Montag, 28. Februar 2011

Doktor on demand

Wer hat noch nicht, wer will nochmal? Aber Obacht: summa cum laude kostet extra.

Die Plagiatsaffäre treibt Blüten:

http://www.youtube.com/user/TheDoktorghost?feature=pyv&ad=9730674693&kw=guttenberg#p/u/0/gtDG9wylO-0

Es gibt übrigens - neben der Unrechtmäßigkeit der Auftragserteilung an einen Ghostwriter - gute Gründe, die Finger vom Dr. iur. zu lassen.

Wer promovieren will, der "darf" häufig nebenher einen eher langweiligen und schlecht bezahlten Job am Lehrstuhl seines Doktorvaters bekleiden und zweimal wöchentlich Studenten in die Geheimnisse der Juristerei einweisen. Wer jetzt schon beim Lesen dieses Ziehen im Unterkiefer verspürt, das ein kurz bevorstehendes Gähnen mit sich bringt, der sollte es rechter bleiben lassen, auch wenn ihm dabei eine Zeitungsannonce seiner Eltern in einem Käseblättchen entgeht, die ich vor vielen Jahren einmal gelesen und leider vergessen habe, auszuschneiden. Sie lautete

"Bis heute stand dein Name pur, jetzt steht davor ein Dr. iur..
Es gratulieren herzlich Mama und Papa"
und stellt damit wohl das Schlimmste an Glückwunsch dar, was einem zur Promotion passieren kann.

Grund zur Freude - der angeblich austherapierte Mandant

Ich hatte hier und hier über Meinungsverschiedenheiten mit einer forensischen Klinik berichtet, deren Ärzte der Meinung waren, mein Mandant sei "austherapiert". Mithilfe eines psychiatrischen Sachverständigen hatte ich erreicht, dass mein Mandant in einer andere Klinik verlegt wurde.

Heute fand der Anhörungstermin statt und siehe da - alles ist anders und es ist besser.

Nicht nur, dass mein Mandant seit vielen Jahren erstmals dort ein Zimmer mit Fenstern zum Durchschauen zugewiesen bekam (zuvor hatte er mehr als ein Jahr fast ausschließlich in einem Kriseninterventionsraum; vulgo: Gummizelle "gelebt"), nein, er erhält Sporttherapie, eine geänderte Medikation und hat insgesamt deutliche Fortschritte gemacht.

Mein Gequengel und meine Anträge haben sich also gelohnt und mir tut kein einziger Fuß leid, auf den ich in den vergangenen Jahren in diesem Fall getreten bin, um meinem Mandanten eine Theapie zu verschaffen, die diesen Namen verdient.

Freitag, 18. Februar 2011

Schussfeste Referendarin - bestanden!

Meine Nachricht des Tages:

Meine schussfeste Referendarin hat die schriftliche Prüfung im 2. Staatsexamen bestanden!

Nicht, dass wir etwas Anderes erwartet hätten, aber wir freuen uns natürlich sehr darüber, dass unsere gedrückten Daumen vielleicht ein ganz klein wenig geholfen haben.

Das Kanzleiteam gratuliert ganz herzlich!

Es riecht nach Frettchen

Die Miete wurde gemindert. Das ist das gute Recht eines jeden Mieters, wenn das Mietobjekt einen Mangel hat.

Ein Mangel sollte darin bestehen, dass ein Mitmieter raucht und es aus seiner Wohnung heraus "stinkt". Es soll auch nicht einfach so stinken, sondern nach einem bestimmten Tier, von dem jedenfalls ich nicht weiß, wie es riecht. Die Beklagte führte hierzu in der mündlichen Verhandlung aus:

"Es riecht nach Frettchen!"
Der geduldige Amtsrichter versuchte vergeblich, der erbosten Mieterin zu erklären, dass selbst bei unterstelltem Rauch- und Frettchengeruch die vorgenommene Mietminderung nicht gerechtfertigt sei, was ohne Erfolg blieb.
Vorläufiges Ergebnis: ein Vorbehaltsurteil im Urkundsverfahren zu ihren Lasten.
Perspektive: ein Nachverfahren, in dem vielleicht die Frage, wie die geselligen Tierchen aus der Marderfamilie riechen, noch weiter vertieft werden wird.
Ob ich mich darauf freue? Ach, ich weiß nicht...

Donnerstag, 17. Februar 2011

Alle Aufregung vergeblich

Die Mandantin, die noch nie "was mit dem Gericht zu tun hatte", war völlig durch den Wind. Ihr persönliches Erscheinen war angeordnet worden und obwohl es um eine vergleichsweise harmlose Zivilsache ging, hatte sie nachts nicht schlafen können.

Nachdem ich auf dem Flur beruhigend auf sie eingeschwätzt hatte, wirkte sie zwar etwas entspannter, was sich aber mit Betreten des Gerichtssaales und Inaugenscheinnahme der resoluten Richterin sofort wieder erledigt hatte. Mehr als ihre Anwesenheit schuldete sie indes nicht, denn die Richterin erteilte der Gegenseite einen Hinweis, der diese veranlasste, sich in die Säumnis zu flüchten. Also erging zu unseren Gunsten ein Versäumnisurteil, ohne dass die Mandantin auch nur einen Mucks hatte von sich geben müssen.

Alle Aufregung damit vergeblich und endlich konnte sie wieder lachen.

