Montag, 6. Juni 2011

Ehrlich läuft am Längsten

Meistens ist es keine gute Idee, wenn Leute sich selbst verteidigen.

Nachdem ein Bußgeldbescheid gegen ihn ergangen war, beauftragte der Mandant mich mit der Einlegung des Einspruchs gegen Selbigen. Gesagt, getan - Einspruch eingelegt, Akte angefordert.

Nicht schlecht gestaunt habe ich als ich der Akte entnahm, dass sich das Verfahren ursprünglich gegen eine Dame richtete. Das Radarfoto zeigte eine Person, deren Geschlecht man nur erraten konnte. An sich ein Grund zur Freude, denn anhand des Fotos eine Identifizierung vorzunehmen, wäre ein Ding der Unmöglichkeit gewesen.

Um der Bußgeldstelle jedoch weitere Umstände zu ersparen, hatte der Mandant auf dem an die Halterin gerichteten Fragebogen seine Fahrereigenschaft bereits eingeräumt mit der Folge, dass er demnächst die Einrichtungen des ÖPNV nutzen bzw. zu Fuß gehen darf.

Liebe Leser: bitte machen Sie keinen Unfug beim Ausfüllen von behördlichen Fragebögen. Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt. Gerade machen Meldungen die Runde, wonach mal wieder die Klimaanlagen in deutschen Zügen ausgefallen sein sollen. Wollen Sie sich ernsthaft den Imponderabilien öffentlicher Verkehrsmittel aussetzen? Bei DER Hitze? Falls nicht, fragen Sie rechtzeitig jemanden, der sich damit auskennt.

14 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

der Rat mag ja gut gemeint sein, aber die Begründung ist ziemlich daneben. der ÖPNV ist nicht mehr wie vor 100 Jahren, nur weil einmal im sommer ne klimaanlage ausgefallen ist, heißt das nicht dass man im Zug gebraten wird. man möge sich mal überlegen, wie hoch die wahrscheinlichkeit ist, dass man einen zug mit klimaanlagenausfall erwischt, angesichts der täglich zu tausenden fahrenden zu 100% intakten züge.

und dem Klima würde es ganz gut tun, wenn mehr Autofahrer auf den Zug umsteigen würden.

RA JM hat gesagt…

Deja vu! ;-)

RA Munzinger hat gesagt…

Ich finde die Begründung erstklassig.

Es soll Zug fahren, wer will; seit EHEC wissen wir, dass es kein gesundes Essen gibt und irgendwann werden wir feststellen, dass es einen anthropogenen Klimawandel gibt. Dafür gibt es jede Menge Krankheiten, mit denen man sich in Massentransportmittel anstecken kann.

Anonym hat gesagt…

Ohjeohje, ist dass ein ernster Kommentar oder total verunglückte Ironie?

Gast hat gesagt…

Vielleicht wollte Ihr Mandant einfach nicht, dass der Ehemann der Halterin durch die polizeilichen Ermittlungen auf die Idee gebracht wird, sich zu fragen, welcher wildfremde Kerl in drei Teufels Namen da eigentlich mit der Auto seiner Frau unterwegs war und warum?

Die Wirklichkeit ist manchmal komplizierter, als die Juristen mit ihren Lehrbuchweisheiten es sich träumen lassen.

(Natürlich gibt es auch manchmal Leute, die sich für die alberne Lügerei, die ihnen ihr Anwalt gewohnheitsmäßig nahelegt, zu fein sind. Ist doch immerhin auch ein Standpunkt.)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Gast: Bitte nochmal lesen: "Das Radarfoto zeigte eine Person, deren Geschlecht man nur erraten konnte".
Ansonsten: Kompliment für Ihre Lebenstüchtigkeit, die Sie der Advokatur offenbar absprechen. Seien Sie aber versichert, dass viele Anwälte besser geerdet sind als Sie glauben und ihren Beruf nicht an bloßen Lehrbuchweisheiten ausrichten. Zu den Weisheiten, die man übrigens in jedem juristischen Lehrbuch findet, gehört allerdings, dass niemand sich selbst belasten muss.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@RA JM: :-)

RA JM hat gesagt…

@ Gast:

Es bleibt jedem unbenommen, einen Bußgeldbescheid zu akzeptieren - oder auch nicht. Ebenso steht es jedem frei, sich in jeder Lage des Verfahrens anwaltlicher Hilfe zu bedienen - man sollte sich allerdings möglichst frühzeitig für eine der beiden Vari-anten entscheiden.

Und natürlich darf man auch seine pauschalen Vorurteile gegen die Anwaltschaft im allgemeinen und im besonderen hinausposaunen. Ob man sich damit allerdings nicht selbst disqualifiziert, ist eine andere Frage.

Für alle anderen: Schweigen ist in Sachen dieser Art kaum jemals der falsche Tipp.

