Donnerstag, 17. Februar 2011

Alle Aufregung vergeblich

Die Mandantin, die noch nie "was mit dem Gericht zu tun hatte", war völlig durch den Wind. Ihr persönliches Erscheinen war angeordnet worden und obwohl es um eine vergleichsweise harmlose Zivilsache ging, hatte sie nachts nicht schlafen können.

Nachdem ich auf dem Flur beruhigend auf sie eingeschwätzt hatte, wirkte sie zwar etwas entspannter, was sich aber mit Betreten des Gerichtssaales und Inaugenscheinnahme der resoluten Richterin sofort wieder erledigt hatte. Mehr als ihre Anwesenheit schuldete sie indes nicht, denn die Richterin erteilte der Gegenseite einen Hinweis, der diese veranlasste, sich in die Säumnis zu flüchten. Also erging zu unseren Gunsten ein Versäumnisurteil, ohne dass die Mandantin auch nur einen Mucks hatte von sich geben müssen.

Alle Aufregung damit vergeblich und endlich konnte sie wieder lachen.

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nun ja, aber es wird ja sicher einen Einspruchstermin geben, und wenn sie dann wieder hin muss, wird sie wieder eine Nacht nicht schlafen können. Oder etwa doch?

Anonym hat gesagt…

Dann kann die Zeugin ja auf den nächsten Termin gelassen warten.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Christian: Die Premiere hat sie geschafft, so dass sie beim nächsten Mal sicher entspannter sein wird.
@doppelfish: :-))
@RA JM: ;-)

kj hat gesagt…

Kann die Frau verstehen. Wie war das noch vor Gericht und auf hoher See?
Selbst bei schönem Wetter auf einem Binnensee kann das Wetter um- und die Wogen hochschlagen.
Wie sieht das denn aus, wenn Anwältin in eigener Sache vor Gericht muss? Schon erlebt und gut geschlafen?

RA JM hat gesagt…

... und letztlich wurde alles auch gut. Das Versäumnisurteil blieb aufrecht erhalten. ;-)