Dienstag, 4. Juni 2013

Kollege Vetter und der Langbinder

Der Kollege Vetter berichtet hier von der heutigen Hauptverhandlung im Aktionsbüro-Mittelrhein-Prozess, in der beanstandet worden war, dass er keine Krawatte trug. Vom Kollegen Hoenig weiß ich, dass er gar keine Krawatte besitzt und von einem ebenfalls heute mitverteidigenden Kollegen, der Richter beim Anwaltsgericht ist, habe ich erfahren, dass die Rechtsprechung dem Anwalt keinen Langbinder mehr vorschreibt. Trotzdem gibt es freilich die örtlichen Gepflogenheiten und die sind in Koblenz nun mal so, dass die meisten Anwälte Krawatten tragen.

Meist sind diese Krawatten weiß oder das, was irgendwann kurz nach der Anwaltszulassung mal weiß war und zwischenzeitlich eine gewisse Patina angesetzt hat, Selbige bestehend aus Staub, alternativ Frühstücksei oder Kaffeefleck. Ich persönlich mag farbige Krawatten lieber und mir wäre es nichtmal aufgefallen, wenn ein Kollege keine Krawatte um den Hals gehabt hätte. Ich finde es auch überhaupt nicht schlimm, wenn ein Schöffe, der ja direkt neben den Berufsrichtern sitzt, im karierten kurzärmligen Hemd einen recht legeren Eindruck macht und selbst wenn er aussähe wie der diensthabende Bademeister würde mich das nicht beeinträchtigen. 

Bei weiblichen Anwälten ist das Pendant zum weißen Langbinder übrigens ein weißer Seidenschal. Ich habe so ein Ding nie besessen. Mit einem weißen Schal um den Hals sehe ich aus wie ein Thrombosestrumpf, was Grund genug ist, sich dieser ebenfalls örtlichen Gepflogenheit nicht unterzuordnen. 
Gerügt wurde mein fehlender Seidenschal bislang übrigens nicht und ich glaube auch zu wissen, warum nicht - oder mögen Sie Thrombosestrümpfe?! ;-)