Donnerstag, 10. Februar 2011

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Was lange währt, wird endlich gut

Seit 2005 lief es, das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Ins Fadenkreuz der Ermittler war er durch einen Kronzeugen geraten, der wiederum vom Hörensagen erfahren haben wollte, dass mein Mandant stets die Hälfte der Betäubungsmittel erhalten haben soll, die der Kronzeuge mit seinem Großabnehmer gedealt hatte.

2008 kam es zum ersten Anlauf: Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht W.. Der Großabnehmer sagte aus, dass mein Mandant niemals von ihm Drogen erhalten habe. Trotzdem ihm ob dieser Aussage der Wind hart ins Gesicht blies, blieb er dabei. Er ging sogar noch einen Schritt weiter: er habe vor dem Landgericht ein taktisches Geständnis abgelegt, da ihm sein Verteidiger dazu geraten habe. Das Gericht habe durchblicken lassen, dass es den Kronzeugen für glaubwürdig halte und er habe daher keine andere Möglichkeit gesehen als das, was dieser ihm "angehängt" habe, zu bestätigen. Der Kronzeuge hingegen glänzte durch Abwesenheit und so wurde das Verfahren ausgesetzt.

2010 dann der zweite Anlauf: Im Rahmen eines Vorgesprächs bot ein ebenso eifriger wie wortgewaltiger Staatsanwalt einen Deal auf Grundlage 2 Jahre mit Bewährung an. Ich lehnte im Namen des Mandanten, der stets bestritten hatte, dankend ab, was auf völliges Unverständnis stieß.
Der Großabnehmer wiederholte seine Aussage, der Kronzeuge war zwischenzeitlich abgeschoben worden. Blieben also die Polizeibeamten, die ihn damals vernommen hatten. Beide bekundeten, der Kronzeuge habe seine Erkenntnisse bezogen auf meinen Mandanten als Zeuge vom Hörensagen gemacht. Eigentlich hätte man hier schon einen Schlußpunkt setzen können, aber der Staatsanwalt wollte noch weitere Beweise zusammentragen um der Anklage zum Erfolg zu verhelfen und so wurde erneut ausgesetzt.

Heute dann der dritte Anlauf. Der Staatsanwalt vom letzten Mal , dessen Ermittlungen übrigens nichts Belastendes zutage gefördert hatten, glänzte diesmal durch Abwesenheit. Der Kronzeuge war unerreichbar geblieben und Vernehmungsbeamte und Großabnehmer wiederholten ihre Aussagen. Es folgte ein Freispruch.

Nach mehr als 5 Jahren und drei Hauptverhandlungen endlich ein Abschluss.

Ergebnis: das Sprichwort stimmt.

Mittwoch, 9. Februar 2011

Wütendes Getrampel

Manche Zuschauer bei einem Strafprozess kommen als Zeugen in Betracht. Für diesen Fall ist es vorzuziehen, dass sie der Hauptverhandlung bis zu ihrer Einvernahme nicht folgen.

So war es heute. Die Mutter eines Kindes, dessen Vernehmung bevorstand, hatte im Zuschauerraum Platz genommen und ich konnte nicht ausschließen, sie zu einem späteren Zeitpunkt als Zeugin zu benennen, weshalb ich angeregt habe, sie von der Teilnahme auszuschließen.
Die Kammer legte der Zeugin also nahe, den Saal zu verlassen.

Dem kam sie nach. Und wie! Wütend trampelte sie Richtung Tür und ich mutmaße mal, dass sie mir liebend gerne zumindest ins Gesicht gespuckt hätte.

Wahrscheinlich kennt sie Gerichtsverhandlungen nur aus dem Fernsehen, in dem der Verteidiger meist die Eselsmütze aufhat und froh sein kann, wenn er der Verhandlung selbst beiwohnen darf. Dagegen nimmt es sich tatsächlich wie ein Kulturschock aus, wenn man ausgerechnet auf Anregung des Verteidigers vor die Tür gesetzt wird.

Nicht böse sein, werte Zeugin in spe. Im Fernsehen nimmt man das mit der StPO nicht so genau, in "echt" erfreulicherweise schon.

Mittwoch, 2. Februar 2011

Kostenlose vorbereitende Handlungen für Nichtzahler?

Ein Mandant beauftragt mich in zwei Verfahren, die u.a. Straftaten in Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gewerbes zum Gegenstand haben.

Die Vorschussrechnung kann er nach eigenen Angaben nicht bezahlen. Noch nicht jedenfalls. Eventuell aber könne er in zwei Monaten mit Ratenzahlungen beginnen. Bis dahin, so seine Ansage, könne ich mich ja schon einmal in seinen Fall einlesen und vorbereitende Maßnahmen treffen, etwas Handelsregisterauszüge einholen.

Klaro, ich habe ja auch sonst nichts zu tun und bin mächtig mit dem Klammerbeutel gepudert, eventuell aber sei ich bereit, meine Aktivitäten seinen Zahlungen anzupassen, was beinhalte, dass ich von kostenlosen vorbereitenden Maßnahmen vorerst Abstand nähme. (Unter Juristen nennt man das übrigens "do ut des").

Diese Haltung sagt ihm nicht so zu und er droht mit Einschaltung der Anwaltskammer. Dem sehe ich höchst gelassen entgegen, da zumindest die hiesige Anwaltskammer nicht dazu neigt, sich derartigen Beschwerden über das erforderliche Maß hinaus anzunehmen.