Stühler-Walter hat gesagt…

Wird die Bahn nicht gerade extra teilweise unter die Erde verlegt (insbesondere im Schwäbischen), damit es in den Zügen nicht mehr so heiß ist?

Gast hat gesagt…

Das Problem ist ja gerade, dass "ehrlich währt am längsten" schon lange kein Aspekt von Belang mehr zu sein scheint, wenn der Betreffende anwaltlich beraten ist - mag die Sache auch noch so banal sein.

Sprechen Sie mal mit Leuten, die beruflich viele Briefe "unangenehmen" Inhalts verschicken (Kündigungen, Mahnungen, Anhörungen, Bescheide usw.). Nach wissenschaftlichen Erhebungen liegt die Verlustquote normaler Briefe im Schnitt bei 3 Promille. Bei inhaltlich unangenehmen Briefen steigt sie offenbar auf 3 Prozent, wenn man den Empfängern Glauben schenken will. Bei späterer anwaltlicher Vertretung des Empfängers verzehnfacht sie sich nochmal. Da gerät man schon ins Grübeln ...

Der Rat, wahrheitswidrig alles zu bestreiten, was nicht liquide nachweisbar ist, scheint der wesentliche Inhalt anwaltlicher Beratung zu sein - ob Strafverfahren, banale Bußgeldsache, Zivilprozess, alles einerlei. Und wenn mal ein Mandant kommt, der bestimmte Tatsachen, einfach weil sie wahr sind, nicht bestreiten will (was ja nicht ausschließt, dass man im Bußgeldverfahren andere Fragen wie etwa die korrekte Messung zur Überprüfung stellen lässt), muss er sich wegen offensichtlicher Dämlichkeit öffentliche Vorhaltungen gefallen lassen.

Da muss man sich nicht wundern, dass das allgemeine Rechtsbewusstsein den Bach herunter geht.

Anonym hat gesagt…

@Gast: Es gibt doch noch einen Unterschied zwischen dem wahrheitswidrigen Bestreiten, zu dem hier m.E. grade nicht aufgefordert wird und der Nutzung seines Rechtes, zu einer Sache keine Angaben zu machen. Wer nichts sagt, sagt auch nichts wahrheitswidriges.

Anonym hat gesagt…

Ich finde, wer rast und dabei erwischt wird, soll dafür auch gerade stehen. Wenn jemand nicht identifizierbar ist, dann gilt das noch als "Glück gehabt" und für manche reicht das aus, ihr Verhalten zu Überdenken. Der besagte Herr ist vermutlich so ein Kandidat, wenn er schon die Schuld freiwillig auf sich nimmt. Dem Rest tut es sicherlich gut, mal zwei Monate in klimatisierten Nahverkehrszüge ohne Stau zur Arbeit zu fahren. Oder halt auch in nicht klimatisierten S-Bahnen, immernoch ohne Stau.

Die Quote derjenigen, die zur Mittagszeit in einem ICE zur Arbeit fahren (denn dort sind die Klimaanlagen ausgefallen, nicht im ÖPNV), dürfte wohl doch eher gering sein...

kj hat gesagt…

Wenn die Dame nicht rechtschutz-versichert ist, lohnt es sich schon die Fahrereigenschaft einzuräumen. Sie könnte nämlich auf die meist den Bussgeldbescheid weit übersteigenden Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn die Behörde oder gar das Gericht das Verfahren gegen sie führt und später einstellt.

Mit fremden Autos rasen und dann das auf die Halterin schieben, das kann schon mal zum Verlust der Kuschelerlaubnis führen, was mitunter härter ist als Bus und Bahnfahren.

Ein Bekannter hat knapp 1000 Euro an Gutachterkosten bezahlt, der ihn dann identifizierte. Da muss der Anwalt das Foto wohl schlecht eingeschätzt haben.

Anonym hat gesagt…

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im
Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das
Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit
existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite
2614) für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit
Wirkung vom 30.11.2007.
Beweis: http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm

Liebe Mitbürger und bürgerinnen ,
wachen sie endlich auf und Informieren sie sich über ihre Rechte und dessen Pflichten !
Denn wir sind das Volk und alle Macht geht vom Volke aus ! Nein dies ist keine Propaganda oder sonstiges sondern ein kleiner Denkanstoß für ihre und unsere Freiheit ! Selbst ist der Mensch ..gez mfg ein Anonymer Deutscher mit Reichs- und Staatsbürgerschaft der DDR nach RuStAG von 1913 und Artikel 1
der Verfassung Deutschlands (DDR) vom 30.05./07.10.1949
in administrativer Tätigkeit für Menschenrechte und hoheitlich für den deutschen Staat handelnd
nach Art. 9 der UN-Resolution A/RES/56/83 vom 28. Januar 2002.!!!