Der BGH hat das Urteil der Koblenzer Schwurgerichtskammer aufgehoben und den Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0174/11
Donnerstag, 3. November 2011
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