Montag, 28. März 2011

Wildpinkler verhaftet

Zugegeben, es ist unschicklich, außerhalb von dafür vorgesehenen Toilettenanlagen zu urinieren. Dass es in diesem Fall die Wand einer Polizeiwache traf, macht die Sache nicht besser, sondern für den Betroffenen eher schlimmer. Ob er den Ort, sein durchaus menschliches Bedürfnis zu erfüllen, fahrlässig oder vorsätzlich ausgewählt hat, bleibt ungeklärt. In Abwandlung zu dem Spruch "Trau, schau wem" könnte man formulieren "Trau, schau wohin".

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

was ist "wildpinkeln" denn für eine Straftat?

Miraculix hat gesagt…

und mit welcher Begründung erfolgte die Verhaftung?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: keine.
@Miraculix: Der Artikel ist verlinkt.

Anonym hat gesagt…

Habe ich auch schon gemacht, und es hat Spass gemacht. Allerdings lag für mich noch nie ein Haftbefehl vor, dann hätte ich es eher gelassen :-)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: Mein Hund hat vergangenes Jahr sein Bein am LKA gehoben. Mit mehr kann ich nicht dienen. ;-)

Werner Siebers hat gesagt…

In Brasunschweig wird das Wildpinkeln kraft Verordnung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Und wer dabei erwischt wird, bekommt von einschreitenden Polizeibeamten auch schon mal ordentlich auf die Fresse.

Werner Siebers hat gesagt…

@Kerstins Hund:

Ich wusste, dass Dein Frauchen Dich gut erzogen hat.