Freitag, 17. September 2010

Recall verpasst - Bewährungswiderruf

Nach einer Meldung von t-online soll DSDS Teilnehmer Menowin noch gute 300 Tage einer ehemals offenen Bewährungsstrafe absitzen müssen. Ihm sei die Bewährung widerrufen worden, weil er gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben soll.

Steht ein Verurteilter unter laufender Bewährung, hat er in aller Regel einen bunten Strauß an sog. Weisungen zu erfüllen. Neben der straffreien Führungen zählen oft Meldepflichten dazu sowie regelmäßige Kontakte zum Bewährungshelfer. Auflagen können ebenfalls erteilt werden.

Bevor ein Gericht die Bewährung widerruft, wird der Verurteilte hierzu angehört. Er muss also sozusagen zum Recall. Genau dort soll Menowin nicht gewesen sein.

Gegen einen Beschluss, mit dem die Bewährung widerrufen wird, gibt es ein Beschwerderecht.

Aber selbst nach negativem Ausgang eines Beschwerdeverfahrens bleiben noch Anträge auf Strafaufschub und ein Gnadenantrag um einer drohenden Inhaftierung zu entgehen.

Ob es also tatsächlich demnächst einen prominenten Gefangenen geben wird, bleibt offen.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"DSDS-Teilnehmer gehören weggesperrt"
Eine Stammtischweisheit, die sich per Sicherungsverwahrung umsetzen ließe - schließlich gilt es, das Volk vor Schaden zu bewahren.

Für mich klingt das ja höchstplausibel..

Dass man hier allerdings mit verletzten Bewährungsauflagen kommt, klingt doch schon nach fehlendem Schneid und nach Al Capone wegen Steuerhinterziehung einzubuchten. Tstst..
;)

Anonym hat gesagt…

Prominent?!?

RA Müller hat gesagt…

Es war ja zu erwarten, daß der "prominente" DSDS-Kandidat zügig wieder weg vom Fenster sein würde. Aber ohne über Los zu gehen direkt zurück zum vergitterten Fenster, das ist doch auch mal was ;)