Freitag, 20. August 2010

Wenn der Herrgott net will...

... nützt das gar nichts.

Den Herrgottsbegriff kann man in Anwaltskreisen auch gelegentlich mit "Vorsitzender", "Strafkammer" oder "Senat" ersetzen.

Das musste ich unlängst in einer Berufungssache erfahren. Ziel war es, von 130 auf 90 Tagessätze zu kommen, damit der nicht strafrechtlich vorbelastete Mandantn weiterhin als unbeschriebenes Blatt hätte durch´s Leben gehen können.

Leider sah die Berufungskammer die Sache anders. Eine Strafmaßrevision hätte keinen Sinn gemacht und so entschied sich mein Mandant für die Rücknahme der Berufung, was eine unter Vernunftsgesichtspunkten zutreffende Entscheidung war. Weh getan hat sie trotzdem.

1 Kommentar:

kj hat gesagt…

Die Frage stellt sich, warum der Amtsrichter und oder die StA die 90 TS nicht wollten. Ist ja für Deal gut geeignet.


Könnte ja sein das der Amtsrichter verärgert war oder meinte, zukünftige Arbeitgeber sollten von dem Delikt wissen, wie sozialer Beruf und Kinderpornobesitz.

Wenn das Berufungsgericht immer Rabatt gibt, oder den Wünschen der StA unkritisch nachkommt, dann schafft es sich natürlich unnötige Arbeit. Es ist ja keine Willkür die Entscheidung des Amtsgericht zu halten, wenn diese angemessen war.