Dienstag, 2. August 2011

Ich Referendarin - nix verstehen

Pfiffig ist sie, meine Referendarin aus dem Süden der Republik, die die Wahlstation nach Koblenz zu mir verschlagen hat. Fleissig ist sie übrigens auch. Überhaupt ist sie so, wie man sich Referendare wünscht, die die Stationen beim Rechtsanwalt nicht als Tauchstation verstehen.

Unlängst aber musste sie feststellen, dass sie an ihre Grenzen gestoßen war. Zur Besprechung erschien eine Dame mittleren Alters, die anstelle von Hochdeutsch einen hier heimischen Dialekt sprach, gespickt mit Ausdrücken, die aus der Zigeunersprache stammen.

Nach der Besprechung blickte mich meine Referendarin hilfesuchend an, meinte, sie habe nichts verstanden und wollte wissen, ob ich die Dame verstanden hätte. Ich hatte. Und danach hab ich es meiner Referendarin übersetzt. Pfiffig und fleissig wie sie nun mal ist, schreibt sie nun ein Rechtsgutachten zu dem von der Dame vorgetragenen Fall - auf Hochdeutsch.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Dabei wäre es doch gerade spannend gewesen, nun auch das Gutachten im Dialekt zu schreiben. Vermutlich wäre das aber ein unverhältnismäßiger Aufwand, und sie müsste den Dialekt ja erst einmal lernen.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Für mich wäre das lustig geworden. Lustiger jedenfalls als wenn sie das Gutachten in ihrem süddeutschen Dialekt erstatten würde. Den müsste ich dann erst lernen.

Tobias Feltus hat gesagt…

An solchen Grenzen können aber auch "ausgewachsene" Volljuristen stoßen.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Tobias: Stimmt. Ich erinnere mich an eine Verhandlung in Kaufbeuren. Ohne den Richter, der zwischen mir und den Zeugen dolmetschte, wäre ich aufgeschmissen gewesen.

Anonym hat gesagt…

Was soll eigentlich der Seitenhieb auf die Taucher? Bitte entschuldigen Sie, dass ich nicht als bloggender Einzelanwalt auf einer Wiese am Arsch der Welt enden möchte.

Anonym hat gesagt…

Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um "Zigeunersprache" sondern um Lotegorisch (https://de.wikipedia.org/wiki/Lotegorisch) handelte.