Dienstag, 5. Oktober 2010

Bitte rücken Sie ein! Die Frage ist nur: wo?

Ein sichtlich irritierter Mandant suchte mich heute Vormittag auf. Dass er irgendwann eine Ladung zum Strafantritt bekommen würde, war klar, schließlich hatte er sich ein paar Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung eingefangen.

Dass ihm aber nicht einmal mitgeteilt wird, in welche JVA er einrücken soll, hatte ich bislang auch noch nicht erlebt. Er legte mir ein Schreiben der Strafvollstreckungsbehörde vor, aus dem hervorging, dass er sich zu einem bestimmten Datum zum Antritt der Haft zu stellen habe. Kein Hinweis (auch nicht im Kleingedruckten!) darauf, wo dies zu geschehen habe. Ich richtete eine telefonische Nachfrage an die Geschäftsstelle, die das Schreiben an meinen Mandanten versandt hatte. Die Dame dort war irgendwie humorbefreit und warf mir auf meine Frage, ob der Mandant sich vielleicht den Knast aussuchen dürfe, Pampigkeit vor. Nun ja, damit kann ich gut leben und ich nehme es ihr auch nicht übel, dass sie sich nicht für ihren Lapsus entschuldigt hat. Mehr als ein "Normalerweise steht das aber drauf, wo er sich zu melden hat", war nicht drin.

7 Kommentare:

Jens hat gesagt…

Wird da auch ein Zugticket beigelegt, wie bei der Einberufung?

Lord hat gesagt…

Ein Blick in den Vollstreckungsplan wirkt Wunder.

Außerdem wird niemand gezwungen zu einer entfernten JVA auf eigene Kosten zu reisen; die nächstgelegene tut es auch und die restliche Reise geht dann mit Sachsen-Tours u.ä. (Schubbus) gratis aber unbequem.
Notfalls: Ladungsfrist verstreichen lassen und die Polizei übernimmt den Rest.

Lord hat gesagt…

Ein Blick in den Vollstreckungsplan wirkt Wunder.

Außerdem wird niemand gezwungen zu einer entfernten JVA auf eigene Kosten zu reisen; die nächstgelegene tut es auch und die restliche Reise geht dann mit Sachsen-Tours u.ä. (Schubbus) gratis aber unbequem.
Notfalls: Ladungsfrist verstreichen lassen und die Polizei übernimmt den Rest.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Lord: Der Vollstreckungsplan hilft nicht immer weiter, denn gelegentlich kommen mehrere JVAen in Betracht, von tatsächlichen Problemen wie Überbelegung mal abgesehen.

Freilich kann man sich einfach in der nächstgelegenen JVA stellen und riskieren, dass man die nächsten Wochen erstmal auf Schub ist, wodurch sich allerdings das Eingangsgespräch und die Vollzugsplanung verzögern. Und selbstverständlich muss man sich auch gar nicht stellen, sondern kann warten, bis man einkassiert wird. Für diesen Fall allerdings muss klar sein, dass man den Selbststellerstatus verloren hat, was regelmäßig Probleme im Vollzug nach sich zieht. Es ist zwar de facto so einfach wie Sie es darstellen, aber empfehlenswert ist es nicht.

Claudia hat gesagt…

Neulich erhielt ich ein Schreiben eines Landgerichts mit der Bitte, ich möge den anliegenden Beschluß zur Kenntnis nehmen. Es lag aber kein Beschluß an. Zurück an LG, mit der Bitte, den Beschluß noch einmal zu übermitteln. Ich erhielt wieder das gleiche Schreiben, erneut ohne Anlage. Das Spiel noch einmal von vorn ... und das Schreiben kam wiederum ohne den erwähnten Beschluß. Eine höfliche telefonische Anfrage bei der Geschäftsstelle wurde schreiend mit der Nachfrage beantwortet, ob ich sie "verarschen" wolle. Nein, eigentlich nicht. Ich möchte nur den Beschluß haben....

RA Will hat gesagt…

Das habe ich jetzt auch noch nicht erlebt, dass nicht dabei stand in welche JVA der Mandant soll, aber, wie heißt es so schön...nichts ist unmöglich!

Im Zweifel ist es halt immer die nächstgelegene JVA, aber ich würde auch auf Nummer sicher gehen und nachfragen. Besser ein telefonat als ewiges "Herumgeschube".

Was ich immer so von Mandanten nach einer Verschubung höre ist, dass einem die "eigene" JVA danach wie das Hilton vorkommt;-)

Werner Siebers hat gesagt…

Du Pampelmuse