Verfahrens finden regelmäßig Eingangskontrollen beim Landgericht Koblenz statt. Ziel dieser Kontrollen ist es, die ins Gerichtsgebäude eintretenden Personen u.a. auf gefährliche Gegenstände zu durchsuchen, so dass beispielsweise mitgeführte Taschen und Rucksäcke Kontrollen unterzogen werden.

Am heutigen Morgen wurde bei meinem Mandanten im Zuge einer solchen Kontrolle ein Plastikkugelschreiber „beschlagnahmt“, der dazu dient, auf dem Touchpad des Laptops zu schreiben.

Die Begründung der eifrigen Beamtin für die Beschlagnahme des Kugelschreibers lautete, dass die Mine spitz und das Teil damit gefährlich sei. Tatsächlich ist die Mine, die komplett aus Plastik besteht, abgerundet und damit weniger spitz als die eines normalen Kugelschreibers. Alles Zetern meines Mandanten half nichts, das Teil wurde nicht mehr hergegeben und sogar in einer Plastikhülle versiegelt. Weitere Schreibgeräte fielen der Kontrolle übrigens nicht zum Opfer.

Der formaljuristisch korrekte Weg, dieses Verhalten zu monieren, besteht darin, eine Eingabe bei der Verwaltung des Landgerichts zu tätigen, was meinem Mandanten zumindest heute sein Schreibgerät nicht wiedergebracht hätte. Folglich musste ich den beklagenswerten Zustand bei der hierfür unzuständigen Strafkammer benörgeln.

Diese zeigte sich überrascht von der Vorgehensweise der Ordnungshüterin und wies souverän einen im Saal befindlichen Wachtmeister an, das Ding in den Sitzungssaal zu schaffen. Es dauerte keine 5 Minuten und der Schreiber war wieder da, wo er hingehörte.

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