Donnerstag, 30. August 2012

Referendarin unerwünscht

Ich gehöre zu den Rechtsanwälten, die gerne Referendare ausbilden. Eine Tauchstation kann man bei mir nicht ableisten, weshalb ich nur Referendare ausbilde, die ernsthaft an Ausbildung interessiert sind. Folglich begleiten mich recht häufig Referendare zu Verhandlungsterminen und Besprechungsterminen. Meist wird es gerade von Richtern und Staatsanwälten sehr positiv wahrgenommen, wenn ein Referendar mit von der Partie ist. Selbst in Familiensachen, die meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden, wurde meinen Referendaren die Anwesenheit stets zu Ausbildungszwecken gestattet.

Seit gestern weiß ich, dass es auch anders geht. Ich hatte eine Ladung zu einem richterlichen Vernehmungstermin. Es stand die Vernehmung eines Zeugen auf dem Programm. Meine Referendarin begleitete mich zu diesem Termin.

Nachdem ich mich der Richterin, die ich bis dato noch nicht kannte (auswärtiges Gericht), vorgestellt hatte, bat ich darum, meiner Referendarin zu Ausbildungszwecken die Anwesenheit zu gestatten. Antwort der Richterin: "Das gestatte ich nicht." Auf meine Frage, warum sie dies nicht gestatte, erhielt ich die Antwort, von denen mir meine Eltern beigebracht haben, dass sie keine ist, nämlich: "Darum!"

Der weitere Verlauf des Termins gestaltete sich nicht gänzlich konfliktfrei, weil ich nach Meinung der Richterin ständig dazwischengeredet und immer das letzte Wort für mich beansprucht haben soll. Den Ärger der Richterin hierüber vermochte meine Referendarin übrigens durch die geschlossene Tür zu hören, vor die sie verbannt worden war und so war sie zumindest akustisch zeitweise im Termin zugegen.
  

Dienstag, 21. August 2012

Aktionsbüro Mittelrhein - Bericht von hinten links

Gestern begann beim Landgericht Koblenz das Strafverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer des Aktionsbüros Mittelrhein. Gemeinsam mit meiner Kollegin Katja Kosian und unserem Mandanten sitze ich ganz hinten links im Gerichtssaal, der mit 26 Angeklagten und 52 Verteidigern so eng besetzt ist, dass man sich winters ganz gut gegenseitig warmhalten könnte. Bei den momentanen Außentemperaturen, die im Inneren des Schwurgerichtssaals nur geringfügig tiefer sind, erweist sich dieser Umstand jedoch als wenig vorteilhaft und so schwitzt man nicht nur hinten links seine Robe durch.

Der Rheinzeitung konnte ich über den gestrigen Prozessauftakt entnehmen, dieser sei von "Gift und Galle" bestimmt gewesen. Ich kann dies so nicht bestätigen, was daran liegen mag, dass Strafverteidiger ein anderes Verständnis von Unstimmigkeiten haben als Journalisten oder schlicht daran, dass die Aussicht auf giftige Verteidiger und gallige Richter den Leser mehr ansprechen als die nüchterne Feststellung, dass zum Prozessauftakt Anträge seitens der Verteidigung gestellt wurden. Ich jedenfalls habe mich darüber gefreut, Kollegen zu treffen, die ich bislang entweder noch nicht persönlich kannte (Udo Vetter vom lawblog zum Beispiel) oder zum Teil seit dem Studium (!) nicht mehr gesehen hatte.

Die erwähnten Anträge des ersten Prozesstages bestanden neben solchen zur Frage der Besorgnis der Befangenheit, über die im morgigen Termin eine Entscheidung verkündet werden wird, in einem Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift sowie einer Besetzungsrüge bezogen auf einen Ergänzungsrichter. Die Kammer nahm die Anträge entgegen und auch dies geschah unaufgeregt.

Am heutigen Prozesstag wurde zunächst ein Beschluss der Kammer verkündet, mit dem der Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift zurückgewiesen wurde. Hierauf kündigten zwei Verteidiger unaufschiebbare Anträge an, kamen jedoch nicht dazu, diese zu stellen, weil zunächst die Anklageschrift verlesen wurde. Diese umfasst zwar über 900 Seiten, verlesen wird aber nur der sog. Anklagesatz, nicht hingegen das sog. Ergebnis der Ermittlungen, das den Löwenanteil der Anklageschrift darstellt. Trotzdem dauerte es 2 Stunden bis die beiden Staatsanwälte, die sich beim Verlesen abwechselten, die Anklage verlesen hatten.

Mittwoch, 15. August 2012

Das Kind im Verteidiger

In den vergangenen Wochen habe ich neben meiner eigentlichen Tätigkeit noch als Mit-Autorin eines Buches gearbeitet. Gegenstand des Buches sind auch Formulare, die ein Anwalt in der Hauptverhandlung als Muster nutzen kann. In den Beispielsfällen kommen natürlich immer Personen vor, die relativ schmucklos mit Großbuchstaben abgekürzt werden: Der Angeklagte A., der Verteidiger V., der Richter R. usw..

Ich fand es viel netter, den Personen richtige Namen zu verpassen: Staatsanwalt Böse, Richterin Harsch, Dolmetscherin Dr. Wichtig (schönen Gruß nach BS an dieser Stelle ;-) ), Angeklagter Paul Pech und Rechtsanwätin Besen, um nur ein paar Bespiele zu nennen.

So wie es momentan aussieht, wird es jedoch bei den Großbuchstaben bleiben, was der Sache natürlich keinen Abbruch tut, aber schade finde ich es doch.